Zweite Offenlage gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
i.V.m. § 13 Absatz 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß
§ 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Sachverhalt:
Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes die 2. Offenlegung
seit dem 24.01.2022 bis einschließlich 29.04.2022 durch. Während dieser Auslegungsfrist wird den betroffenen öffentlichen
Stellen Gelegenheit gegeben, zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, zu der
Begründung und zu den Änderungen des Umweltberichts Stellung zu nehmen.
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am
26.04.2022 über die Beschlussvorlage 077/2022 - Neuaufstellung des
Regionalplans Ruhr
Zweite Offenlage
gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz
(LPlG) NRW - und den Antrag der CDU-Fraktion dazu vom 11.04.2022 beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
1. Der AUS beschließt, keine weiteren
Einwendungen zu den erfolgten Änderungen im Rahmen der 2. Offenlage zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, vorzubringen.
2. Beschluss, dass zu diesem Zeitpunkt keine
gesonderte Stellungnahme an den RVR gerichtet wird.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
unmittelbar nach Beschlussfassung des Regionalplanes angekündigten
Fortschreibung, eine neue Stellungnahme vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
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dafür |
16 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
0 |
Hinsichtlich des
Antrages der CDU-Fraktion vom 11.04.2022 wurde folgende Verfahrensweise
vereinbart:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
aktuellen Offenlage des Regionalplans Ruhr erneut die Streichung des Regionalen
Kooperationsstandortes in Linderhausen zu fordern und ersatzweise als
Tauschfläche neue Flächen im Umfeld des Gewerbegebietes Ruhrstraße in Schwelm
als Regionalen Kooperationsstandort dem RVR zur Aufnahme in den Regionalplan
vorzuschlagen.
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.04.2022:
Nach erfolgtem Beschluss des Regionalplanes Ruhr soll, laut Aussage des
Regionalverbandes Ruhr, direkt im Anschluss ein Fortschreibungsverfahren
eingeleitet werden. Zu diesem Verfahren werden neue Beteiligungen durchgeführt.
Punkt 1 des Antrages der CDU-Fraktion - Streichung des Regionalen
Kooperationsstandortes in Linderhausen - soll im Rahmen der Beteiligung im
Fortschreibungsverfahren thematisiert werden. Zur Ermittlung potentieller Tauschflächen
sollen die Ergebnisse der Potentialflächen-Untersuchung zu Gewerbestandorten in
Schwelm durch NRW.Urban herangezogen werden.
2.
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen
der aktuellen Offenlage des Regionalplans Ruhr zu fordern, die Fläche hinter
dem Rathaus (Hauptstraße) – in der Verlängerung der bestehenden Bebauung mit
Stadtvillen (vgl. Anlage 1, rot markierte Fläche) – ergänzend oder (in Teilen)
ersetzend als Fläche für Wohnen in den Regionalplan aufzunehmen.
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.04.2022:
Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion - Erweiterung des Allgemeinen
Siedlung-bereiches (ASB) um die Fläche südlich des Rathauses - soll ebenfalls
im Rahmen der Beteiligung im Fortschreibungsverfahren zum Regionalplan
thematisiert werden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob
und wenn wie die blaue Trasse (Anlage 3) als Fuß- und Radweg gestaltet werden
könnte.
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.04.2022:
Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion - Anlegung einer Fuß- und
Radwegverbindung zwischen Ehrenberger Straße und Präsidentenstraße - wird nicht
im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans weiterverfolgt, sondern der
Radwegekommission der Stadt Schwelm zur Prüfung vorgelegt.
Die
Vertreter*innen der CDU im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung haben
erklärt, dass der Antrag, bei Aufnahme der zuvor beschriebenen Verfahrensweise
in die Niederschrift des Ausschusses, erledigt sei.
Die Stellungnahme
der Stadt im Rahmen der 2.
Offenlegung zur Neuaufstellung des Regionalplanes ist bis
spätestens zum 29.04.2022 dem Regionalverband Ruhr vorzulegen. Da die nächste
Sitzung des Rates am 19.05.2022 stattfindet, kann diese Sitzung nicht
abgewartet werden, um eine fristgerechte Stellungnahme der Stadt auf den Weg zu
bringen.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Die Verwaltung
wird, dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom
26.04.2022 folgend,
1.
keine
weiteren Einwendungen zu den erfolgten Änderungen im Rahmen
der 2. Offenlage zur
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr vorbringen,
2.
zu
diesem Zeitpunkt keine gesonderte Stellungnahme an den RVR richten,
3. im Rahmen der unmittelbar nach
Beschlussfassung des Regionalplanes angekündigten Fortschreibung, eine neue
Stellungnahme vorbereiten.
Datum: 27.04.2022
Stephan Langhard |
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Klaus Peter Schier |
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am
27.04.2022 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |