Betreff
Antrag DIE GRÜNEN Alternative Antriebe für alle Fahrzeuge der Stadt vom 24.08.2021 - Überarbeitung vom 02.02.2022
Vorlage
212/2021/1/1
Aktenzeichen
Antrag Antriebe
Art
Berichtsvorlage der TBS
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Sachverhalt:

 

Vorlage 212/2021/1 wurde in der Sitzung vom 16.11.2021 nach ausgiebiger Diskussion vertagt. BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN  stimmten zu, den Antrag zu überarbeiten.

 

Der veränderte Antrag vom 02.02.2022 ist als Anlage beigefügt. Im Wesentlichen entspricht er dem bisherigen Antrag. Die Änderungen sind

  • Wegfall der Punkte zu Dienstfahrrädern/Jobradmodell,
  • Streichen von „in einer Beschlussvorlage ausführlich“ bei Punkt 2.

Auf das Wiederholen der Begründung wurde verzichtet.

 

Dem überarbeiteten Antrag sind folgende Kernpunkte zu entnehmen:

Hauptziel: Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von städtischen Fahrzeugen

Nebenziel: Wirtschaftlichkeit

 

  1. Bevorzugte Beschaffung von Fahrzeugen mit umweltverträglichen, nachhaltigen (= alternativen) Antrieben – genannt Elektroantrieb und Wasserstoffantrieb – unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen
  2. Von 1. abweichende Beschaffung herkömmlicher Antriebe begründen
  3. Voraussetzungen in Werkstatt schaffen, Wirtschaftlichkeit berücksichtigen

 

Die Sicht der TBS ändert sich durch den überarbeiteten Antrag nicht.

 

Die TBS unterstützen diese Ziele. Hierbei stehen die Verfügbarkeit der Fahrzeuge sowie Wirtschaftlichkeit im Vordergrund.

Die Verfügbarkeit bezieht sich auf den arbeitstäglichen Einsatz. Die Fahrzeugausstattung der TBS ist grundsätzlich so bemessen, dass keine wesentlichen Überkapazitäten bestehen. Das bedeutet, dass längerfristige Ausfälle zu einem Mangel in der Leistungserbringung führen können – besonders in den Bereichen Abfall und Straßenreinigung.

Außerdem müssen die Fahrzeuge eine ausreichende Reichweite für mindestens einen Arbeitstag haben – dies betrifft insbesondere E-Fahrzeuge.

Bei einer fundierten Betrachtung, ob bei einer KFZ-Beschaffung alternative Antriebe zum Einsatz kommen können, sind nach erster Einschätzung folgende Aspekte zu betrachten:

 

  • Finanzielle Aspekte
    • Anschaffungskosten
    • Förderung (Anschaffung, Steuerbegünstigung, Infrastruktur, …)
    • Treibstoffkosten
  • Technische Aspekte
    • Instandsetzung/Wartung durch eigene KFZ-Werkstatt
    • Bedienung durch Fahrer
    • Reparaturanfälligkeit
  • Logistische Aspekte
    • Reichweite
    • Verfügbarkeit der Treibstoffe
  • Ökologische Aspekte
    • Nachhaltigkeit Treibstoffgewinnung
    • Ökobilanz Produktion KFZ (inkl. Zubehör, besonders Akku)
    • Ökobilanz Entsorgung KFZ (inkl. Zubehör, besonders Akku)

o  

 

Alle ökologischen Aspekte zu erfassen ist ein komplexes Unterfangen. Eine erste Einschätzung kann bezüglich Elektroantrieben gegeben werden. Derzeit belastet die Akku-Produktion der E-Autos die CO2-Bilanz extrem im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern. Diese kann erst in der emissionsfreien Betriebsphase aufgeholt werden. Während dieser Phase kommt es auf den Strommix an. Mit der Nutzung von 100 % regenerativem Strom gleicht sich die Ökobilanz deutlich schneller aus. Die CO2-Bilanz eines E-Fahrzeugs verbessert sich mit der Nutzungsdauer bzw. Laufleistung (ab etwa 8,5 Jahren oder ca. 127.500 km im Vergleich zu einem Benziner, ab etwa 14,5 Jahren oder ca. 219.000 km zu einem Dieselfahrzeug).

Quelle: ÖKOBILANZ: ELEKTROAUTO VS. VERBRENNER.

RUNDE 9: LEBENSZYKLUS.

https://www.entega.de/blog/oekobilanz-elektroauto/

Herr Reuber, der Fuhrparkleiter, hat die Entwicklungen bei alternativen Antrieben ständig im Blick. Aktuell kommen als verlässliche Alternative im Bereich der Verwaltung E-Autos als Ersatz für die Dienst-PKW in Frage. Im gewerblichen Bereich scheint eine Umstellung für Fahrzeuge bis 3,5 t möglich. Belastbare Erfahrungen in vergleichbaren Einsatzbereichen stehen noch aus.

Um die CO2-Belastung durch die TBS zu reduzieren, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und mittelfristig Energiekosten zu senken, verfolgt Herr Reuber bereits seit einiger Zeit das Ziel, im Zuge der Dacherneuerung auf den Werkstätten und Fahrzeughallen mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Die so gewonnene Energie soll über Akku-Schränke zwischengespeichert und für das Laden von Kleingeräten und künftigen E-Fahrzeugen verwendet werden.

Der Förderantrag, den die TBS für die Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher gestellt hat, wurde aufgrund der Förderbedingungen von der Stadt übernommen. Er wurde am 01.02.2022 bewilligt. Die Inbetriebnahme der Anlage kann aufgrund der Förderbedingungen frühestens zum 01.01.2023 erfolgen.

 

Fazit:

Die Ziele gemäß Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN decken sich mit dem Fokus der TBS. Aus fachlicher Sicht ist eine Umsetzung in vollem Umfang gemäß Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realistisch. Unabhängig von dem Antrag verfolgen die TBS die Entwicklung alternativer Antriebe und setzen diese sukzessive ein, sofern sinnvoll.

 

 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte