Betreff
Poollösung für Integrationskräfte
Vorlage
131/2022/2
Aktenzeichen
221/Pe
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der ausführlichen Analyse der konkreten Ausgestaltung des Poolmodells und den zahlreichen Gesprächen mit Schulleitungen, OGS-Leitungen und Trägern lässt sich zusammenfassend feststellen, dass das Poolmodell als niedrigschwelliges und zukunftsweisendes Modell zu erhalten ist. Es kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und trägt zur Verbesserung des gemeinsamen Unterrichts bei.

Dies zu ermöglichen ist zwar einerseits Aufgabe der Landesregierung, doch da das Jugendamt andererseits für die Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII zuständig ist, lassen sich durch das Poolmodell Synergieeffekte erzielen, die bei der Einzelfallbetreuung nicht erreicht werden können. Dies wird mittlerweile auch vom Kreis so gesehen, so dass die Stadt Schwelm einen starken Fürsprecher in Sachen Poollösung an ihrer Seite hat.

Das Schwelmer Modell der infrastrukturellen Poollösung ist für die Förderung von Schülerinnen und Schülern und die Stärkung der Integration im Schulalltag beispielgebend. Es ist in der Konsequenz der Ausprägung als Maßnahme der Eingliederungshilfe vorbehaltlos zu empfehlen. Es führt aber auch zu erheblichen Aufwänden bei der Stadt Schwelm, weshalb mögliche Einsparpotentiale genutzt werden müssen. Nach einer ausführlichen Analyse der Einsatzpläne der Integrationskräfte in den einzelnen Grundschulen hält die Verwaltung es für vertretbar, die Stunden, die pro Klasse bereitgestellt werden, von 25 auf 23,75 Stunden abzusenken, ohne dass die Betreuungszeit der Kinder eingeschränkt und die Qualität der Arbeit beeinträchtigt wird (inklusive Ferienüberhang von bisher 27,5 Zeitstunden auf dann 25,84 h).

Angesichts der Kostensteigerung der Fachleistungsstunden hält es die Verwaltung für geboten, diese Stundenreduzierung vorzunehmen. Die Schulleitungen sind informiert.


Für das Haushaltsjahr 2023 wurde eine eigene Haushaltsstelle - 06.03.04.533103 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche/Poollösung - gebildet, um mehr Transparenz über die Kostenentwicklung herzustellen.


Die endgültigen Zahlen für diese Haushaltsstelle können noch nicht beziffert werden, da mit den beiden Trägern Aqa gGmbH und Lebenshilfe noch Verhandlungen über den Kostensatz der Fachleistungsstunde für die Poollösung ausstehen. Ein Gespräch ist für den 24.10.2022 terminiert. Über das Ergebnis wird im Ausschuss berichtet.


Die Kosten einer Fachleistungsstunde, die der EN-Kreis mit den Trägern für die Einzelbetreuung verhandelt hat, sind von 27,50 € auf 35,94 € gestiegen. Die von der Verwaltung durchgeführte Markterkundung deutet auf ein uneinheitliches Bild bei der Entwicklung des Fachleistungsstundensatzes von bisher 25,50 € bei der Poollösung hin.

 

 


Diese Vorlage ersetzt die Vorlagen 131/2022 und 131/2022/1.

 

Beschlussvorschlag:

 

Ab dem 2. Schulhalbjahr 2022/2023 werden 23,75 Zeitstunden je Klasse für die Durchführung der Schulbegleitung bereitgestellt. Dies entspricht wegen des Ferienüberhangs 25,84 Stunden während der Unterrichtszeit.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

i.V. gez. Kauke