Betreff
Entsendung von Vertretern der Stadt in Drittorganisationen
Vorlage
188/2022
Aktenzeichen
GB I - 121/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Unberührt von den mit dieser Beschlussvorlage vorgesehenen Benennungen von Vertretern der Stadt in den Gesellschaftsorganen bleibt das Recht des Rates, jederzeit durch gesonderten Ratsbeschluss (z. B. Weisung an den Gesellschaftervertreter) Einfluss auf ein Unternehmen oder die Aufgabenerfüllung durch ein Unternehmen auszuüben und - falls erforderlich – Regelungen zu treffen oder anzustreben.

 

Die Amtszeit der Vertreter der Stadt Schwelm in den Organen der Gesellschaften entspricht, soweit sie nicht nach Aktienrecht davon abweicht, der Dauer der Wahlzeit des Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der Wahlperiode mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung. Auf Beschluss des Rates haben die Vertreter ihr Amt jederzeit niederzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm benennt für die Gesellschafterversammlung

 

der KoPart eG

 

als Gesellschaftervertreter

 

            Herrn Bürgermeister Stephan Langhard

 

und als Stellvertretung

 

            Stellvertretung im Amt

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard