Betreff
Sachstand Ukraine Flüchtlinge
Vorlage
097/2022
Aktenzeichen
111 Finanzen
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzungsvorlage 095/2022 (1. Controllingbericht zu den Produktergebnissen 2022) wurde ein separater Bericht zu den Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen in Schwelm angekündigt, der hiermit vorgelegt wird.

 

 

1.       Anzahl Flüchtlinge (Stand 02.05.2022)

 

In Schwelm halten sich aktuell 220 Flüchtlinge aus der Ukraine auf.
Von diesen wurden 16 Personen zugewiesen, die anderen gelangten über private Kontakte nach Schwelm. 19 Personen haben Schwelm wieder verlassen.
Für die 18. KW wurden uns weitere 3 Personen im Rahmen einer Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg angekündigt.

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren liegt in Schwelm insgesamt  bei  89,02 % (das sind 256 Personen; Stand 24.04.2022). Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % (=288 Personen) zu erfüllen, sind noch 32 weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

 

2.       Unterbringung (Stand 02.05.2022)

 

Die meisten Ukraine-Flüchtlinge wurden von Privatpersonen aufgenommen (Verwandte, Bekannte oder Kirchengemeinden). Ein Teil von ihnen konnte inzwischen Wohnungen anmieten.
In der städtischen Übergangseinrichtung Kaiserstr. 69 halten sich aktuell 13 Flüchtlinge aus der Ukraine auf. Es stehen dort weitere 37 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung.

Die Verwaltung steht mit einer Schwelmer Pflegeeinrichtung sowie mit verschiedenen Vermietern in Verhandlungen zur Anmietung weiterer Räumlichkeiten, um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu erweitern.

 

3.       Leistungen nach dem AsylbLG (Stand 02.05.2022)

 

168 Personen aus der Ukraine erhalten aktuell Leistungen nach dem AsylbLG. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach und nach im Rahmen der personellen Möglichkeiten.

 Aufgrund der zunehmenden Arbeitsbelastungen im Bereich 222 (Soziales) wurden für  5 Mitarbeiter/-innen die möglichen Zeitguthaben von 50 auf 100 Stunden aufgestockt. Für eine weitere Teilzeitkraft wurde eine Erhöhung auf 50 Stunden angeordnet. Konkrete Auszahlungen haben sich aus diesen Sachverhalten aber bisher nicht ergeben.

 

 

4.    Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

Zu den 220 Flüchtlingen gehören 90 Kinder, davon 62 im schulpflichtigen Alter (Grundschule: 18 Kinder/ Sekundarstufe I: 33 Kinder/  Sekundarstufe II: 11 Kinder).
Weitere 5 Kinder werden zum Schuljahr 2022/23 eingeschult.

Laut Rückmeldung der Schulleitungen wurden bisher erst 8 Schülerinnen und Schüler an den Schwelmer Schulen aufgenommen, weitere 19 Schülerinnen und Schüler wurden den Schulen vom Kommunalen Integrationszentrum zugewiesen.

Für die Kitas liegen bisher erst drei Anmeldungen vor. Die Kita-Platzzahl könnte zwar kurzfristig aufgestockt werden, ein Problem stellt jedoch der Mangel an pädagogischem Personal dar.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Aktuell erhalten die aus der Ukraine geflüchteten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Derzeit zeichnet sich jedoch ab, dass der genannte Personenkreis zukünftig Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten wird, um nicht mehr auf die reduzierten Leistungen des AsylbLG angewiesen zu sein (Besprechung des Bundekanzlers mit den Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder am 07. April 2022). Im Rahmen der Besprechung hat man sich darauf geeinigt, dass die hierfür notwendigen gesetzlichen Anpassungen unverzüglich umgesetzt werden und zum 01.06.2022 in Kraft treten. In der Konsequenz hätte dies zur Folge, dass die Zuständigkeit für den Leistungsbezug für die aus der Ukraine geflüchteten Personen ab dem 01.06.2022 auf den Ennepe-Ruhr-Kreis übergehen würde.   

 

Derzeit (Stand 02.05.2022) belaufen sich die auf die Ukraine Flüchtlinge entfallenden Aufwendungen im Produkt 05.03.01 (Hilfen für Asylbewerber) im laufenden Haushaltsjahr auf insgesamt 165 T€. Darin enthalten ist bereits der Zahlungslauf für den Monat Mai.

 

Demgegenüber stehen aktuell Erträge aus den beantragten Flüchtlingsaufnahmegesetz-Pauschalen in Höhe von 112 T€. Hierbei handelt es sich um die erhaltenen Pauschalen für den Monat März auf der Grundlage von 128 gemeldeten Personen.

 

Perspektivisch wird sich das Verhältnis von Aufwand und Ertrag sicherlich noch verschieben, wenn mehr Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG abgearbeitet sind und mehr Personen aus privaten Haushalten in Mietwohnungen umziehen werden. 

 

Im Produkt 01.01.13 (Zentrales Gebäudemanagement) sind für das Herrichten von zwei Wohnungen bisher Aufwendungen in Höhe von 2 T€ entstanden. Außerdem existieren offene Aufträge in Höhe von 6 T€. Derzeit ist die Herrichtung von zwei weiteren Wohnungen konkret geplant. Welcher und wie viel Wohnraum darüberhinaus  zukünftig noch hergerichtet wird und welche Kosten damit verbunden sind, ist von der weiteren Entwicklung der Flüchtlingssituation abhängig.

 

 

Abschließend wird auf die Bund Länder Einigung verwiesen, wonach dem Land NRW für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine rund 430 Mio. € Bundesmittel zufließen. Drei Viertel davon (323 Mio. €) sollen in pauschalierter Form an die Kommunen weitergeleitet werden. Die verbleibenden 108 Mio. € sollen für eine belastungsbezogene, gezielte Förderung der Kommunen in besonderen Bereichen verwendet werden. Am 27.04.2022 hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW dem Vorhaben unter der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Verteilung der Mittel von dem Betrag, der auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entfällt, eine Pauschale von 20 % vorab zugunsten der jeweiligen Kreise abgezogen wird.

 

Aktuell wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes die maßgebliche Berechnung erstellt und die gemeindescharfe Bescheidung und Auszahlung vorbereitet.

 

Nach der mittlerweile vom Landtag beschlossenen Rechtsverordnung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) zu haushaltsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg hat die Kämmerin zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten.

Der vorliegende Bericht stellt daher zunächst nur eine erste Einschätzung der Sachlage dar.

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Mollenkott