Betreff
Leistungsorientierte Bezahlung für Beamte
Vorlage
017/2008
Aktenzeichen
1.2 Ka
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Umsetzung des § 18 TVöD  wurde bei der Stadt Schwelm eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die dem Tarifvertrag entsprechend Regelungen zur Ausgestaltung der leistungsorientierten Bezahlung der tariflich Beschäftigten enthält. Bei den auszuzahlenden Entgelten handelt es sich insgesamt um einen tariflichen Anspruch der Beschäftigten.
In dieser Dienstvereinbarung ist eine Öffnungsklausel enthalten, nach der die Beamten, die keinen gesetzlichen Anspruch auf derartige Entgelte haben,  in  das System der leistungsorientierten Bezahlung einbezogen werden sollen, soweit der Rat der Stadt hierfür die erforderlichen Mittel bereitstellt.

Da die Einbeziehung der Beamten in eine leistungsorientierte Bezahlung sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen wie auch zur Wahrung des Betriebesfriedens ein Schritt in die richtige Richtung wäre, ist die Öffnungsklausel in die Dienstvereinbarung aufge-nommen worden.

Mit Datum vom 13.12.2007 beantragt der Personalrat nun, die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt einzuplanen und den entsprechenden Ratsbeschluss herbeizuführen. (Anlage 1)

Bei einer analogen Anwendung der tariflichen Vorschriften würde im Jahr 2008 voraussichtlich ein Betrag von mindestens 31.500 € erforderlich werden, der als freiwillige Ausgabe zu qualifizieren ist.

Im Hinblick darauf, dass die Daten der Eröffnungsbilanz noch nicht feststehen, kann die Finanzlage der Stadt nicht  abschließend beurteilt werden, so dass eine Beschluss-empfehlung seitens der Verwaltung derzeit nicht abgegeben werden kann. Darüber hinaus stellt die anstehende Tarifrunde 2008 mit den Forderungen der Gewerkschaften nach einer Erhöhung der Gehälter um 8 % einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar, zumal hier relativ sicher mit einer Erhöhung der leistungsorientierten Bezügebestandteile zu rechnen ist.

Es wird daher vorgeschlagen, die Beratung über den Antrag des Personalrates zunächst zurückzustellen.


Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag des Personalrates soll wieder aufgegriffen werden, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen beurteilt werden können .


1 Antrag des Personalrates