Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 25.11.2021 zu Sitzungsvorlage 250/2021 hat der Rat der
Stadt Schwelm den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des
Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Nach der Beratungszuständigkeit sind folgende Produkte aus dem Etatentwurf 2022
im Liegenschaftsausschuss zu beraten:
01.01.12 - Zentrales
Grundstücksmanagement
01.01.13 - Zentrales
Gebäudemanagement
13.01.01 - Öffentliche Grünflächen
13.01.03 - Friedhofs- und
Bestattungswesen
13.01.04 - Forstwirtschaft
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte
Zahlenwerk des Etatentwurfs 2022 mit Stand vom 24.10.2021 zu den vorstehend
genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigefügt. Aufgrund des Umfangs dieser
Unterlagen (insgesamt 56 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den
Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die
Sitzungsvorlage Nr. 250/2021 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen
vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Das als Anlagen 1-5 vorgelegte Zahlenwerk beinhaltet den Stand der
Etatanmeldungen bis zum 24.10.2021. Die sich nach diesem Datum zu einzelnen
Haushaltsstellen noch ergebenden Änderungen werden bzw. wurden über
Änderungslisten in den Etatentwurf für 2022 eingesteuert.
Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen“ (nachfolgend kurz "Bauunterhaltung") wird auf
folgendes hingewiesen:
Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung eine überarbeitete / ergänzte Planung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen für den maßgeblichen Planungszeitraum erstellt, um so den erforderlichen Mittelbedarf errechnen zu können. Diese Maßnahmenplanung wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Mit Stand 27.01.2022 sieht diese Maßnahmenplanung für das Jahr 2022 wie folgt aus (gerundete Beträge):
450.000,00
EUR Sockelbetrag für
unvorhersehbare Reparaturen
+ 1.673.000,00 EUR geplante Einzelmaßnahmen
= 2.123.000,00 EUR Zwischensumme
+ 373.950,00 EUR abzuarbeitende
Instandhaltungsrückstellungen aus Vorjahren
= 2.496.950,00
EUR gesamt
Der aktuell vorliegende Etatentwurf enthält zu der betreffenden
Haushaltsstelle derzeit aber nur den vorgenannten „Sockelbetrag für
Unvorhergesehenes“ in der jahresüblichen Höhe von 450.000,-- EUR. Der Betrag /
Etatansatz für die geplanten Einzelmaßnahmen (maximal 1.673.000,-- EUR) wird je
nach Ergebnis der Beratung im Liegenschaftsausschuss über eine Änderungsliste
in den Etatentwurf 2022 nachgesteuert.
Das "Arbeitsprogramm" des Immobilienmanagements im Bereich der
konsumtiven Bauunterhaltung errechnet sich damit für 2022 (einschl. der
Instandhaltungsrückstellungen) auf einen Gesamtbetrag von rd. 2,5 Mio. EUR.
Hinzu kommen die investiven Baumaßnahmen, die zu jedem Gebäude auf separaten
Haushaltsstellen im Etatentwurf ausgewiesen werden. Eine Auflistung kann daher
an dieser Stelle entfallen.
Die Verwaltung möchte dem Ausschuss die Möglichkeit eröffnen, Einsicht in
die vorerwähnte Maßnahmenplanung für das Jahr 2022 zu nehmen. Da diese
detaillierte Aufstellung jedoch nicht zur Beratung im öffentlichen Teil der
Sitzung geeignet ist, wird diese dem Ausschuss separat im nicht-öffentlichen
Teil der Sitzung mit Vorlage 042/2022/1 vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der
entsprechenden Haushaltsansätze 2022 ff. gemäß Vorberatung in der heutigen
Sitzung zu Vorlage 042/2022.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |