Betreff
Bildung von kommunalpolitischen Kommissionen und Arbeitskreisen
Vorlage
021/2008
Aktenzeichen
1.2 Fi
Art
Beschlussvorlage

 Sachverhalt

Bei der Stadt Schwelm wurden in den vergangenen Jahren zur Vorberatung verschiedener Sachentscheidungen und tlw. auch zur begleitenden Ausführung entsprechender Beschlüsse die in der beigefügten Übersicht (Tabelle 1) aufgeführten kommunalpolitischen Arbeitskreise und Kommissionen gebildet, die in unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung angesiedelt sind. Sie sind mit Mitgliedern aus den Fraktionen, der Verwaltung und mit weiteren sachverständigen ehrenamtlich tätigen Personen überwiegend gemischt besetzt, tagen jeweils nach Bedarf und sind meist nur zeitlich begrenzt bis zur jeweiligen Aufgabenerfüllung tätig.

Die Entscheidung zur Bildung dieser Gremien ist in zwei Fällen durch den Rat, in der Regel  aber durch die Fachausschüsse oder auch durch die Verwaltung selbst getroffen worden.

 

Weiterhin bestehen seit langem schon im sozialen Bereich der Koordinierungskreis Ausländische Mitbürger (KAMS) und der Kreis der Sozialbezirksvorsteher. Beide gründen sich auf entsprechende Ratsbeschlüsse, in denen auch Entschädigungsfragen angesprochen sind. Nähere Informationen dazu ergeben sich aus der beigefügten Übersicht (Tabelle 2).

Daneben wurden und werden im sozialen Bereich Projektgruppen (Arbeitsgruppen im Rahmen des „Komm in“-Prozesses) und fachliche Arbeitskreise installiert, in denen Sozialverbände oder Dienststellen anderer Behörden mit der Verwaltung zusammenarbeiten (Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Runder Tisch „Pflege“, Obdachlosenkreis), die aber nicht als kommunalpolitische Arbeitskreise bezeichnet werden können.

 

Die Verwaltung hatte bereits aufgrund eigener Prüfung mitgeteilt, dass es zur Bildung der kommunalpolitischen Arbeitskreise und Kommissionen (Tabelle 1) einer klaren rechtlichen Grundlage eines Ratsbeschlusses bedarf (reine Verwaltungskommissionen gehören selbstverständlich nicht dazu), um auch Entschädigungszahlungen eine Basis zu geben.

Der Rat selbst hat der Verwaltung zu dieser Problematik im Rahmen der Beschlussfassung über die Bildung des Arbeitskreises „Zielfindung“ am 13.12.2007 folgenden Zusatzauftrag erteilt:

„In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, eine grundsätzliche Lösung zu erarbeiten, die die rechtliche Grundlage für die Arbeit in den Arbeitskreisen sicherstellt und die Frage der Sitzungsgelder regelt.“

 

Als Voraussetzung für die notwendige Ratsentscheidung hat die Verwaltung zunächst eine Bestandsprüfung auf Fachbereichsebene mit dem Ergebnis durchgeführt, dass alle in Tabelle 1 dargestellten Arbeitskreise und Kommissionen erhalten bleiben sollten (s. dazu im einzelnen Kurzbemerkung in der Übersicht). Wegen des speziellen Prüfungsauftrages hinsichtlich der Entschädigungszahlungen sind auch die unter Nr. 1 und 9 aufgeführten Gremien trotz bereits bestehenden Ratsbeschlusses zu deren Bildung in diese Aufstellung miteinbezogen worden.

 

Folge eines Ratsbeschlusses zur Bildung dieser Gremien ist zum einen, dass deren Mitglieder, die keine Rats- bzw.  Ausschussmitglieder sind, als ehrenamtlich Tätige für die Gemeinde gelten und insofern auch die Verschwiegenheitspflicht des § 30 der GO zu beachten haben.

Weiterhin ist mit der Entscheidung verbunden,  dass für die Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen auf Antrag ein evtl. damit verbundener Verdienstausfall unmittelbar gem. § 45 Abs. 1 GO NRW  (für Nicht-Rats-/Ausschussmitglieder in Verbindung mit § 33 GO) erstattet werden kann. Da die Gremien zum Teil nur für eine sehr begrenzte Zeit installiert worden sind, ist eine zusätzliche ausdrückliche Erstattungsregelung in der Hauptsatzung (wie beim KAMS, s. dazu § 10 Abs. 7 a) nicht sinnvoll.

 

Die durch Ratsbeschluss vom 13.12.2007 darüber hinaus geforderte Regelung zur Zahlung von Sitzungsgeldern wäre aber zwingend durch Aufnahme einer entsprechenden Zusatznorm in der Hauptsatzung umzusetzen.

Zu berücksichtigen ist allerdings dabei, dass sich  eine diesbezügliche Hauptsatzungs-ergänzung für „sonstige“ Sitzungen (weder Rats-, Ausschuss- oder Fraktionssitzungen)  nach dem GO-Reformgesetz von Oktober 2007 nicht mehr – wie bisher - auf eine entsprechende Bestimmung des § 45 Abs. 4 GO NRW stützen kann, was aber nicht bedeute – so der Städte- und Gemeindebund NRW auf Nachfrage – dass eine derartige Regelung verboten sei.

Die Gesetzesänderung macht nun aber ganz deutlich, dass es sich bei der Zahlung von Sitzungsgeld für diese Gremien um eine freiwillige Leistung handeln würde.

 

Um die Zahlung der  beiden Entschädigungsarten (Verdienstausfall und Sitzungsgeld) bewirken zu können, wären zusätzlich dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage von 2007 (AK Zielfindung wurde wegen Neugründung Ende 2007 allerdings für 2008 auf 4 Sitzungen hochgerechnet) bei 27 Sitzungen insofern Mehrkosten an

·        Sitzungsgeld (für Rats- und Ausschussmitglieder und alle ehrenamtlich Tätigen) errechnet von jährlich ca.                                                                         4.500 €.                   
Hinzuzurechnen wäre auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 GO ein nur                     grob schätzbarer Bedarf für

·        Verdienstausfall von jährlich ca.                                                                    1.000 €, was einen Mehrbedarf ausmachen würde von insgesamt                              
                                                                                                                       5.500 €.

 

Es wird vorgeschlagen, den erforderlichen Ratsbeschluss zur Bildung der 9 in Tabelle 1 genannten und als Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik tätigen Kommissionen/ Arbeitskreise formal zu fassen bzw. diese Gremien zu bestätigen.

Von einer über einen gesetzlichen Verdienstausfallanspruch hinausgehenden Regelung hinsichtlich der Zahlung eines Sitzungsgeldes sollte aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt abgesehen werden, zumal dies eine freiwillige Leistung wäre und sich je nach durchzuführender Aufgabe dieser Gremien auch Abgrenzungsprobleme zu einer sitzungsgeldauslösenden Tätigkeit (z.B. bei Ortsterminen, Besichtigungen usw.) ergeben könnten.

 

Jeweils zu Beginn einer Ratsperiode sollte dann über den Bedarf dieser Kommissionen und Arbeitskreise, der selbstverständlich zwischendurch ergänzt/reduziert werden kann, neu entschieden werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag: 

Die Bildung der in der Vorlage Nr. 021/2008 in Tabelle 1 aufgeführten und bereits tätigen kommunalpolitischen Kommissionen und Arbeitskreise wird formal beschlossen bzw. bestätigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ca. 1.000 € jährlich


Übersichten über die Arbeitskreise und Kommissionen (Tabelle 1: 2Seiten,

                                                                                         Tabelle 2: 1 Seite)