1. Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
3. Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
4. Abwägung aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
5. Beschlussfassung
6. Antrag auf Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Anlass und Ziel
Anlass für die 31. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Jesinghauser
Straße) ist die Nachnutzung der Gewerbebrache der ehemals ansässigen Firma
Avery Dennison auf der Fläche im Gewerbegebiet „Graslake“. Die GSE Deutschland GmbH strebt eine bauliche
Neustrukturierung dieser gewerblichen Flächen an. Darüber hinaus wird eine angrenzende Freifläche (ehemalige
Friedhofserweiterungsfläche) zur Umsetzung des Planvorhabens in Anspruch
genommen (vgl. auch Vorlage 212/2020 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ und Anlagen).
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Errichtung einer Halle zur
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen sowie eines Bürogebäudes geplant. Vorgesehen
ist, dass das geplante Bürogebäude südlich im Übergangsbereich zwischen den
gewerblich genutzten Flächen und den benachbarten Wohnbauflächen auf der
Freifläche entstehen soll. Mit der Planung soll ein Beitrag zur Deckung des
Bedarfs an Gewerbeflächen im Schwelmer Stadtgebiet geleistet werden und eine
standortgerechte sowie zeitgemäße Weiterentwicklung des Gewerbegebietes
erfolgen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm soll
diesbezüglich im Bereich
der Freifläche (ehem. Friedhofserweiterungsfläche) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
geändert werden, um die Darstellung als Grünfläche in eine gewerbliche
Baufläche zu ändern. Parallel zur 31. FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Nr.
108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ aufgestellt. Die Umweltprüfung mit
anschließender Dokumentation im Umweltbericht wird gemäß der Abschichtungsregelung
des § 2(4) Satz 5 BauGB – wonach bei Plänen, die zu einer Planhierarchie
gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen – für die 31. FNP-Änderung
und den parallel gemäß § 8(3) BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 108
zusammen erstellt.
Zeitlicher Ablauf aller
Beteiligungen gem. § 3 BauGB und § 4 BauGB
Alle eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen
der nachfolgend aufgeführten Beteiligungen sind der Anlage 1 – Abwägungstabelle
zu entnehmen.
1.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 19.03.2021 bis
einschließlich 09.04.2021 statt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ist keine Anregung bei der Verwaltung eingegangen.
2.
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB fand in der Zeit vom 19.03.2021 bis einschließlich 09.04.2021 statt.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB sind 17
Anregungen bei der Verwaltung eingegangen. Die Abwägungsvorschläge sind in der
Abwägungstabelle (Anlage 1) auf den Seiten 1 - 8 dargelegt.
3.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB fand in der Zeit vom 05.11.2021 bis
einschließlich 06.12.2021 statt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist keine
Anregung bei der Verwaltung eingegangen.
4.
Die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB fand
in der Zeit vom 15.12.2021 bis einschließlich 17.01.2022 statt.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind 18 Anregungen bei der Verwaltung eingegangen.
Die Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungstabelle (Anlage 1) auf den Seiten
9 -18 dargelegt.
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen /
Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen sind.
2.
Die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen
Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1)
dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.
3.
Gem.
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 31. FNP-Änderung (Bereich Jesinghauser
Straße) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.
Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3) und die Informationen zu
umweltrelevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) werden als
Entscheidungsbegründung übernommen.
4. Die
31. Änderung des FNP (Bereich Jesinghauser Straße) der Stadt Schwelm wird gem.
§ 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
5. Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich bekannt gemacht.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |