Sachverhalt:
Die Verwaltung legt hiermit den
2. Controllingbericht zu den Produktergebnissen für das Haushaltsjahr 2022 mit
Stand 30.06.2022 vor. Hierbei wurden zusätzlich eine Prognose zu den
Corona-bedingten Auswirkungen und die Fortschreibung der Bilanzierungshilfe zum
Jahresende aufgenommen.
Für den vorliegenden Bericht
wurde eine Zusammenstellung aller HHST mit einer Abweichung zwischen Planansatz
und der Hochrechnung des Rechnungsergebnisses (statische Hochrechnung zum
Jahresende) ab +/- 10.000 € als Grundlage für die Auswertung erstellt.
Nach Auswertung sämtlicher Daten ergibt sich
folgender Stand (Anlage 1):
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PLAN |
PROGNOSE |
Abweichung |
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(=Ansatz + Veränderung) |
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Ansatz
Erträge |
84.988.950,00 € |
86.646.673,28 € |
1.657.723,28 € |
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Ansatz
Aufwand |
97.080.752,00 € |
99.421.044,44 € |
2.340.292,44 € |
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globaler
Minderaufwand |
-951.000,00 € |
-951.000,00 € |
0,00 € |
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Bilanzierungshilfe |
10.757.900,00 € |
10.176.450,73 € |
-581.449,27 € |
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Jahresergebnis
2022 |
-382.902,00
€ |
-1.646.920,43
€ |
-1.264.018,43 € |
Der aktuelle Bericht geht von einem Fehlbetrag zum
Jahresende von rund 1.650.000 € aus. Es ergeben sich damit Verschlechterungen
gegenüber dem Bericht vom 31.03.2022, der mit einem Fehlbetrag von rd.
1.350.000 € abschloss von rund 300.000 €.
In erster Linie basieren diese neuen
Verschlechterungen mit einem Betrag von insgesamt rd. 800.000 € auf der
Neuberechnung der Heubeck-Tabellen, die im letzten Bericht noch nicht
dargestellt werden konnten. Dafür ergeben sich im zahlungswirksamen Bereich der
Personalaufwendungen Verbesserungen um rd. 370.000 € gegenüber dem Vorbericht,
die vor allem auf unbesetzte Stellen zurückzuführen sind.
Weitere Positionen bewegen sich im Großen und Ganzen
auf dem Niveau des Berichtes vom 31.03.2022.
Bei den Erträgen aus Gewerbesteuer zeigen sich
Verbesserungen bei der Veranlagung der Vorjahre. Da die Gewerbesteuererträge
noch nicht wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht haben, muss
weiterhin die Bilanzierungshilfe gegengerechnet werden. Das bedeutet, die
Verbesserungen bei den Gewerbesteuererträgen führen zu einer Reduzierung der
Bilanzierungshilfe.
Im Bereich Asyl sind bisher nur geringfügige
Abweichungen dargestellt. In einer separaten Sitzungsvorlage (Stichwort
„Ukraine“) werden hierzu aktuelle Informationen vorgestellt.
Aufgrund der defizitären Haushaltslage wird die
schon bestehende Bewirtschaftungssperre mit Verfügung der Kämmerin vom
10.08.2022 fortgeführt.
Den Fachbereichen stehend pauschal 75 Prozent der
Ansätze zur Verfügung. In den gesperrten Ansätzen ist der globale Minderaufwand
lt. Etat 2022 in Höhe von 951.000 € enthalten. Dieser Betrag muss gesperrt
bleiben. Darüber hinausgehende Freigaben erfolgen nur auf Antrag mit genauer
Einzelfallprüfung im Rahmen der Bewirtschaftungssperre unter Benennung eines Deckungsvorschlages.
Der Finanzbericht mit Stand 30.06.2022 wird als Anlage
2 beigefügt.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Mollenkott