Betreff
2. Controllingbericht zu den Produktergebnissen 2022 (30.06.2022)
Vorlage
169/2022
Aktenzeichen
111/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt hiermit den 2. Controllingbericht zu den Produktergebnissen für das Haushaltsjahr 2022 mit Stand 30.06.2022 vor. Hierbei wurden zusätzlich eine Prognose zu den Corona-bedingten Auswirkungen und die Fortschreibung der Bilanzierungshilfe zum Jahresende aufgenommen.

 

Für den vorliegenden Bericht wurde eine Zusammenstellung aller HHST mit einer Abweichung zwischen Planansatz und der Hochrechnung des Rechnungsergebnisses (statische Hochrechnung zum Jahresende) ab +/- 10.000 € als Grundlage für die Auswertung erstellt.

 

 

Nach Auswertung sämtlicher Daten ergibt sich folgender Stand (Anlage 1):

 

 PLAN

PROGNOSE

Abweichung

 

 

(=Ansatz + Veränderung)

 

 

Ansatz Erträge

84.988.950,00 €

86.646.673,28 €

1.657.723,28 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz Aufwand

97.080.752,00 €

99.421.044,44 €

2.340.292,44 €

 

 

 

 

 

 

 

 

globaler Minderaufwand

-951.000,00 €

-951.000,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanzierungshilfe

10.757.900,00 €

10.176.450,73 €

-581.449,27 €

 

 

 

 

Jahresergebnis 2022

-382.902,00 €

-1.646.920,43 €

-1.264.018,43 €

 

 

 

 

Der aktuelle Bericht geht von einem Fehlbetrag zum Jahresende von rund 1.650.000 € aus. Es ergeben sich damit Verschlechterungen gegenüber dem Bericht vom 31.03.2022, der mit einem Fehlbetrag von rd. 1.350.000 € abschloss von rund 300.000 €.

 

In erster Linie basieren diese neuen Verschlechterungen mit einem Betrag von insgesamt rd. 800.000 € auf der Neuberechnung der Heubeck-Tabellen, die im letzten Bericht noch nicht dargestellt werden konnten. Dafür ergeben sich im zahlungswirksamen Bereich der Personalaufwendungen Verbesserungen um rd. 370.000 € gegenüber dem Vorbericht, die vor allem auf unbesetzte Stellen zurückzuführen sind.

Weitere Positionen bewegen sich im Großen und Ganzen auf dem Niveau des Berichtes vom 31.03.2022.

 

Bei den Erträgen aus Gewerbesteuer zeigen sich Verbesserungen bei der Veranlagung der Vorjahre. Da die Gewerbesteuererträge noch nicht wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht haben, muss weiterhin die Bilanzierungshilfe gegengerechnet werden. Das bedeutet, die Verbesserungen bei den Gewerbesteuererträgen führen zu einer Reduzierung der Bilanzierungshilfe.

 

Im Bereich Asyl sind bisher nur geringfügige Abweichungen dargestellt. In einer separaten Sitzungsvorlage (Stichwort „Ukraine“) werden hierzu aktuelle Informationen vorgestellt.

 

Aufgrund der defizitären Haushaltslage wird die schon bestehende Bewirtschaftungssperre mit Verfügung der Kämmerin vom 10.08.2022 fortgeführt.

Den Fachbereichen stehend pauschal 75 Prozent der Ansätze zur Verfügung. In den gesperrten Ansätzen ist der globale Minderaufwand lt. Etat 2022 in Höhe von 951.000 € enthalten. Dieser Betrag muss gesperrt bleiben. Darüber hinausgehende Freigaben erfolgen nur auf Antrag mit genauer Einzelfallprüfung im Rahmen der Bewirtschaftungssperre unter Benennung eines Deckungsvorschlages.

 

Der Finanzbericht mit Stand 30.06.2022 wird als Anlage 2 beigefügt.

 

 


                         Der Bürgermeister

                         Im Auftrag

                                                                                                          gez. Mollenkott