Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr
2021 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten
Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt
wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 094/2021 vom 11.05.2021 die
Haushalts-überschreitungen für folgende Zeiträume bekannt gegeben:
Haushaltsjahr
2020 (für den Zeitraum 01.09.2020 bis zum 04.02.2021)
und für
das
Haushaltsjahr
2021 (für den Zeitraum 01.01.2021 bis zum 30.04.2021).
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe
von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt
Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß
Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher
erläutert.
Ab dem 01.05.2021 wurden für das Haushaltsjahr 2021
insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ
|
Zeitraum
|
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2021 |
01.05.2021 – 10.01.2022 |
822.036,53 € |
239.018,60 € |
1.061.055,13 € |
Anlage 1 |
Diese von der
Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Mollenkott