Betreff
Potentialflächen-Untersuchung zu Gewerbestandorten in Schwelm durch NRW.URBAN - Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vorlage
080/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 061/2021 über den Beitritt der Stadt Schwelm in die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN) und Erwerb eines entsprechenden Gesellschafteranteils wird verwiesen. In der Vorlage sind die Gründe und die Vorteile eines Beitritts und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten ausführlich beschrieben. Der Rat der Stadt Schwelm hat dem Beitritt in seiner Sitzung dann am 29.04.2021 zugestimmt.

 

In der Vorlage wird u. a. auch dargestellt, dass die NRW.URBAN als eine 100-prozentige Tochter des Landes Nordrhein-Westfalen interessierten Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite steht und sie im Wege der Inhouse-Vergabe unkompliziert mit Dienstleistungen beauftragt werden kann. Auf Synergieeffekte und das gesamte Dienstleistungsangebot von NRW.URBAN kann dabei zugegriffen werden.

 

Weiterhin wird ausgeführt, dass nach Streichung des Gewerbegebietes Linderhausen mit 20 ha aus der Regionalplanung des RVR die Stadt nur noch einen Anspruch auf 18 ha Gewerbe-Reserveflächen hat und diese nunmehr im Stadtgebiet neu zu verorten sind. Dazu ist eine Untersuchung des gesamten Stadtgebietes erforderlich. NRW.URBAN hat dazu ein Angebot zur Potentialflächen-Untersuchung zu Gewerbestandorten in Schwelm über 64.221,19 € vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, einen diesbezüglichen Auftrag zu vergeben.

 

Haushaltsmittel sind für den Haushaltsplan 2022 nicht eingeplant worden. Deshalb müssen Haushaltsmittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe soll über Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 10.01.01.431100 „Baugebühren“ sichergestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 09.01.01 „Stadtentwicklungskonzepte“ werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßige Haushaltsmittel bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle 09.01.01.543160 „Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten“ in Höhe von 65.000 € für die Erstellung eines Gutachtens zu Gewerbeflächen in Schwelm durch NRW.URBAN bereitgestellt. Die Deckung wird im laufenden Haushaltsjahr durch zu erwartende Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 10.01.01.431100 „Baugebühren“ sichergestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

65.000 € für die Erstellung eines Gutachtens zu Gewerbeflächen in Schwelm durch NRW.URBAN

 

Produkt Nr.

09.01.01.543160

Bezeichnung

Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2022

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe soll über Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 10.01.01.431100 „Baugebühren“ sichergestellt werden.

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard