Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm benennt für die Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale
Entwicklung GmbH
als
Gesellschaftervertreter
Herrn Ralf Schweinsberg
und als
Stellvertreterin
Frau Tanja Hühner
Unberührt von
den mit dieser Beschlussvorlage vorgesehenen Benennungen von Vertretern der
Stadt in den Gesellschaftsorganen bleibt das Recht des Rates, jederzeit durch
gesonderten Ratsbeschluss (z. B. Weisung an den Gesellschaftervertreter)
Einfluss auf ein Unternehmen oder die Aufgabenerfüllung durch ein Unternehmen
auszuüben und - falls erforderlich – Regelungen zu treffen oder anzustreben.
Die Amtszeit
der Vertreter der Stadt Schwelm in den Organen der Gesellschaften entspricht,
soweit sie nicht nach Aktienrecht davon abweicht, der Dauer der Wahlzeit des
Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der Wahlperiode mit dem
Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung. Auf Beschluss des Rates haben
die Vertreter ihr Amt jederzeit niederzulegen.
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Der Bürgermeister in Vertretung gez. Schweinsberg |