Sachverhalt:
Nach der ausführlichen Analyse der konkreten
Ausgestaltung des Poolmodells und den zahlreichen Gesprächen mit
Schulleitungen, OGS-Leitungen und Trägern lässt sich zusammenfassend
feststellen, dass das Poolmodell als niedrigschwelliges und zukunftsweisendes
Modell zu erhalten ist. Es kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und
trägt zur Verbesserung des gemeinsamen Unterrichts bei.
Dies zu ermöglichen ist zwar einerseits
Aufgabe der Landesregierung, doch da das Jugendamt andererseits für die
Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII zuständig ist, lassen sich durch das
Poolmodell Synergieeffekte erzielen, die bei der Einzelfallbetreuung nicht
erreicht werden können. Dies wird mittlerweile auch vom Kreis so gesehen, so
dass die Stadt Schwelm einen starken Fürsprecher in Sachen Poollösung an ihrer
Seite hat.
Das Schwelmer Modell der infrastrukturellen
Poollösung ist für die Förderung von Schülerinnen und Schülern und die Stärkung
der Integration im Schulalltag beispielgebend. Es ist in der Konsequenz der
Ausprägung als Maßnahme der Eingliederungshilfe vorbehaltlos zu empfehlen. Es
führt aber auch zu erheblichen Aufwänden bei der Stadt Schwelm, weshalb
mögliche Einsparpotentiale genutzt werden müssen. Nach einer ausführlichen
Analyse der Einsatzpläne der Integrationskräfte in den einzelnen Grundschulen
hält die Verwaltung es für vertretbar, die Stunden, die pro Klasse
bereitgestellt werden, von 25 auf 23,75 Stunden abzusenken, ohne dass die
Betreuungszeit der Kinder eingeschränkt und die Qualität der Arbeit
beeinträchtigt wird (inklusive Ferienüberhang von bisher 27,5 Zeitstunden auf
dann 25,84 h).
Angesichts der
Kostensteigerung der Fachleistungsstunden hält es die Verwaltung für geboten,
diese Stundenreduzierung vorzunehmen. Die Schulleitungen sind informiert.
Für das Haushaltsjahr 2023
wurde eine eigene Haushaltsstelle - 06.03.04.533103 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche/Poollösung - gebildet, um mehr Transparenz über die
Kostenentwicklung herzustellen.
Die endgültigen Zahlen für diese
Haushaltsstelle können noch nicht beziffert werden, da mit den beiden Trägern
Aqa gGmbH und Lebenshilfe noch Verhandlungen über den Kostensatz der
Fachleistungsstunde für die Poollösung ausstehen. Ein Gespräch ist für den
24.10.2022 terminiert. Über das Ergebnis wird im Ausschuss berichtet.
Die Kosten einer Fachleistungsstunde, die der EN-Kreis mit den Trägern für die
Einzelbetreuung verhandelt hat, sind von 27,50 € auf 35,94 € gestiegen. Die von
der Verwaltung durchgeführte Markterkundung deutet auf ein uneinheitliches Bild
bei der Entwicklung des Fachleistungsstundensatzes von bisher 25,50 € bei der
Poollösung hin.
Diese Vorlage
ersetzt die Vorlagen 131/2022 und 131/2022/1.
Beschlussvorschlag:
Ab dem 2.
Schulhalbjahr 2022/2023 werden 23,75 Zeitstunden je Klasse für die Durchführung
der Schulbegleitung bereitgestellt. Dies entspricht wegen des Ferienüberhangs
25,84 Stunden während der Unterrichtszeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich aus der
Darstellung im Sachverhalt.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Kauke |