Sachverhalt:
Gemäß § 13 der
Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 in der Fassung der 2.
Änderungssatzung vom 13.02.2020 wählt der Rat zwei hauptamtliche Beigeordnete.
In seiner Sitzung am 25.11.2021 hat der Rat der Stadt Schwelm den
Geschäftskreis des/r Beigeordneten mit den Aufgabenbereichen Familie, Bildung,
Sport, Bürgerdienste/Feuerwehr und ServiceCenterSchwelm beschlossen und der
Stellenausschreibung eines/r weiteren Beigeordneten für die Leitung des
Geschäftsbereichs Bürgerdienstleistungen zugestimmt (Vorlage 231/2021/1).
Die im Rat
vertretenen Fraktionen haben nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Gelegenheit
erhalten, alle Bewerbungsunterlagen einzusehen. Entsprechend der
interfraktionellen Vereinbarungen zum weiteren Verfahren haben sich die drei am
besten geeigneten Bewerber den Fraktionen persönlich in der Sitzung des
Hauptausschusses am 10.02.2022 vorgestellt.
In der heutigen
Sitzung des Rates soll nach entsprechenden Vorschlägen der Fraktionen die Wahl
des Beigeordneten stattfinden.
Im Verfahren hat
sich Herr Marcus Kauke durchgesetzt. Herr Kauke verfügt über umfangreiches
Wissen über die Kommunalverwaltung, die er in verschiedenen Städten und zuletzt
in Essen gesammelt hat.
Herr Kauke wird sich
in der Sitzung persönlich vorstellen.
Der Beigeordnete
wird den Vorschriften des § 71 der Gemeindeordnung (GO NRW) entsprechend für
die Dauer von 8 Jahren gewählt. Er muss die für das Amt erforderlichen
fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses
Amt nachweisen.
Die Wahl erfolgt nach den Vorschriften des § 50 GO NRW, d.h. sofern keine
entsprechenden Anträge gestellt werden, durch offene Abstimmung, sonst durch
Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen
erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Gemäß § 2 Abs. 3 der
Eingruppierungsverordnung NRW ( EingrVO NRW ) ist der/die nicht zum/r
allgemeinen Vertreter/in des/r Bürgermeisters/in bestellte Beigeordnete in
einer Gemeinde mit 20.001 bis 30.000 Einwohnern in der Besoldungsgruppe A 14/A
15 Landesbesoldungsgesetz einzugruppieren.
Gemäß § 2 Abs. 4 EingrVO NRW
dürfen die Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der
Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das
Amt nur in Anspruch nehmen, wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der
unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse überschritten hat oder die
Wahlbeamtin oder Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder
er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat. Die Stadt Schwelm liegt mit einer
Einwohnerzahl von 28.869
( Stand 31.12.2021 )
an der oberen Grenze ihrer Größenklasse, so dass eine Besoldung nach A 15
Landesbesoldungsgesetz erfolgen soll.
Der Beigeordnete
erhält weiterhin eine Aufwandsentschädigung entsprechend § 5 Abs. 1 S. 3 EingrVO.
Die Aushändigung
der Ernennungsurkunde eines/r kommunalen Wahlbeamten/in kann gemäß § 16
Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW
erst erfolgen, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats durch die
Aufsichtsbehörde beanstandet worden ist.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
wählt Herrn Marcus Kauke zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 8
Jahren zum Beigeordneten und beschließt, ihn vorbehaltlich der Feststellung der
gesundheitlichen Eignung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum
Beigeordneten zu ernennen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15
LBesG NRW einzuweisen.
2.
Herr
Marcus Kauke wird der Geschäftsbereich Bürgerdienstleistungen für die Dauer
seiner Ernennung zugewiesen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |