Sachverhalt:
Die Anlage (WP 2023) steht nur in digitaler Form zur Verfügung.
Der Verwaltungsrat entscheidet gemäß § 8 der Satzung der Technischen Betriebe Schwelm (AöR) über die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Der Entwurf für den Wirtschaftsplan 2023 der TBS AöR wird zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan 2023 wurde vor dem Hintergrund der Neuorganisation erstellt. Verschiebungen und Veränderungen von Kosten aufgrund der organisatorischen Anpassungen wurden bestmöglich prognostiziert. Enthalten sind die Ansätze für die TBS-eigenen Aufgaben.
In einem geringen Umfang nimmt insbesondere die Stadtentwässerung weiterhin Dienstleistungen für die Stadt (z. B. Reinigung der Straßeneinläufe) wahr. Hierfür wurden die entsprechenden Ansätze des Arbeitsentwurfs zum städtischen Haushaltsplan berücksichtigt.
Erläuterungen zu
den Fahrzeugbeschaffungen
Für 2023 sind keine Fahrzeugbeschaffungen vorgesehen.
Hinweis
Der Höchstbetrag des Dispokredites wurde prophylaktisch um eine Mio. €
auf 5 Mio. € erhöht. Dieser Erhöhung liegt die fehlende Rechtssicherheit für
die Gebührenbedarfsberechnung Stadtentwässerung zugrunde. Wie in Vorlage
228/2022 dargestellt liegen den Gebührensätzen die bekannten Regelungen des
Entwurfs der KAG-Änderung zugrunde. Die Jahreshauptveranlagung erfolgt
frühestens, wenn die Änderung rechtskräftig ist. Dies kann zu einem zeitlichen
Verzug für den ersten Hebetermin führen. Gleichwohl sind Zahlungen,
insbesondere an den Wupperverband oder für erbrachte Leistungen im Rahmen von
investiven Baumaßnahmen, rechtzeitig vorzunehmen. Mit der Erhöhung des
Dispokredites soll einem temporären Liquiditätsengpass vorgebeugt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2023 der Technischen Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen
vorzunehmen, die sich aus Beratung und Verabschiedung des städtischen
Haushaltsplanes ergeben.
|
||||
|
Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |
|
||