Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende
Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2023 (Anlage 2) ermittelt:
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Gebühren-satz 2022 |
Gebühren-satz
2023 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26
x jährlich) |
1,78 |
1,86 |
+ 0,08 |
+ 4,5 |
Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26
x jährlich) |
1,03 |
1,08 |
+ 0,05 |
+ 4,9 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26
x jährlich) |
1,12 |
1,13 |
+ 0,01 |
+ 0,9 |
Abfuhr wöchentlich
(52 x jährlich) |
2,24 |
2,26 |
+ 0,02 |
+ 0,9 |
Abfuhr 4wöchentlich
(13 x jährlich) |
0,56 |
0,57 |
+ 0,01 |
+ 1,8 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Auf Grundlage der
Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres erhöhen sich die Gesamtkosten im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 33.000 € (rd. 1 %). Zum Zeitpunkt der
Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der
Kreis-Gebührensätze für 2023 nicht vor. Sofern sich während des Zeitraums bis
zur Entscheidung über die Anpassung der Gebührensatzung neue Erkenntnisse
ergeben, erfolgt zunächst eine Überarbeitung der Kalkulation und ggf.
Neuberechnung der Gebührensätze. Die an den Kreis zu entrichtenden
Entsorgungskosten für Bioabfall sind seit 2018 um insgesamt 25 € / t (rd. 26 %)
gestiegen. Seit der Kalkulation 2020 wird die Bioabfallfraktion durch
Pauschalabzug und Verteilung von Kosten auf die Restabfallfraktionen
quersubventioniert. Für 2023 wird ein Betrag von 50.000 € umverteilt.
Kostensteigerungen
insbesondere für Personaleinsatz (+ 81.000 €) werden durch Kostenreduzierungen
bei KFZ-Einsatz (- 10.000 €), der Verwaltungsumlage (- 23.000 €),
mengenreduzierten Entsorgungskosten (- 10.000 €) und weiteren Positionen
teilweise aufgefangen.
Mit Aufhebung der
pandemiebedingten Einschränkungen in 2022 werden die prognostizierten Erlöse
für Selbstanlieferungen um 15.000 € (20 %) auf das Niveau der Vor-Pandemiejahre
angehoben. Zur Reduzierung des Gebührensatzes für Restabfallgroßbehälter ist
ein Überdeckungsbetrag aus Vorjahren von 23.000 € eingerechnet.
Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der
Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.
Altpapiersammlung
Mit Wirkung zum
01.01.2021 wurde in 2022 auf Grundlage des Verpackungsgesetzes eine
Abstimmungsvereinbarung zur Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems durch die
DSD-Systembetreiber abgeschlossen. Für 2023 ist eine Beteiligung des
DSD-Systems von 48 % (Vorjahr 41 %) der Gesamtpapiermenge vorgesehen. Die
hochgerechnete anteilige Menge beläuft sich auf rd. 860 Tonnen (Vorjahr 780 t).
Bei einem DSD-Erstattungsbetrag von 146,16 € je Tonne belaufen sich die
Mehrerlöse gegenüber 2022 auf rd. 11.000 €.
In der Vergangenheit
erfolgte die Abfuhr der Container-Standorte, die dem DSD-System zugerechnet
werden, durch ein Drittunternehmen. Nun obliegt die komplette Altpapiersammlung
nach der neuen Regelung den TBS. Für den zusätzlichen logistischen Aufwand sind
bei den TBS keine Kapazitäten vorhanden; aus diesem Grund wird die
Bereitstellung von Behältern sowie die Sammlung und Abfuhr der DSD-Standorte
fremdvergeben. Für 2023 ist bei einer Abfuhrmenge von rd. 500 Tonnen (Vorjahr
600 t) mit Kosten in Höhe von 47.000 € zu rechnen.
Die Verwertungserlöse
des Kreises für den kommunalen Anteil werden mit 20,00 € je Tonne kalkuliert.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte
Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2023 sind folgende
Volumina geplant:
Restabfallbehälter =
rd. + 11.000 Liter (+ 2%)
Bioabfallbehälter =
rd. + 5.300 Liter (+ 1%)
Restabfall-Großbehälter
= rd. – 1.300 Liter (- 0%)
Die Erhöhungen
wirken sich positiv auf die Gebührensätze mit 0,03 € (kleine Restabfallbehälter)
und 0,01 € (Bioabfall) aus.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten
Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
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2022 |
2023 |
Veränderung |
Restabfall |
106,80 € |
111,60 € |
+ 4,80 € |
Bioabfall |
61,80 € |
64,80 € |
+ 3,00 € |
Abfall gesamt |
168,60 € |
176,40 € |
+ 7,80 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2023 für die Abfallwirtschaft in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |