Sachverhalt:
Nach § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der ab 01.01.2019
gültigen Fassung ist die Kommune grundsätzlich zur Erstellung eines jährlichen
Gesamtabschlusses verpflichtet. Allerdings räumt § 116a GO NRW die Möglichkeit
einer größenabhängigen Befreiung von der Aufstellungspflicht ein.
Die Stadt Schwelm hat mit Ratsbeschluss vom 22.09.2022 (SV 175/2022) von
der Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2021 Gebrauch
gemacht. In diesem Fall muss, gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW, ein
Beteiligungsbericht erstellt werden, der vom Rat der Stadt Schwelm zu
beschließen ist (zuvor war eine Kenntnisnahme ausreichend).
Der Beteiligungsbericht hat nach § 117 Abs. 2 GO NRW folgende
Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in
öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten, sofern in
diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:
1. die
Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der
verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den
Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4. eine Darstellung der
wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Mit dem Beteiligungsbericht 2021 kommt die Stadt Schwelm ihrer
gesetzlichen Verpflichtung aus § 117 GO NRW in Verbindung mit
§ 53 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW gültig ab
01.01.2019) zur Berichterstattung über ihre wirtschaftliche und
nichtwirtschaftliche Betätigung nach.
Der Beteiligungsbericht der Stadt Schwelm enthält die wesentlichen
Informationen zu allen verselbständigten Aufgabenbereichen in
öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form sowie die Ziele der
jeweiligen Beteiligung und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Eine
graphische Übersicht ist dem Bericht vorangestellt.
Der Bericht 2021 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung
beigefügt. Im Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung
gestellt werden.
Nach Beschlussfassung durch den Rat wird auf die Möglichkeit der
Einsichtnahme hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage
beigefügte Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Schwelm wird beschlossen.
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Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |