Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, eine energetische Gebäudeleitlinie gemäß Vorlage Nr. 024/2022
ab dem 1. März 2022 einzuführen und umzusetzen.

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 28.11.2019 zur Vorlage 172/2019 wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Einführung einer Gebäudeleitlinie beauftragt.

Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses des Liegenschafsausschusses vom 11.05.2021 zur Vorlage Nr. 086/2021 (Einführung eines Einsparcontracting (ESC) und Teilnahme am Modellprojekt der Deutschen Energie Agentur (DENA) „CO2ntracting: build the future!“) wurden die Kriterien für einen möglichst CO2-neutralen Gebäudebestand verifiziert und in der nun vorliegenden Gebäudeleitlinie (Anlage 1) zusammengefasst. Für die Bestandsgebäude, die im Rahmen der Umsetzung des ESC berücksichtigt werden, wird die energetische Gebäudeleitlinie als Sanierungsziel verbindlich vorgegeben.

Unabhängig von der Einführung des ESC hat die energetische Gebäudeleitlinie für alle Bestandsgebäude sowie für Neu-, Erweiterungs- und Anbauten, Gültigkeit. Sie regelt die zu erreichenden bautechnischen Klimaschutzziele als verbindliche Zielvorgabe.

 

 

 

Ziele Bestandsgebäude

Für die Bestandsgebäude gibt die energetische Gebäudeleitlinie als Primärziel einen zu erreichenden, möglichst CO2-neutralen, Gebäudebestand vor. Ausschlaggebend für das Erreichen des Klimaschutzzieles ist der rechnerisch nachgewiesene Energiestandard mit einem maximalen Endenergiebedarf von < 100 KWh/m²a, entsprechend einer von der Deutschen Energieagentur (dena) ausgesprochenen Empfehlung (Anlage 2). Die/Der Ansprechpartner/in der dena wird bei der Sitzung des Liegenschaftsausschusses per Videokonferenz vertreten sein, um für mögliche Rückfragen und / oder Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.

 

Ziele Neu-, Erweiterungs- und Anbauten

Für die Errichtung von Neu-, Erweiterungs- und Anbauten soll dies durch die Planungsvorgabe eines „Effizienzhaus Plus“ auf Basis eines Passivhausstandards, entsprechend den Empfehlungen des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), erreicht werden (Anlage 3). Dieser Energiestandard stellt ein besonders ambitioniertes Ziel dar und stellt im besonderen Maße auch die Vorbildfunktion einer Kommune in den Vordergrund, wenn es darum geht, die nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen

 

Finanzielle Auswirkungen

Konkrete Aussagen hinsichtlich der notwendigen finanziellen Mittel, die durch die Einführung der energetischen Gebäudeleitlinie entstehen, lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht treffen. Im Zuge der Umsetzung des geplanten ESC werden in der Ausschreibungsphase zur Angebotseinholung konkretere Sanierungskosten gebäudespezifisch erhoben und beziffert werden können. Im Rahmen der jährlichen Etatplanung werden die Maßnahmen wie gewohnt zwischen Verwaltung und Politik abgestimmt bzw. beschlossen.

Festzustellen bleibt, dass es durch das vorgegebene Ziel grundsätzlich zu einem nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand kommen wird. Die erreichbaren Energieeinsparungen werden die notwendigen Mehraufwendungen monetär nicht kompensieren. Hier muss in Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den übergeordneten Behörden / Institutionen nach Lösungen gesucht werden, die die finanzielle Belastung der Kommunen abfedern. Ggf. ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln ein weiterer zu prüfender Aspekt.

 

Von der Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird die Umwelt profitieren. Jede Energieeinsparmaßnahme führt zu einer Reduzierung des CO2 –Ausstoßes und damit zur notwendigen Entlastung der Umwelt.

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg