Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
204/2022
Aktenzeichen
FB 222 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der letzten Sozialausschusssitzung vorgetragen, führt der russische Angriff auf die Ukraine seit März 2022 zur Flucht von Millionen Ukrainer*innen. Der Zuzug nach Deutschland und auch nach Schwelm hält unvermindert an.
Seit Kriegsbeginn hielten sich nach unseren Erkenntnissen  rd. 360 ukrainische Flüchtlinge in Schwelm auf. Aufgrund von Aus- bzw. Weiterreisen sind  derzeit noch 287 Flüchtlinge in Schwelm ansässig.

Seit ca. 6 Wochen registriert der städtische Asylbereich  wieder einen Anstieg bei privaten Aufnahmen dieser Flüchtlingsgruppe in Schwelm.

 

Die Kommunen wurden vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) aufgefordert, ihre Unterbringungsmöglichkeiten kritisch zu überprüfen und sich auf weitere Aufnahmen vorzubereiten.

 

 

Sonderabfrage der derzeit in den Kommunen aufgenommenen Personen gem. § 24 AufenthG (UKRAINE)

 

Im Zusammenhang mit dem sog. Rechtskreiswechsel konnten aus der Ukraine geflüchtete Personen nur noch in bestimmten Fällen in die Erfüllungsstatistik nach dem FlüAG einbezogen werden. Dies hatte zur Folge, dass die ermittelten Erfüllungsquoten aktuell starken Schwankungen unterlagen. Die tatsächliche Belastung vor Ort ließ sich dadurch nicht mehr erkennen und ableiten. Da die FlüAG-

Meldungen für den Monat Juni keine valide Grundlage für Zuweisungen darstellte, mussten alle Kommunen zum Stichtag 31.08.2022 die Gesamtzahl der in der jeweiligen Kommune aufgenommenen Personen nach § 24 AufenthG (UKRAINE), unabhängig von ihrem aufenthalts- und leistungsrechtlichen Status ohne zurückgereiste oder weggezogene Personen, an die Bezirksregierung Arnsberg melden.

Mit Schnellbrief  Nr. 434/2022 des Städte- und Gemeindebundes  (Auszug nachstehend) wurden die Kommunen nunmehr  über die vom Land vorgesehene modifizierte Berücksichtigung von ukrainischen Flüchtlingen  nach dem Rechtskreiswechsel in der  FlüAG-Statistik  informiert.

Das Land wird für den Personenkreis der aus der Ukraine geflüchteten Personen zunächst folgenden Weg beschreiten:

 

      Von der Verhängung einer Wohnsitzauflage gemäß § 12 Abs. 3 AufenthG wird für diesen Personenkreis derzeit abgesehen. Dies hat zur Folge, dass diese Geflüchteten innerhalb von Nordrhein-Westfalen freizügig bleiben. Gleichzeitig sollten die Kommunen die Geflüchteten unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und unter Berücksichtigung von Zuzügen und Wegzügen weiterhin in die monatliche Meldung zur FlüAG-Statistik aufnehmen.

      Dementsprechend wird das Land das elektronische Meldeverfahren bezüglich der Anrechnung auf die FlüAG-Zuweisungsquote zeitnah ändern. Aus der Ukraine geflüchtete Personen werden dann, solange alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG zu der Verteilquote hinzugerechnet (sog. Zählfall). Dies gilt unabhängig davon, ob für die Personen AsylblG-Leistungen erbracht werden oder nicht. Die genauen Meldevoraussetzungen und Regularien, für welchen Monat die Umsetzung erfolgt, werden den Kommunen gesondert über die Bezirksregierungen übermittelt. Die Bedingungen für die Beantragung der FlüAG-Pauschale (Zahlfall) bleiben bestehen.

 

 

      Für den Meldemonat August verbleibt es beim bisherigen Meldeverfahren, da die Ergebnisse der Sonderabfrage der Bezirksregierung Arnsberg zum Stichtag 31.08.2022 als Korrektiv zur FlüAG-Verteilstatistik herangezogen werden.

 

Durch diese Vorgehensweise – also den Verbleib aller Geflüchteten aus der Ukraine in der FlüAG-Verteilstatistik – bleibt die kommunale Belastung sichtbar und wird für die weiteren Zuweisungen gemäß § 50 Asylgesetz oder § 24 Abs. 4 AufenthG zu Grunde gelegt. Die Steuerung des belastungsgerechten Ausgleichs erfolgt somit in bewährter Form. Soweit Kommunen aus der Ukraine geflüchtete Personen aufgenommen haben, wird dies bei der Zuweisung weiterer Personen nach dem FlüAG also künftig auch dann noch berücksichtigt, wenn diese einen Aufenthaltstitel erhalten und den Rechtskreis gewechselt haben.

 

Unterbringung

 

In der städtischen Unterkunft stehen insgesamt 120 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. Aktuell sind 41 Plätze belegt; davon 17 Plätze mit ukrainischen Flüchtlingen. Bis zum 12.10.2022 wurden uns 16 weitere Zuweisungen durch die Bezirksregierung mitgeteilt. Es handelt sich hierbei um Flüchtlinge aus dem Irak, Iran, Marokko, Mazedonien, Afghanistan und Syrien.

 

Eine weitere Option zur Unterbringung wird derzeit geprüft.

 

 

Erfüllungsquote nach dem FlüAG und Zuweisungen

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren liegt in Schwelm (Stand 23.09.2022) bei 96,08 % ( 363 Personen). Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % (378 Personen) zu erfüllen, sind 15 weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

Bei dem FlüAG-Bestand von 365 Personen sind die vorgenannten Zuweisungen von 16 Personen laut Bezirksregierung bereits berücksichtigt.

 

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2018                            84                                   162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2019                            73                                        143 (davon 66 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2020                            66                                        121 (davon 65 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2021                            59                                        103 (davon 67 geduldete Flüchtlinge)

31.08.2022                          105                                        206 (davon 55 geduldete Flüchtlinge)                  

 

                                              

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.08.2022

 

Ukraine          120 Personen

Tadschikistan      7 Personen

Ghana                    6 Personen

Irak                                          6 Personen

Iran                                         6 Personen

Nigeria                   6 Personen

Nigeria                   6 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber und Geduldeten kommen u.a. aus  Afghanistan, Armenien, Bangladesch, Burundi, Bosnien-Herzogowina,  Libanon, Marokko sowie Serbien.

 

 

Sonderprüfung der FlüAG-Pauschalen für das Jahr 2019

 

Mit E-Mail vom 16.08.2022 teilte die Bezirksregierung der Stadt Schwelm mit, dass diese durch das MKFFI beauftragt worden sei, die Rechtmäßigkeit der Auszahlung der in 2019 gezahlten FlüAG-Monatspauschalen zu prüfen. Des Weiteren wurden wir unterrichtet, dass beabsichtigt sei, 260 Pauschalen (= 225.160,00 €) zurückzufordern.

Vor Erstellung des Rückforderungsbescheides wolle man der Stadt aber bis zum 30.09.2022 die Gelegenheit geben, diese Rückforderung zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Unsere Bitte auf Fristverlängerung aufgrund der Belastungssituation in den Sozialämtern (Ukrainekonflikt, Personalmangel etc.) wurde mit dem Hinweis auf Verjährung  zum Jahresende abgelehnt.

 

Zusätzlich zu den extremen Belastungen im wirtschaftlichen Bereich wurde auch noch diese Sonderprüfung geschultert. Von den beanstandeten 260 Pauschalen werden wir in 228 Pauschalen (197.448,00 €) Widerspruch einlegen, da diese unseres Erachtens zu Recht gewährt wurden.

 

Bereits bei den Sonderprüfungen für die Jahre 2017 und 2018 stellte sich heraus, dass die Rückforderungen in der beabsichtigten Höhe nicht gerechtfertigt waren.

 

Jahr                                       geforderte Rückzahlung                              tatsächliche Rückzahlung

 

2017                                      109.982,00 €                                                     45.032,00 €       

2018                                      287.512,00 €                                                     69.280,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 204/2022 zur Kenntnis

 


 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez.

                    Kauke