Betreff
Überörtliche Prüfung der Stadt Schwelm im Jahr 2020 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) - Stellungnahme zum GPA Gesamtbericht
Vorlage
094/2022
Aktenzeichen
FB 110 Lac
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) erfüllt als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes die Aufgabe der überörtlichen Prüfung gemäß § 105 Abs. 1 GO NRW.

Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht zur Beratung vor und nimmt zu den enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen Stellung.

 

Anschließend beschließt der Rat gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme.

Mit Sitzungsvorlage 065/2022 wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss der GPA-Prüfungsbericht 2020 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen vorgelegt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 einstimmig dem Rat empfohlen, die in der Anlage 1 gemachten Ausführungen der Verwaltung, als Stellungnahme gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der Aufsichtsbehörde, zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

Die gemäß § 105 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vorgelegte Stellungnahme des Bürgermeisters gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss wird gem. § 105 Abs. 7 GO NRW beschlossen.  


 

              Der Bürgermeister

              In Vertretung

      gez. Schweinsberg