Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) erfüllt als Teil
der allgemeinen Aufsicht des Landes die Aufgabe der überörtlichen Prüfung gemäß
§ 105 Abs. 1 GO NRW.
Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht zur Beratung vor und nimmt zu den enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen Stellung.
Anschließend beschließt der Rat gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme.
Mit Sitzungsvorlage 065/2022
wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss der GPA-Prüfungsbericht 2020 sowie die
Stellungnahme der Verwaltung zu den enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen
vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 einstimmig dem Rat empfohlen, die in der Anlage 1 gemachten Ausführungen der Verwaltung, als Stellungnahme gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der Aufsichtsbehörde, zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die gemäß § 105 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vorgelegte Stellungnahme des Bürgermeisters gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss wird gem. § 105 Abs. 7 GO NRW beschlossen.
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Der
Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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