Die
Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 024/2022
Beschlussvorschlag:
1)
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Schwelm, eine energetische Gebäudeleitlinie gemäß Vorlage Nr. 024//2022/1
ab dem 1. März 2022 einzuführen und umzusetzen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 28.11.2019 zur Vorlage
172/2019 wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Einführung
einer Gebäudeleitlinie beauftragt. Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses des
Liegenschafsausschusses vom 11.05.2021 zur Vorlage Nr. 086/2021 (Einführung
eines Einsparcontracting (ESC) und Teilnahme am Modellprojekt der Deutschen
Energie Agentur (DENA) „CO2ntracting: build the future!“) wurden die Kriterien
für einen möglichst CO2-neutralen Gebäudebestand verifiziert und in
einer Gebäudeleitlinie zusammengefasst. Für die Bestandsgebäude, die im Rahmen
der Umsetzung des ESC berücksichtigt werden, wird die energetische
Gebäudeleitlinie als Sanierungsziel verbindlich vorgegeben.
Unabhängig von der Einführung des ESC hat die energetische
Gebäudeleitlinie für alle Bestandsgebäude sowie für Neu-, Erweiterungs- und
Anbauten, Gültigkeit. Sie regelt die zu erreichenden bautechnischen
Klimaschutzziele als verbindliche Zielvorgabe.
Ziele Bestandsgebäude
Für die Bestandsgebäude gibt die energetische
Gebäudeleitlinie als Primärziel einen zu erreichenden, möglichst CO2-neutralen,
Gebäudebestand vor. Ausschlaggebend für das Erreichen des Klimaschutzzieles ist
der rechnerisch nachgewiesene Energiestandard mit einem maximalen
Endenergieverbrauch von < 100 KWh/m²a, entsprechend einer von der Deutschen
Energieagentur (dena) ausgesprochenen Empfehlung (Anlage 2). Die/Der
Ansprechpartner/in der dena wird bei der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
per Videokonferenz vertreten sein, um für mögliche Rückfragen und / oder
Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.
Ziele Neu-, Erweiterungs- und Anbauten
Für die Errichtung von Neu-, Erweiterungs- und Anbauten soll dies durch die Planungsvorgabe eines
„Effizienzhaus Plus“ auf Basis eines Passivhausstandards, entsprechend den
Empfehlungen des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), erreicht werden (Anlage 3). Dieser
Energiestandard stellt ein besonders ambitioniertes Ziel dar und stellt im
besonderen Maße auch die Vorbildfunktion einer Kommune in den Vordergrund, wenn
es darum geht, die nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen
Finanzielle Auswirkungen
Konkrete Aussagen hinsichtlich der notwendigen finanziellen Mittel, die
durch die Einführung der energetischen Gebäudeleitlinie entstehen, lassen sich
zum aktuellen Zeitpunkt nicht treffen. Im Zuge der Umsetzung des geplanten ESC
werden in der Ausschreibungsphase zur Angebotseinholung konkretere
Sanierungskosten gebäudespezifisch erhoben und beziffert werden können. Im
Rahmen der jährlichen Etatplanung werden die Maßnahmen wie gewohnt zwischen
Verwaltung und Politik abgestimmt bzw. beschlossen.
Festzustellen bleibt, dass es durch das vorgegebene Ziel grundsätzlich
zu einem nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand kommen wird. Die
erreichbaren Energieeinsparungen werden die notwendigen Mehraufwendungen
monetär nicht kompensieren. Hier muss in Zusammenarbeit zwischen den Kommunen
und den übergeordneten Behörden / Institutionen nach Lösungen gesucht werden,
die die finanzielle Belastung der Kommunen abfedern. Ggf. ist die
Inanspruchnahme von Fördermitteln ein weiterer zu prüfender Aspekt. Von der
Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird die Umwelt profitieren. Jede
Energieeinsparmaßnahme führt zu einer Reduzierung des CO2 –Ausstoßes und damit zur notwendigen Entlastung der
Umwelt.
Im Rahmen der Beratungen der Vorlage Nr. 024/2022 in der Sitzung des
Liegenschaftsausschusses am 1.2.2022 wurde von den Fraktionen Bündnis 90/DIE
GRÜNEN und FDP inhaltliche Änderungen / Ergänzungen angeregt. Es wurde
einvernehmlich festgehalten, dass diese Änderungen / Ergänzungen in einer
aktualisierten Gebäudeleitlinie Berücksichtigung finden sollen. Die
aktualisierte Gebäudeleitlinie ist als Anlage 1 dieser Vorlage zur Vorberatung
im Hauptausschuss und Beschlussfassung im Rat beigefügt.
Der
Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Schweinsberg