Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
017/2022
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2021 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 094/2021 vom 11.05.2021 die Haushalts-überschreitungen für folgende Zeiträume bekannt gegeben:

 

Haushaltsjahr 2020 (für den Zeitraum 01.09.2020 bis zum 04.02.2021)

und für das

 

Haushaltsjahr 2021 (für den Zeitraum 01.01.2021 bis zum 30.04.2021).

 

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.

 

 

Ab dem 01.05.2021 wurden für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2021

01.05.2021 –

10.01.2022

822.036,53 €

239.018,60 €

1.061.055,13 €

Anlage 1

 

 

 

 

Diese von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Mollenkott