Betreff
Wahl eines Beigeordneten für den Geschäftsbereich Bürgerdienstleistungen
Vorlage
047/2022
Aktenzeichen
112 Hi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.02.2020 wählt der Rat zwei hauptamtliche Beigeordnete. In seiner Sitzung am 25.11.2021 hat der Rat der Stadt Schwelm den Geschäftskreis des/r Beigeordneten mit den Aufgabenbereichen Familie, Bildung, Sport, Bürgerdienste/Feuerwehr und ServiceCenterSchwelm beschlossen und der Stellenausschreibung eines/r weiteren Beigeordneten für die Leitung des Geschäftsbereichs Bürgerdienstleistungen zugestimmt (Vorlage 231/2021/1).

 

Die im Rat vertretenen Fraktionen haben nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Gelegenheit erhalten, alle Bewerbungsunterlagen einzusehen. Entsprechend der interfraktionellen Vereinbarungen zum weiteren Verfahren haben sich die drei am besten geeigneten Bewerber den Fraktionen persönlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.02.2022 vorgestellt.

 

In der heutigen Sitzung des Rates soll nach entsprechenden Vorschlägen der Fraktionen die Wahl des Beigeordneten stattfinden.

Im Verfahren hat sich Herr Marcus Kauke durchgesetzt. Herr Kauke verfügt über umfangreiches Wissen über die Kommunalverwaltung, die er in verschiedenen Städten und zuletzt in Essen gesammelt hat.

Herr Kauke wird sich in der Sitzung persönlich vorstellen.

Der Beigeordnete wird den Vorschriften des § 71 der Gemeindeordnung (GO NRW) entsprechend für die Dauer von 8 Jahren gewählt. Er muss die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.
Die Wahl erfolgt nach den Vorschriften des § 50 GO NRW, d.h. sofern keine entsprechenden Anträge gestellt werden, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW ( EingrVO NRW ) ist der/die nicht zum/r allgemeinen Vertreter/in des/r Bürgermeisters/in bestellte Beigeordnete in einer Gemeinde mit 20.001 bis 30.000 Einwohnern in der Besoldungsgruppe A 14/A 15 Landesbesoldungsgesetz einzugruppieren.  Gemäß § 2 Abs. 4 EingrVO NRW  dürfen die Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen, wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse überschritten hat oder die Wahlbeamtin oder Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat. Die Stadt Schwelm liegt mit einer Einwohnerzahl von 28.869

( Stand 31.12.2021 ) an der oberen Grenze ihrer Größenklasse, so dass eine Besoldung nach A 15 Landesbesoldungsgesetz erfolgen soll.

Der Beigeordnete erhält weiterhin eine Aufwandsentschädigung entsprechend § 5 Abs. 1 S. 3 EingrVO.

 

 

Die Aushändigung der  Ernennungsurkunde eines/r  kommunalen Wahlbeamten/in kann gemäß § 16 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes NRW  erst erfolgen, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats durch die Aufsichtsbehörde beanstandet worden ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat wählt Herrn Marcus Kauke zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten und beschließt, ihn vorbehaltlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten zu ernennen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW einzuweisen.

2.       Herr Marcus Kauke wird der Geschäftsbereich Bürgerdienstleistungen für die Dauer seiner Ernennung zugewiesen.

 

 


 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard