Beschlussvorschlag:
ohne
Sachverhalt:
Vorlage 212/2021/1 wurde in der Sitzung vom 16.11.2021 nach ausgiebiger
Diskussion vertagt. BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN
stimmten zu, den Antrag zu überarbeiten.
Der veränderte Antrag vom 02.02.2022 ist als Anlage beigefügt. Im
Wesentlichen entspricht er dem bisherigen Antrag. Die Änderungen sind
- Wegfall
der Punkte zu Dienstfahrrädern/Jobradmodell,
- Streichen
von „in einer Beschlussvorlage ausführlich“ bei Punkt 2.
Auf das Wiederholen der Begründung wurde verzichtet.
Dem überarbeiteten Antrag sind folgende Kernpunkte zu entnehmen:
Hauptziel: Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von städtischen
Fahrzeugen
Nebenziel: Wirtschaftlichkeit
- Bevorzugte Beschaffung von Fahrzeugen
mit umweltverträglichen, nachhaltigen (= alternativen) Antrieben – genannt
Elektroantrieb und Wasserstoffantrieb – unter Inanspruchnahme von
Förderprogrammen
- Von 1. abweichende Beschaffung
herkömmlicher Antriebe begründen
- Voraussetzungen in Werkstatt schaffen,
Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
Die Sicht der TBS
ändert sich durch den überarbeiteten Antrag nicht.
Die TBS unterstützen diese Ziele. Hierbei stehen die Verfügbarkeit der
Fahrzeuge sowie Wirtschaftlichkeit im Vordergrund.
Die Verfügbarkeit bezieht sich auf den
arbeitstäglichen Einsatz. Die Fahrzeugausstattung der TBS ist grundsätzlich so
bemessen, dass keine wesentlichen Überkapazitäten bestehen. Das bedeutet, dass
längerfristige Ausfälle zu einem Mangel in der Leistungserbringung führen
können – besonders in den Bereichen Abfall und Straßenreinigung.
Außerdem müssen die Fahrzeuge eine
ausreichende Reichweite für mindestens einen Arbeitstag haben – dies betrifft
insbesondere E-Fahrzeuge.
Bei einer fundierten Betrachtung, ob bei
einer KFZ-Beschaffung alternative Antriebe zum Einsatz kommen können, sind nach
erster Einschätzung folgende Aspekte zu betrachten:
- Finanzielle Aspekte
- Anschaffungskosten
- Förderung (Anschaffung,
Steuerbegünstigung, Infrastruktur, …)
- Treibstoffkosten
- …
- Technische Aspekte
- Instandsetzung/Wartung durch eigene
KFZ-Werkstatt
- Bedienung durch Fahrer
- Reparaturanfälligkeit
- …
- Logistische Aspekte
- Reichweite
- Verfügbarkeit der Treibstoffe
- …
- Ökologische Aspekte
- Nachhaltigkeit Treibstoffgewinnung
- Ökobilanz Produktion KFZ (inkl.
Zubehör, besonders Akku)
- Ökobilanz Entsorgung KFZ (inkl.
Zubehör, besonders Akku)
o …
Alle ökologischen Aspekte zu erfassen ist ein komplexes Unterfangen.
Eine erste Einschätzung kann bezüglich Elektroantrieben gegeben werden. Derzeit
belastet die Akku-Produktion der E-Autos die CO2-Bilanz extrem im
Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern. Diese kann erst in der emissionsfreien
Betriebsphase aufgeholt werden. Während dieser Phase kommt es auf den Strommix
an. Mit der Nutzung von 100 % regenerativem Strom gleicht sich die Ökobilanz
deutlich schneller aus. Die CO2-Bilanz eines E-Fahrzeugs verbessert
sich mit der Nutzungsdauer bzw. Laufleistung (ab etwa 8,5 Jahren oder ca.
127.500 km im Vergleich zu einem Benziner, ab etwa 14,5 Jahren oder ca. 219.000
km zu einem Dieselfahrzeug).
Quelle: ÖKOBILANZ: ELEKTROAUTO VS.
VERBRENNER.
RUNDE 9: LEBENSZYKLUS.
https://www.entega.de/blog/oekobilanz-elektroauto/
Herr Reuber, der Fuhrparkleiter, hat die
Entwicklungen bei alternativen Antrieben ständig im Blick. Aktuell kommen als
verlässliche Alternative im Bereich der Verwaltung E-Autos als Ersatz für die
Dienst-PKW in Frage. Im gewerblichen Bereich scheint eine Umstellung für
Fahrzeuge bis 3,5 t möglich. Belastbare Erfahrungen in vergleichbaren
Einsatzbereichen stehen noch aus.
Um die CO2-Belastung durch die
TBS zu reduzieren, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und
mittelfristig Energiekosten zu senken, verfolgt Herr Reuber bereits seit
einiger Zeit das Ziel, im Zuge der Dacherneuerung auf den Werkstätten und
Fahrzeughallen mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Die so gewonnene Energie
soll über Akku-Schränke zwischengespeichert und für das Laden von Kleingeräten
und künftigen E-Fahrzeugen verwendet werden.
Der Förderantrag, den die TBS für die
Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher gestellt hat, wurde aufgrund der
Förderbedingungen von der Stadt übernommen. Er wurde am 01.02.2022 bewilligt.
Die Inbetriebnahme der Anlage kann aufgrund der Förderbedingungen frühestens
zum 01.01.2023 erfolgen.
Fazit:
Die Ziele gemäß Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN decken sich mit dem
Fokus der TBS. Aus fachlicher Sicht ist eine Umsetzung in vollem Umfang gemäß
Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realistisch. Unabhängig von dem Antrag
verfolgen die TBS die Entwicklung alternativer Antriebe und setzen diese
sukzessive ein, sofern sinnvoll.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |