Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
232/2022
Aktenzeichen
111/Bc
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 25.11.2021 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 74.000.000  € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 30.11.2021 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

 

Die Jahresplanung 2023 ergibt stellenweise einen Kreditbedarf bis zu 72 Mio. €.

 

Um auch Schwankungen, wie z.B. Steuerausfälle, Mehraufwendungen durch Corona (die immer noch entstehen) oder Mehraufwendungen durch den Ukraine-Krieg abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite für 2023 unverändert auf 74.000.000 €  festzusetzen.

Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend.

 

Der Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und abfluss. Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 


Damit die Stadt Schwelm  zum 01.01.2023 über eine genehmigte Kreditlinie verfügt, muss die Liquiditätssicherung vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2023 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 232/2022 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Mollenkott