Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplanes
2022 mit Anlagen wurde von der Kämmerin
am 22.10.2021 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am
25.11.2021 in den Rat eingebracht.
Der Entwurf sah
einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 96.099.700 € sowie einen
Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 96.054.561 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes belief sich somit für das Jahr 2022
auf + 45.139 €.
Es ergaben sich in
der Folge Veränderungen, die in der 1. – 3. Änderungsliste dargestellt sind.
Aktuell wurde eine 4. Änderungsliste
erstellt, die das Beratungsergebnis aus dem Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung, sowie aus dem Finanzausschuss enthält.
Auf Basis dieser
Unterlagen ergibt sich für das Jahr 2022 ein Fehlbedarf
von - 382.902 €. Zu
den Hintergründen für die Ansatzveränderungen wurde in den entsprechenden
Sitzungsvorlagen ausgeführt.
Basierend auf diesem
Stand enthält diese Sitzungsvorlage als Anlage 1 die Haushaltssatzung.
In der
Haushaltssatzung sind folgende Steuersätze für 2022 aufgeführt:
Grundsteuer
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220
v.H.
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 742
v.H.
Gewerbesteuer 495
v.H.
Für die Folgejahre
entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten Werten.
Der Stellenplan ist
im Hauptausschuss am 10.02.2022 beraten worden. Er schließt mit einer
Stellenanzahl von 305,74 Stellen ab. Der Jugendhilfeausschuss hat am 14.02.2022 die Empfehlung ausgesprochen,
drei weitere Stellen im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe zu
schaffen, um mit eigenem Personal durch
interne Erbringung von Leistungen Konsolidierungseffekte zu ermöglichen. Auf
Basis dieser Empfehlungen wurde der Stellenplan aktualisiert. Er schließt mit
einer Stellenzahl von 308,74 Stellen ab und
ist in der Anlage 2 beigefügt.
Anlage 3 enthält die
4. Änderungsliste.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stellenplan 2022
wird beschlossen.
2. Für das Haushaltsjahr
2022 wird folgende Haushaltssatzung
erlassen:
(siehe Anlage 1)
3. Die TBS werden
beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm
veranschlagten
technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der
ausgewiesenen Mittel
nach den Regeln der Unternehmenssatzung
durchzuführen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |