Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 25.11.2021 zu Sitzungsvorlage 250/2021 hat der Rat der Stadt Schwelm den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind folgende Produkte aus dem Etatentwurf 2022 im Liegenschaftsausschuss zu beraten:

 

            01.01.12 - Zentrales Grundstücksmanagement

            01.01.13 - Zentrales Gebäudemanagement

            13.01.01 - Öffentliche Grünflächen

            13.01.03 - Friedhofs- und Bestattungswesen

            13.01.04 - Forstwirtschaft

 

Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2022 mit Stand vom 24.10.2021 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigefügt. Aufgrund des Umfangs dieser Unterlagen (insgesamt 56 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die Sitzungsvorlage Nr. 250/2021 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.

 

Das als Anlagen 1-5 vorgelegte Zahlenwerk beinhaltet den Stand der Etatanmeldungen bis zum 24.10.2021. Die sich nach diesem Datum zu einzelnen Haushaltsstellen noch ergebenden Änderungen werden bzw. wurden über Änderungslisten in den Etatentwurf für 2022 eingesteuert.

 

 

Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (nachfolgend kurz "Bauunterhaltung") wird auf folgendes hingewiesen:

 

Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung eine überarbeitete / ergänzte Planung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen für den maßgeblichen Planungszeitraum erstellt, um so den erforderlichen Mittelbedarf errechnen zu können. Diese Maßnahmenplanung wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Mit Stand 27.01.2022 sieht diese Maßnahmenplanung für das Jahr 2022 wie folgt aus (gerundete Beträge):

 

                    450.000,00 EUR             Sockelbetrag für unvorhersehbare Reparaturen

      +        1.673.000,00 EUR             geplante Einzelmaßnahmen

      =        2.123.000,00 EUR             Zwischensumme

      +           373.950,00 EUR             abzuarbeitende Instandhaltungsrückstellungen aus Vorjahren

      =        2.496.950,00 EUR            gesamt

 

Der aktuell vorliegende Etatentwurf enthält zu der betreffenden Haushaltsstelle derzeit aber nur den vorgenannten „Sockelbetrag für Unvorhergesehenes“ in der jahresüblichen Höhe von 450.000,-- EUR. Der Betrag / Etatansatz für die geplanten Einzelmaßnahmen (maximal 1.673.000,-- EUR) wird je nach Ergebnis der Beratung im Liegenschaftsausschuss über eine Änderungsliste in den Etatentwurf 2022 nachgesteuert.

 

Das "Arbeitsprogramm" des Immobilienmanagements im Bereich der konsumtiven Bauunterhaltung errechnet sich damit für 2022 (einschl. der Instandhaltungsrückstellungen) auf einen Gesamtbetrag von rd. 2,5 Mio. EUR. Hinzu kommen die investiven Baumaßnahmen, die zu jedem Gebäude auf separaten Haushaltsstellen im Etatentwurf ausgewiesen werden. Eine Auflistung kann daher an dieser Stelle entfallen.

 

Die Verwaltung möchte dem Ausschuss die Möglichkeit eröffnen, Einsicht in die vorerwähnte Maßnahmenplanung für das Jahr 2022 zu nehmen. Da diese detaillierte Aufstellung jedoch nicht zur Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung geeignet ist, wird diese dem Ausschuss separat im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung mit Vorlage 042/2022/1 vorgestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2022 ff. gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung zu Vorlage 042/2022.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg