Beschlussvorschlag:
1)
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Schwelm, eine energetische Gebäudeleitlinie gemäß Vorlage Nr. 024/2022
ab dem 1. März 2022 einzuführen und umzusetzen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 28.11.2019 zur Vorlage
172/2019 wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Einführung
einer Gebäudeleitlinie beauftragt.
Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses des Liegenschafsausschusses vom
11.05.2021 zur Vorlage Nr. 086/2021 (Einführung eines Einsparcontracting (ESC)
und Teilnahme am Modellprojekt der Deutschen Energie Agentur (DENA)
„CO2ntracting: build the future!“) wurden die Kriterien für einen möglichst CO2-neutralen
Gebäudebestand verifiziert und in der nun vorliegenden Gebäudeleitlinie (Anlage
1) zusammengefasst. Für die Bestandsgebäude, die im Rahmen der Umsetzung des
ESC berücksichtigt werden, wird die energetische Gebäudeleitlinie als
Sanierungsziel verbindlich vorgegeben.
Unabhängig von der Einführung des ESC hat die energetische
Gebäudeleitlinie für alle Bestandsgebäude sowie für Neu-, Erweiterungs- und
Anbauten, Gültigkeit. Sie regelt die zu erreichenden bautechnischen
Klimaschutzziele als verbindliche Zielvorgabe.
Ziele Bestandsgebäude
Für die Bestandsgebäude gibt die energetische
Gebäudeleitlinie als Primärziel einen zu erreichenden, möglichst CO2-neutralen,
Gebäudebestand vor. Ausschlaggebend für das Erreichen des Klimaschutzzieles ist
der rechnerisch nachgewiesene Energiestandard mit einem maximalen
Endenergiebedarf von < 100 KWh/m²a, entsprechend einer von der Deutschen
Energieagentur (dena) ausgesprochenen Empfehlung (Anlage 2). Die/Der
Ansprechpartner/in der dena wird bei der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
per Videokonferenz vertreten sein, um für mögliche Rückfragen und / oder
Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.
Ziele Neu-, Erweiterungs- und Anbauten
Für die Errichtung von Neu-, Erweiterungs- und Anbauten soll dies durch die Planungsvorgabe eines
„Effizienzhaus Plus“ auf Basis eines Passivhausstandards, entsprechend den
Empfehlungen des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), erreicht werden (Anlage 3). Dieser
Energiestandard stellt ein besonders ambitioniertes Ziel dar und stellt im
besonderen Maße auch die Vorbildfunktion einer Kommune in den Vordergrund, wenn
es darum geht, die nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen
Finanzielle Auswirkungen
Konkrete Aussagen hinsichtlich der notwendigen finanziellen Mittel, die
durch die Einführung der energetischen Gebäudeleitlinie entstehen, lassen sich
zum aktuellen Zeitpunkt nicht treffen. Im Zuge der Umsetzung des geplanten ESC
werden in der Ausschreibungsphase zur Angebotseinholung konkretere
Sanierungskosten gebäudespezifisch erhoben und beziffert werden können. Im
Rahmen der jährlichen Etatplanung werden die Maßnahmen wie gewohnt zwischen
Verwaltung und Politik abgestimmt bzw. beschlossen.
Festzustellen bleibt, dass es durch das vorgegebene Ziel grundsätzlich
zu einem nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand kommen wird. Die
erreichbaren Energieeinsparungen werden die notwendigen Mehraufwendungen
monetär nicht kompensieren. Hier muss in Zusammenarbeit zwischen den Kommunen
und den übergeordneten Behörden / Institutionen nach Lösungen gesucht werden,
die die finanzielle Belastung der Kommunen abfedern. Ggf. ist die
Inanspruchnahme von Fördermitteln ein weiterer zu prüfender Aspekt.
Von der Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird die Umwelt profitieren.
Jede Energieeinsparmaßnahme führt zu einer Reduzierung des CO2 –Ausstoßes und damit
zur notwendigen Entlastung der Umwelt.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |