Betreff
Umsetzung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern ( Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Vorlage
003/2008/1
Aktenzeichen
4/51/2 Mk
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im JHA am 21.01.2008 wurden zum Thema KiBiz weitergehende Informationen gefordert, die zur Entscheidungsfindung beitragen sollen.

 

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde am 25.10.2007 vom  Landtag beschlossen. Es löst zum 01.08.2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder ab.

 

Die Durchführungsvorschriften und Personalvereinbarungen liegen z.Z. noch nicht vor. Sie werden Anfang  Februar erwartet (Stand 28.01.08)

 

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes sind

  • Die Finanzierung über Kindpauschalen auf der Basis von 3 Gruppentypen statt wie bisher über Gruppenpauschalen;
  • Die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils von 20% auf 12%, wovon das Land ¾ und die Kommune ¼ der Kosten tragen soll;
  • Der Ausbau der U3- Versorgung;
  • Die Finanzierung der Tagespflege mit 725,-€ pro Jahr und Kind unter bestimmten Voraussetzungen;
  • Die Verankerung von Sprachförderung, Kooperation mit Schule, Kindesschutz, Bildungsarbeit im Gesetz

 

 

Es soll zukünftig 3 mögliche Gruppentypen geben:

  • Typ I             2-6 Jahre, 20 Kinder, davon 4-6 unter 3 Jahren, betreut von 2 Fachkräften
    • Betreuungsstunden pro Woche: 25/35/45

 

  • Typ II            0-3 Jahre, 10 Kinder, betreut von 2 Fachkräften
    • Betreuungsstunden pro Woche: 25/35/45

 

  • Typ III 3 Jahre und älter, 25 / 20 Kinder, 1 Fachkraft, 1 Ergänzungskraft
    • Betreuungsstunden pro Woche: 25/35 Stunden à dann 25 Kinder

oder 45 Stundenà dann 20 Kinder pro Gruppe

 

Entsprechend den Gruppentypen und Betreuungsstunden werden folgende Kindpauschalen für die Finanzierung zugrunde gelegt:

 

Gruppentyp

25 Std.

35 Std.

45 Std.

I

4.290,- €

  5.750,- €

  7.370,- €

II

8.840,- €

11.860,- €

15.220,- €

III

3.170,- €

  4.230,- €

  6.770,- €

 

Maßgeblich für die Berechnung der Pauschalen ist der abgeschlossene Betreuungsvertrag und nicht die tatsächliche Anwesenheits-Zeit. Die Meldung, wie viele Kinder (Plätze) für welchen Gruppentyp mit welcher Stundenzahl vorgesehen sind, muss bis zum 15. März beim Land eingegangen sein, sonst erfolgt keine Berücksichtigung

Nach einem Jahr wird dann die tatsächliche Belegung mit der beantragten Pauschale abgeglichen. Bei einer Überschreitung des ursprünglichen Wertes um  mehr als 10% wird der Betrag, der die 10% übersteigt, vom Land nachgezahlt. Bei einer Unterschreitung um mehr als 10% muss entsprechend an das Land zurück erstattet werden. Lt. Gesetz soll diese Berechnung „einrichtungsscharf“ erfolgen.

 

Eine Gruppenpauschale berechnet sich z. B. wie folgt:

 

Gruppentyp III ( „klassische“ Kindergartengruppe)

15 Kinder, 3 Jahre und älter, 35 Std. = 63.450,00 €

10 Kinder, 3 Jahre und älter, 25 Std. = 31.700,00 €

Summe:                                                = 95.150,00 €

 

Oder

 

Gruppentyp I (16 Kinder 3-6 , 4 Kinder unter 3)

10 Kinder 35 Std.                              =  57.500,00 €

10 Kinder 25 Std.                              =  42.900,00 €

 Summe                                                =100.400,00 €

 

Sämtliche Personal- und Betriebskosten müssen aus der Gruppenpauschale gezahlt werden. Auch Vertretungen im Krankheitsfall, Leitungs-, Vor- und Nachbereitungszeiten sind damit abgegolten.

 

Der Elternanteil an den Kosten wird mit 19% zu Grunde gelegt.

Die Elternbeiträge sollen sozial gestaffelt sein und die unterschiedlichen Betreuungsformen und Betreuungszeiten berücksichtigen. Für Geschwisterkinder (auch in Einrichtungen der OGGS) kann eine Beitragsermäßigung festgelegt werden.

 

Weitere Pauschalen können nur für eingruppige Einrichtungen oder Einrichtungen in sozialen Brennpunkten gewährt werden (15.000,-€/ Jahr).

 

Nach Verabschiedung des Gesetzes wurde in Schwelm eine Befragung der Familien durchgeführt, deren Kinder ab 01.08.2008 einen Platz in einer Tageseinrichtung benötigen könnten. Von 1.160 Fragebögen wurden 724 ausgefüllt zurück gesandt, was einer Quote von ~ 62 % entspricht.

 

Die Auswertung nach Einrichtungen ergab, dass in den Einrichtungen zumeist die bisher jeweils angebotenen Betreuungsformen gewünscht wurden. Die Ergebnisse im Einzelnen wurden bei der JHA-Sitzung am 21.01.08 vorgestellt.

 

Eine Strukturabfrage bei den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen ergab, dass die Träger ab Sommer 2008 überwiegend auch die Betreuung von unter 3-jährigen anbieten möchten. Die hierdurch bedingte Änderung der Gruppenstruktur wirkt sich negativ auf die mögliche Platzzahl für 3-Jährige aus.

Zum Kindergartenjahr 2008/2009 würden so rd. 50 Plätze für Dreijährige fehlen.

Die Platzzahl für unter 3-Jährige würde gleichzeitig in etwa verdoppelt. (z.Z. 21 Plätze in Einrichtungen)

 

 

Dem steht der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz für 3-Jährige entgegen:

 

Laut Kindergartenbedarfsplan der Stadt Schwelm werden für das Kindergartenjahr rd. 815 Plätze für  3-Jährige benötigt. Eine aktuelle Abfrage der Einwohnermeldedaten  und ein Abgleich der  Kinderzahl, die vom Kindergarten in die Schule wechselt (245), mit der Anzahl der 3-Jährigen, die zum Sommer 2008 einen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen könnten (241), bestätigt diese Planzahl.

Diese Platzzahl für 3-jährige ist nur zu erreichen, wenn die bisherigen Gruppen weitgehend in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Alternativ müsste  bei den gewünschten Umstrukturierungen eine Not- oder Übergangsgruppe eingerichtet werden, um den Bedarf zu decken.

 

Aus diesem Grund werden seit Mitte Januar Einzelgespräche mit den Trägern  mit dem Ziel geführt, die Gruppen in den Einrichtungen bedarfsgerecht und zukunftssicher zu planen.

Bereits im Kindergartenjahr 2009/2010 wird sich voraussichtlich entsprechend den bisherigen Erkenntnissen aus der demographischen Entwicklung die benötigte Anzahl der Plätze für 3-Jährige erheblich reduzieren. Der Umfang der Reduzierung muss jeweils zeitnah geprüft werden und in die jährlich aktualisierte Kindertagesstättenbedarfsplanung einfließen.

Eine entsprechende Reduzierung der benötigten Plätze für 3-jährige könnte in der Folge einen bedarfsgerechten  Ausbau der benötigten Betreuung für unter 3-Jährige ermöglichen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die ergänzenden Erläuterungen zum KiBiz werden zur Kenntnis genommen.