Sachverhalt:
Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrende entgegen der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung
Grundsätzlich
sollten alle Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung freigegeben werden. Die
Verwaltung werde gebeten in Zusammenarbeit mit der Kreispolizei und den
Technischen Betrieben Schwelm, für jede Einbahnstraße darzustellen, ob eine
Freigabe möglich sei und ggf. welche Maßnahmen notwendig sind, um die Freigabe
umsetzen zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt folgende Maßnahmen aus der Radwegekommission zu prüfen.
Freigabe Fußweg Lessingstraße
Die Verwaltung werde
gebeten, die Freigabe des Fußwegs
zwischen Lessingstraße und Westfalendamm für Radfahrende zu prüfen und
ggf. umzusetzen. Neben einer Änderung der Beschilderung, werden zudem bauliche
Maßnahmen notwendig sein.
Radverbindung Ehrenberger Str. – Gymnasium
Zwischen den Häusern Ehrenberger Straße 4 und 6 führt
ein unbefestigter Pfad
zwischen den Gartengrundstücken bis zum Sportplatz des
Märkischen Gymnasiums Schwelm. Der Zugang zum Schulgelände ist abgesperrt. Die
Nutzer des Weges können trotzdem um die Absperrung herum zur Schule gelangen.
Gemäß des Antrags der CDU vom 11.04..2022 und der weiteren Beratungen im Rahmen
der RWK soll die Verwaltung prüfen inwieweit ein befestigter Weg hergestellt
werden kann, welcher gleichermaßen von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden genutzt
werden kann. Auf den Antrag der CDU vom 11. April 2022 zum TOP 12 der Sitzung
des AUS am 26.04.2022 wird verwiesen.
Die dazugehörigen Themenblätter mit Ortsbeschreibungen
aus der Radwegekommission befinden sich in den Anlagen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |