Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I (Schwelm-Nord)
Vorlage
198/2022
Aktenzeichen
GB I - AdB - RM / gfa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Amtszeit der derzeit tätigen Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Schwelm-Nord) endet am 03.12.2022, so dass eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich ist. Gemäß § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW)  wird die Schiedsperson vom Rat der Stadt gewählt. Eine Wahlperiode beträgt gemäß § 3 Abs. 3 SchAG NRW fünf Jahre.

 

Hinsichtlich der Vertretungsregelung soll es wie bisher bei der am 22.06.2006 durch Beschluss des Rates der Stadt Schwelm getroffenen Regelung verbleiben, nach der sich die Schiedspersonen der Bezirke I und II gegenseitig vertreten.

 

Die Schiedsperson Herr Joachim Range hat sich bereit erklärt das Schiedsamt weiterzuführen.

 

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 3 SchAG NRW ist vor der Wahl die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schieds­personen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, zu hören. Die Stellungnahme der Bezirksvereinigung des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V., dass gegen die Wiederwahl von Herrn Range keine Bedenken bestehen, liegt vor.


Beschlussvorschlag:

Herr Joachim Range, Hauptstr. 174 a, 58332 Schwelm, wird, für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Schwelm-Nord) wiedergewählt. Die Vertretungsregelung richtet sich nach dem Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 22.06.2006.

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard