Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2023 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
190/2022
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

 

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2023 (Anlage 2) ermittelt:

 

 

Gebühren-satz 2022

Gebühren-satz 2023

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,78

1,86

+ 0,08

+ 4,5

Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,03

1,08

+ 0,05

+ 4,9

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,12

1,13

+ 0,01

+ 0,9

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,24

2,26

+ 0,02

+ 0,9

Abfuhr 4wöchentlich (13 x jährlich)

0,56

0,57

+ 0,01

+ 1,8

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres erhöhen sich die Gesamtkosten im Vergleich zum Vorjahr um rd. 33.000 € (rd. 1 %). Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2023 nicht vor. Sofern sich während des Zeitraums bis zur Entscheidung über die Anpassung der Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Überarbeitung der Kalkulation und ggf. Neuberechnung der Gebührensätze. Die an den Kreis zu entrichtenden Entsorgungskosten für Bioabfall sind seit 2018 um insgesamt 25 € / t (rd. 26 %) gestiegen. Seit der Kalkulation 2020 wird die Bioabfallfraktion durch Pauschalabzug und Verteilung von Kosten auf die Restabfallfraktionen quersubventioniert. Für 2023 wird ein Betrag von 50.000 € umverteilt.

 

Kostensteigerungen insbesondere für Personaleinsatz (+ 81.000 €) werden durch Kostenreduzierungen bei KFZ-Einsatz (- 10.000 €), der Verwaltungsumlage (- 23.000 €), mengenreduzierten Entsorgungskosten (- 10.000 €) und weiteren Positionen teilweise aufgefangen.

 

Mit Aufhebung der pandemiebedingten Einschränkungen in 2022 werden die prognostizierten Erlöse für Selbstanlieferungen um 15.000 € (20 %) auf das Niveau der Vor-Pandemiejahre angehoben. Zur Reduzierung des Gebührensatzes für Restabfallgroßbehälter ist ein Überdeckungsbetrag aus Vorjahren von 23.000 € eingerechnet.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

Altpapiersammlung

 

Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde in 2022 auf Grundlage des Verpackungsgesetzes eine Abstimmungsvereinbarung zur Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems durch die DSD-Systembetreiber abgeschlossen. Für 2023 ist eine Beteiligung des DSD-Systems von 48 % (Vorjahr 41 %) der Gesamtpapiermenge vorgesehen. Die hochgerechnete anteilige Menge beläuft sich auf rd. 860 Tonnen (Vorjahr 780 t). Bei einem DSD-Erstattungsbetrag von 146,16 € je Tonne belaufen sich die Mehrerlöse gegenüber 2022 auf rd. 11.000 €.

 

In der Vergangenheit erfolgte die Abfuhr der Container-Standorte, die dem DSD-System zugerechnet werden, durch ein Drittunternehmen. Nun obliegt die komplette Altpapiersammlung nach der neuen Regelung den TBS. Für den zusätzlichen logistischen Aufwand sind bei den TBS keine Kapazitäten vorhanden; aus diesem Grund wird die Bereitstellung von Behältern sowie die Sammlung und Abfuhr der DSD-Standorte fremdvergeben. Für 2023 ist bei einer Abfuhrmenge von rd. 500 Tonnen (Vorjahr 600 t) mit Kosten in Höhe von 47.000 € zu rechnen.

 

Die Verwertungserlöse des Kreises für den kommunalen Anteil werden mit 20,00 € je Tonne kalkuliert.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2023 sind folgende Volumina geplant:

Restabfallbehälter = rd. + 11.000 Liter (+ 2%)

Bioabfallbehälter = rd. + 5.300 Liter (+ 1%)

Restabfall-Großbehälter = rd. – 1.300 Liter (- 0%)

Die Erhöhungen wirken sich positiv auf die Gebührensätze mit 0,03 € (kleine Restabfallbehälter) und 0,01 € (Bioabfall) aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2022

2023

Veränderung

Restabfall

106,80 €

111,60 €

+ 4,80 €

Bioabfall

61,80 €

64,80 €

+ 3,00 €

Abfall gesamt

168,60 €

176,40 €

+ 7,80 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2023 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte