Betreff
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
Zweite Offenlage gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
i.V.m. § 13 Absatz 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß
§ 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Vorlage
077/2022/1
Aktenzeichen
GB III - 313/Sz
Art
Dringlichkeitsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes die 2. Offenlegung seit dem 24.01.2022 bis einschließlich 29.04.2022 durch. Während dieser Auslegungsfrist wird den betroffenen öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, zu der Begründung und zu den Änderungen des Umweltberichts Stellung zu nehmen.


Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 über die Beschlussvorlage 077/2022 - Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr

Zweite Offenlage gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW - und den Antrag der CDU-Fraktion dazu vom 11.04.2022 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

1.      Der AUS beschließt, keine weiteren Einwendungen zu den erfolgten Änderungen im Rahmen der 2. Offenlage zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, vorzubringen.

2.      Beschluss, dass zu diesem Zeitpunkt keine gesonderte Stellungnahme an den RVR gerichtet wird.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der unmittelbar nach Beschlussfassung des Regionalplanes angekündigten Fortschreibung, eine neue Stellungnahme vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

dafür

16

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0

 

Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion vom 11.04.2022 wurde folgende Verfahrensweise vereinbart:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der aktuellen Offenlage des Regionalplans Ruhr erneut die Streichung des Regionalen Kooperationsstandortes in Linderhausen zu fordern und ersatzweise als Tauschfläche neue Flächen im Umfeld des Gewerbegebietes Ruhrstraße in Schwelm als Regionalen Kooperationsstandort dem RVR zur Aufnahme in den Regionalplan vorzuschlagen.

Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.04.2022:
Nach erfolgtem Beschluss des Regionalplanes Ruhr soll, laut Aussage des Regionalverbandes Ruhr, direkt im Anschluss ein Fortschreibungsverfahren eingeleitet werden. Zu diesem Verfahren werden neue Beteiligungen durchgeführt. Punkt 1 des Antrages der CDU-Fraktion - Streichung des Regionalen Kooperationsstandortes in Linderhausen - soll im Rahmen der Beteiligung im Fortschreibungsverfahren thematisiert werden. Zur Ermittlung potentieller Tauschflächen sollen die Ergebnisse der Potentialflächen-Untersuchung zu Gewerbestandorten in Schwelm durch NRW.Urban herangezogen werden.


2.    Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der aktuellen Offenlage des Regionalplans Ruhr zu fordern, die Fläche hinter dem Rathaus (Hauptstraße) – in der Verlängerung der bestehenden Bebauung mit Stadtvillen (vgl. Anlage 1, rot markierte Fläche) – ergänzend oder (in Teilen) ersetzend als Fläche für Wohnen in den Regionalplan aufzunehmen.

Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.04.2022:
Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion - Erweiterung des Allgemeinen Siedlung-bereiches (ASB) um die Fläche südlich des Rathauses - soll ebenfalls im Rahmen der Beteiligung im Fortschreibungsverfahren zum Regionalplan thematisiert werden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wenn wie die blaue Trasse (Anlage 3) als Fuß- und Radweg gestaltet werden könnte.

Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 26.04.2022:
Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion - Anlegung einer Fuß- und Radwegverbindung zwischen Ehrenberger Straße und Präsidentenstraße - wird nicht im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans weiterverfolgt, sondern der Radwegekommission der Stadt Schwelm zur Prüfung vorgelegt.

 

Die Vertreter*innen der CDU im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung haben erklärt, dass der Antrag, bei Aufnahme der zuvor beschriebenen Verfahrensweise in die Niederschrift des Ausschusses, erledigt sei.

 

Die Stellungnahme der Stadt im Rahmen der 2. Offenlegung zur Neuaufstellung des Regionalplanes ist bis spätestens zum 29.04.2022 dem Regionalverband Ruhr vorzulegen. Da die nächste Sitzung des Rates am 19.05.2022 stattfindet, kann diese Sitzung nicht abgewartet werden, um eine fristgerechte Stellungnahme der Stadt auf den Weg zu bringen.

 

 



Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Die Verwaltung wird, dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung vom 26.04.2022 folgend,

1.    keine weiteren Einwendungen zu den erfolgten Änderungen im Rahmen
der 2. Offenlage
zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr vorbringen,      

2.    zu diesem Zeitpunkt keine gesonderte Stellungnahme an den RVR richten,

3.      im Rahmen der unmittelbar nach Beschlussfassung des Regionalplanes angekündigten Fortschreibung, eine neue Stellungnahme vorbereiten.


Datum: 27.04.2022

 

 

 

Stephan Langhard
Bürgermeister

 

 

Klaus Peter Schier
Ratsmitglied

 



Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 27.04.2022 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

 

 


 

Der Bürgermeister

gez. Langhard