Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm
beabsichtigt eine straßenbauliche Maßnahme an der Blumenstraße auf dem
Abschnitt von August-Bendler-Straße bis Luisenstraße durchzuführen. Im Zuge
einer Kanalbaumaßnahme werden Fahrbahn und Gehwege saniert. Dies stellt eine
beitragspflichtige Ausbaumaßnahme im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
dar.
Am 18.07.2022 wurde
im Ratssaal der Stadt Schwelm eine Anliegerversammlung mit den
Grundstückseigentümern durchgeführt. Die Anregungen der Anliegenden werden nun
u.a. hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit geprüft.
Auf Basis dieser
Entwurfsplanung wird dann eine Ausführungsplanung erstellt. Auf dieser
Grundlage werden eine Kostenschätzung und eine Berechnung, des auf Ihr
Grundstück entfallenden Beitrages, erstellt.
Die
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge sieht zurzeit eine 100% -ige Förderung
vor, so dass die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zu keinem Beitrag
herangezogen werden. Der Antrag kann erst nach Fertigstellung der Maßnahme
gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Entwurfsplanung
wurde zuvor mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung abgestimmt und die
Anregungen werden für die folgende Ausführungsplanung miteingearbeitet.
Die
Ausführungsplanung mit den Anregungen der Anliegenden und des Beirats für
Menschen mit Behinderung wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in
der Folge zum Beschluss vorgelegt.
Die Ausführungen
der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen
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Der Bürgermeister gez. Langhard |