Sachverhalt:
Im Rahmen des
Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wird das Projekt von
RuhrFutur vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
gefördert. Bewilligt ist das Projekt bis zum 31.12.2022.
Grundprinzip des Projekts ist der koordinierte Einsatz von Studierenden in
Schulen, die in enger Abstimmung mit den Lehrkräften vor Ort die Schülerinnen
und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 zielgerichtet dabei unterstützen, die
in der Corona-Pandemie entstandenen Lernlücken zu schließen. Der Fokus dieses
Programms liegt auf dem Erwerb und Ausbau sprachlicher und mathematischer
Basiskompetenzen.
Eingebunden werden sollen neben Lehramtsstudierenden auch Studierende
angrenzender Fächer, wie z.B. Erziehungswissenschaft, Psychologie, Pädagogik,
Soziale Arbeit u.a., die sich im Regelfall bereits im Masterstudium befinden.
Das Programm sieht nach der Qualifizierung (ca. 20 Stunden) einen Einsatz der
Studierenden in Präsenz in den Schulen vor. Eine Grundidee des Programms ist es,
dass die Studierenden mit in den Unterricht gehen und die Schülerinnen und
Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gesondert einzeln oder in
Kleingruppen zur Seite nehmen, während die Lehrkraft mit dem Unterricht
fortfährt. Den Schulen ist es freigestellt, wo und wie die Studierenden
eingesetzt werden, sie dürfen jedoch nicht als Vertretungs- oder
Nachhilfekräfte etwa im Rahmen einer Hausaufgabenbetreuung dienen. Die Studierenden können bis zu 19 Stunden pro
Woche eingesetzt werden.
Gefördert werden die Personalmittel und Sachmittel (Geräte, Reisen,
Veranstaltungen und Publikationen). Die Studierenden erhalten eine Vergütung
von 15 € brutto pro Zeitstunde.
Das Programm sieht
eine enge Kooperation aller relevanten Akteure, wie Universitäten, Schulen,
Schulverwaltungsämter, Regionale Bildungsbüros etc. vor. Die Gesamtkoordination
übernimmt die RuhrFutur GmbH. Die Schulträger gemeinsam mit den Schulaufsichten
sind für die Koordinierung vor Ort zuständig und müssen den Schulen als
organisatorische Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Wie aus dem
nachfolgend aufgeführten Verfahren ersichtlich, führt die Teilnahme an dem
Projekt zu einem erheblichen Mehraufwand seitens des Schulträgers.
Verfahren:
- Interessenbekundung des Schulträgers gegenüber RuhrFutur
- Auswahl der von Seiten von RuhrFutur vorgeschlagenen Studierenden
inkl. Abgleich mit dem Bedarf der Schulen durch den Schulträger
- Antragsstellung
Projektantrag mit Projektbeschreibung und Finanzplan, Erstellung eines verbindlichen Zeitplans für den Förderzeitraum. - Kontaktaufnahme mit den Studierenden zum Vertragsabschluss
- Kontaktvermittlung zwischen Studierenden und Schulen
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit RuhrFutur
- Anstellung der Studierenden durch den Schulträger:
- Anwerbung und Mobilisierung der Studierenden
- Zuweisung an die Schulen
- Abschluss eines Dienstvertrages für die Studierenden
- monatliche Abrechnung mit den Studierenden
- monatliche Kontrolle der Stundenzettel - Monatliches Monitoring
Meldung der für den Programmerfolg relevanter Daten an RuhrFutur: Schulform, Schüler*innenzahl, Schulfächer - Abrufung der Fördermittel
- alle zwei Monate, 4 Wochen im Voraus
- innerhalb von 4 Wochen formale Zuwendungsbestätigung - Abwicklung der Fördersumme
Überweisung der Mittel alle zwei Monate nur nach ausdrücklicher Anforderung (4 Wochen im Voraus) - Quartalsweise Vorlegung von Verwendungsnachweisen mit Sachbericht,
zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
- Teilnahme des Schulträgers an regelmäßigen Treffen und
Veranstaltungen zur Organisation, Vernetzung und Abstimmung, Controllings
des Projekts
- Planung und Realisierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
durch den Schulträger in Abstimmung mit RuhrFutur
Ergebnisse der geförderten Maßnahme sind der Öffentlichkeit auch über open access zugänglich zu machen - Einen Monat nach Ende des Förderzeitraums Vorlage eines
Gesamtverwendungsnachweises mit ausführlichem Abschlussbericht
Die Stadt Schwelm
hat gegenüber der RuhrFutur ihr Interesse bekundet. Zwei Schulen haben sich bei
RuhrFutur registrieren lassen. Lt. Auskunft von RuhrFutur vom 06.04.2022 liegen
bisher keine interessierten Studierenden für die Schwelmer Schulen vor.
Die Abwicklung des Programms students@school kann nur bei ausreichenden Personalressourcen wahrgenommen werden. Dies ist erst gegeben, wenn die zurzeit unbesetzte halbe Stelle im Schulverwaltungsamt wieder besetzt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Vorlage 085/2022 zur Kenntnis.
|
Der Bürgermeister gez. Langhard |