Betreff
Perspektive der Erziehungsberatung im Südkreis
Vorlage
025/2008
Aktenzeichen
51/1 Es
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Weiterentwicklung der Erziehungsberatung im Südkreis ab 2005

 

Mit Vorlage 58/04 wurde im Jugendhilfeausschuss am 26.04.2004 die Weiterentwicklung der Erziehungsberatung im Südkreis vorgestellt.

Anlass für die damalige Entscheidung waren strukturelle Veränderungen aufgrund des Fortfalls des Kreisjugendamtes mit dem Erfordernis einer Neustrukturierung der dort angesiedelten Kreis-EB, aber auch inhaltliche Gründe wegen stetig gestiegener Fallzahlen und hiermit verbundener erheblicher Kostensteigerungen bei der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

 

Nicht zuletzt zum Erhalt der Landesfinanzierung für zwei Erziehungsberatungsstellen wurde die seinerzeitige Struktur mit zwei Beratungsstellen für den Südkreis unter Bildung neuer differenzierter  Aufgabenschwerpunkte beider Erziehungsberatungsstellen beibehalten.

 

Während die Ev. Beratungsstelle danach den ganz überwiegenden Anteil der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII übernahm, arbeitet die Beratungsstelle des EN-Kreises seit dem 1.1.2005 schwerpunktmäßig im Bereich der Eingliederungshilfe. Dort stehen die Diagnose und Förderung von Kindern, deren Störungen im Bereich der Legasthenie, Dyskalkulie oder der ADHS-Symptomatik liegen im Vordergrund.

 

 

Damalige Zielsetzung

 

Mit der Umstrukturierung wurden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

 

1.        Konzentration der originären Erziehungsberatung auf eine Beratungsstelle

 

2.        Schaffung eines qualitativ verbesserten Angebotes zur Diagnose und Förderung in Teilbereichen der Eingliederungshilfe

 

3.        Verringerung des Kostenanstieges bzw. erkennbare Reduzierung der Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe

 

 

Derzeitige Situation

 

Die Zahl der Familien und jungen Menschen, die sich in den letzten vier Jahren ratsuchend an die Ev. Erziehungsberatungsstelle gewandt haben, ist stetig gestiegen.

 

Dies weist der in der Anlage beigefügte Wirkungsbericht der Ev. Beratungsstelle Ennepetal aus.

 

Auszug aus dem  Bericht:

 

- Gesamtzahl der Beratungsfälle -

 

Jahr:           2004           2005                  2006                  2007

Fallzahl:       428             499                    570                    640

 

Aus diesen Zahlen kann geschlussfolgert werden, dass neben einem grundsätzlich gestiegenen Beratungsbedarf die generelle Akzeptanz in der Bevölkerung zur Inanspruchnahme dieser Beratungsstelle im südlichen EN-Kreis besteht.

 

Weiterhin kann hieraus die Annahme entwickelt werden, dass es gelungen ist, die zuvor auch von der Erziehungsberatungsstelle des EN-Kreises mit Erziehungsberatung versorgten Familien und jungen Menschen überwiegend durch die Ev. Beratungsstelle zu unterstützen.

 

Die Absprachen zwischen den Jugendämtern und der EN-Erziehungsberatungsstelle haben dazu geführt, dass in allen Fällen sogenannter Teilleistungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie) sowie in den Fällen der ADHS-Symptomatik eine Verweisung an diese Beratungsstelle erfolgt.

Dies hat bislang zu folgenden quantifizierbaren Maßnahmen und Fallzahlen in der Beratungsstelle geführt:

 

Abgeschlossene Therapiemaßnahmen bzw. -empfehlungen: 374 Fälle

in Bearbeitung:                                                                         110 Fälle

Kontaktabbrüche                                                                      132 Fälle

 

Summe:                                                         616 Fälle  (Stand Ende Dezember 2007)

-Entnommen aus dem beigefügten Wirkungsbericht der Erziehungsberatungsstelle des EN-Kreises-

 

Für Schwelm ergeben sich hieraus folgende Entwicklungen der Kosten in den

Jahren 2005 -2007 für Leistungen in der Eingliederungshilfe.

    

Diagnose                              2005                                            2006                                  2007

                                   Fallzahl   Kosten                         Fallzahl     Kosten             Fallzahl    Kosten

 

ADHS

    5 Fälle    6.935,- €                   

  6 Fälle    6.499,- €

7 Fälle    13.155,- €

 

 

LRS/ Dyskalkulie                          

 

  19 Fälle   37.465,- €

16 Fälle   50.366,- €

10 Fälle   33.061,-€

Autismus

 

 

     0 Fälle          0,- €

  0 Fälle           0,- €

 1 Fälle       230,- €

Autismus

Integrations-

helfer

 

    0 Fälle           0,- €

  0 Fälle           0,- €

 1 Fälle     5.216,- €

umschriebene

Entwicklungs-

störungen

 

   24 Fälle   55.193,- €

20 Fälle    30.535,- € 

20 Fälle  39.174,- €

 

Sonstiges

    2 Fälle      1.810,-€

  1 Fälle      1.403,- €

0 Fälle             0,-€

 

Summe

 

 50 Fälle  101.403,- €

 

 

 43 Fälle   88.803,- €

39 Fälle  90.836,- €

 

Vergleicht man die Fallzahlen der Leistungen aus  den beiden Diagnosen der LRS/Dyskalkulie und ADHS, so ergibt sich eine Reduzierung der Fallzahlen zwischen den Jahren 2005 und 2007. ( Rechnungsergebnis 2004  =  113.989,-€ )

 

Perspektivisch muss von einer Steigerung der Kosten in der ambulanten Erziehungshilfe nach § 35a ausgegangen werden. Ursache sind die kostenintensiven Leistungen im Bereich der Integrationshilfen. Hierbei handelt es sich um Eingliederungshilfen für autistische Kinder zur Realisierung des Schulbesuches. In den Nachbarstädten des EN-Südkreises ist bereits ein deutlicher Kostenanstieg zu verzeichnen

Insgesamt ist die Zahl der Diagnosen mit dem Störungsbild Autismus in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Da in diesen Fällen auch sehr häufig die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtig ist, sind die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe seitens des Jugendamtes zu erbringen.

 

 

Perspektive der Beratungsstellen

 

Mit der Schwerpunktsetzung in den beiden Erziehungsberatungsstellen und einer stärkeren Vernetzung der Beratungsstellen mit den beteiligten Jugendämtern ist es gelungen, zu einer qualitativ deutlich verbesserten Diagnostik in Teilbereichen der Eingliederungshilfe zu gelangen.

 

Die stärkere Vernetzung der Beratungsstellen untereinander führt bei komplexen Problemlagen im Einzelfall zu einer verbesserten und vollständigen Hilfegewährung.

 

Mit der ab 2005 vereinbarten Personalaufstockung auf fünf vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter gewährleistet die Evangelische Beratungsstelle eine umfassende Versorgung des EN-Südkreises mit der notwendigen allgemeinen Erziehungsberatung.

 

Die ortsnahe Förderung von Kindern und Jugendlichen in den  Bereichen Legasthenie und Dyskalkulie hat zu einer spürbaren Verringerung der Eingliederungshilfen und damit zu einer erkennbaren Kostenreduzierung geführt.

 

Die vertragliche Vereinbarung mit dem EN-Kreis als Träger der Kreisberatungsstelle sollte deshalb weiter fortgesetzt werden. Ein weiterer Wirkungsbericht ist bis zum 31.12.2011 vorzulegen.

 

Im kommenden Jahr  ist zu überlegen, wie die positiven Wirkungen im Bereich der Diagnose nach § 35a SGB VIII auch auf weitere nach wie vor kostenintensive Teilbereiche der Eingliederungshilfe ausgedehnt werden können. Dies würde jedoch eine Ausweitung der personellen Kapazitäten in der Beratungsstelle des Kreises voraussetzen.

Durch eine Stellenerweiterung könnte eine differenzierte Diagnostik im Bereich des Autismus und der umschriebenen Entwicklungsstörungen ermöglicht werden.

 

Sofern sich die Kosten in diesen Teilbereichen der Eingliederungshilfe auf hohem Niveau stabilisieren oder möglicherweise sogar noch erhöhen sollten, wäre perspektivisch eine entsprechende Erweiterung des Diagnosebereiches in Betracht zu ziehen, um im Rahmen von tiefer gehenden Diagnostiken und evtl. sich daraus  ergebenden gezielten Therapien  Kostenreduzierungen zu erreichen.

 

Der Kirchenkreis Schwelm hat als Träger der Ev. Erziehungsberatungsstelle u.a. wegen rückläufiger Kirchensteuereinnahmen den bestehenden Kooperationsvertrag mit den Südkreiskommunen mit dem Ziel einer Reduzierung seines Eigenanteiles für die EB Ennepetal fristgerecht zum 31.12.2008 vorsorglich gekündigt.

Da die gesetzliche und fachliche Erfordernis besteht, eine klassische Erziehungsberatung vorzuhalten, wird die Verwaltung im Rahmen der kommunalen finanziellen Möglichkeiten und im Benehmen mit den anderen Südkreisstädten kurzfristig Lösungen für eine grundsätzlich angestrebte weitere Kooperation mit der Ev. Beratungsstelle und Fortsetzung des derzeitigen Vertrages mit dem Kirchenkreis suchen.

Ãœber das Ergebnis ist dann im Fachausschuss zu beraten und zu entscheiden.

 

 

Fazit

 

Die vorgenommene Umstrukturierung der Erziehungsberatungsstellen mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten hat zu einer qualitativ und quantitativ verbesserten Angebotsstruktur sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII als auch im Bereich der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII geführt.

 

In den von der Beratungsstelle des EN-Kreises bearbeiteten Teilbereichen der Eingliederungshilfe konnte in allen Südkreisstädten eine  Kostensenkung durch den Rückgang der Fallzahlen erreicht werden.

Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche mit dem dort vorgehaltenen therapeutischen Förderangebot bereits vor Feststellung einer seelischen Behinderung gefördert.

 

Die Konzentration der klassischen Erziehungsberatung auf die Ev. Beratungsstelle bietet den Rat- und Hilfesuchenden im Südkreis mit einer angemessenen Personalausstattung und unterschiedlichen fachlichen Professionen ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage beigefügten Wirkungsberichte der Ev. Erziehungsberatungsstelle in Ennepetal und der Erziehungsberatungsstelle beim EN-Kreis mit einer Beschreibung der Inhalte und des Umfanges der dortigen Arbeit werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Kooperation der Südkreisstädte mit der Beratungsstelle des EN-Kreises wird auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Regelungen weiter fortgesetzt.

Schwerpunkt der Arbeit dieser Beratungsstelle ist die Diagnose im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Ein weiterer Wirkungsbericht ist bis zum 31.12.2011 vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit den anderen Südkreisstädten kurzfristig  Möglichkeiten einer Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis Schwelm zu finden. Da durch den Kirchenkreis Schwelm mit dem Ziel einer Reduzierung seines Eigenanteiles für die EB Ennepetal zum 1.1.2009 eine vorsorgliche Kündigung des Vertrages vorgenommen wurde, sollen von der Verwaltung parallel dazu alternative Möglichkeiten der Erziehungsberatung im EN – Südkreis aufgezeigt, und deren finanzielle Auswirkungen dargelegt werden, um das Angebot der klassischen Erziehungsberatung im Südkreis im gebotenen Umfang weiter vorzuhalten.

Ãœber das Ergebnis ist dann im Fachausschuss zu beraten und zu entscheiden.

 

 


Anlage 1 Wirkungsbericht Kreis  10 Seiten

Anlage 2 Wirkungsbericht Ev. Kirche  9 Seiten