Sachverhalt:
Die Verwaltung legt hiermit den 3.
Controllingbericht zu den Produktergebnissen für das Haushaltsjahr 2022 mit
Stand 30.09.2022 vor. Hierbei wurden zusätzlich eine Prognose zu den
Corona-bedingten Auswirkungen und die Fortschreibung der Bilanzierungshilfe zum
Jahresende aufgenommen.
Für den vorliegenden Bericht wurde eine
Zusammenstellung aller HHST mit einer Abweichung zwischen Planansatz und der
Hochrechnung des Rechnungsergebnisses (statische Hochrechnung zum Jahresende)
ab +/- 10.000 € als Grundlage für die Auswertung erstellt.
Nach Auswertung sämtlicher Daten ergibt sich
folgender Stand (Anlage 1):
|
PLAN
|
PROGNOSE |
Abweichung |
|
|
(=Ansatz + Veränderung) |
|
Ansatz
Erträge |
84.988.950,00 € |
86.793.033,31 € |
1.804.083,31 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ansatz
Aufwand |
97.080.752,00 € |
98.411.842,11 € |
1.331.090,11 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
globaler
Minderaufwand |
-951.000,00 € |
-951.000,00 € |
0,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
Bilanzierungshilfe
gesamt (Corona + Ukraine-Krieg) |
10.757.900,00 € |
10.463.122,03 € |
-294.777,97 € |
|
|
|
|
Jahresergebnis 2022 |
-382.902,00
€ |
-204.686,77
€ |
178.215,23 € |
Der aktuelle Bericht geht von
einem Fehlbetrag zum Jahresende von rund 205.000 € aus. Es ergeben sich damit
Verbesserungen gegenüber dem Bericht vom 30.06.2022, der mit einem Fehlbetrag
von rd. 1.650.000 € abschloss in Höhe von rund 1.450.00 €.
In erster Linie basieren diese
Verbesserungen auf Einsparungen im Bereich der zahlungswirksamen
Personalaufwendungen. Hier ergeben sich Verbesserungen von weiteren 110.000 €
gegenüber dem Vorbericht, die vor allem auf unbesetzte Stellen zurückzuführen
sind. Darüber hinaus ergeben sich Verbesserungen im Bereich der Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen in Höhe von rd. 1.300.000 €.
Weitere Positionen bewegen sich
im Großen und Ganzen auf dem Niveau des Berichtes vom 30.06.2022.
Bei den Erträgen aus Gewerbesteuer
zeigen sich Verbesserungen bei der Veranlagung des laufenden Jahres und der
Vorjahre. Da die Gewerbesteuererträge noch nicht wieder das Niveau vor der
Corona-Pandemie erreicht haben, muss weiterhin die Bilanzierungshilfe
gegengerechnet werden. Das bedeutet, die Verbesserungen bei den
Gewerbesteuererträgen führen zu einer Reduzierung der Bilanzierungshilfe.
Im Bereich „Asyl“ wurden im
Rahmen der Berichtspflicht nach § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme in einer separaten Sitzungsvorlage (SV Nr. 235/2022)
die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden dargestellt. Diese Auswertungen finden sich
parallel im Controllingbericht wieder.
Darüber hinaus erlaubt der Gesetzgeber neben der
bereits bekannten Bilanzierungshilfe für die Corona-Auswirkungen nun für den
Jahresabschluss 2022 und die Haushaltsplanung 2023ff eine Bilanzierungshilfe
für die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auszuweisen. Es liegt hierzu ein
Gesetzentwurf der Landesregierung vom 21.09.2022 vor. Diese Daten wurden
erstmalig für den Controllingbericht per 30.09.2022 bei den Fachbereichen
abgefragt und in den Controllingbericht eingearbeitet. Dabei ist zu beachten,
dass die Ausweismöglichkeiten im Rahmen der Bilanzierungshilfe deutlich weiter
gefasst sind als die Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Bundes- und
Landesmittel „Ukraine-Hilfe“.
Aufgrund der defizitären
Haushaltslage wird die schon bestehende Bewirtschaftungssperre mit Verfügung
der Kämmerin vom 10.08.2022 fortgeführt.
Den Fachbereichen stehend
pauschal 75 Prozent der Ansätze zur Verfügung. In den gesperrten Ansätzen ist
der globale Minderaufwand lt. Etat 2022 in Höhe von 951.000 € enthalten.
Dieser Betrag muss gesperrt bleiben. Darüber hinausgehende Freigaben erfolgen
nur auf Antrag mit genauer Einzelfallprüfung im Rahmen der
Bewirtschaftungssperre unter Benennung eines Deckungsvorschlages.
Der Finanzbericht mit Stand 30.09.2022 wird als Anlage
2 beigefügt.
|
Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |