Betreff
Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
Vorlage
012/2008
Aktenzeichen
6.12 - Fw.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm hat die Bestellung von Herrn Edgar Maihöfer zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretender Wehrführer) bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres vorgeschlagen.

Das Kommando weist darauf hin, dass Herr Maihöfer in seiner langjährigen Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm seine persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen hat.

 

Nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren  bestellt.

Da die aktive Dienstzeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres endet und Herr Maihöfer erklärt hat, die Funktion über diesen Zeitpunkt hinaus nicht ausüben zu wollen, ist die Bestellung von Herrn Maihöfer auf den Zeitraum bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu beschränken.

Die stellvertretenden Wehrführer sind, soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist.

 

Kreisbrandmeister Rehm teilte mit Schreiben vom 06.12.2007 mit, dass das Anhörungsverfahren am 05.12.2007 stattgefunden hat. Aus den Reihen der aktiven Wehr gab es weder Einwände noch wurden Bedenken gegen eine Erkennung von Herrn Maihöfer vorgebracht.  Er schlägt vor, Herrn Stadtbrandinspektor Edgar Maihöfer als stellvertretenden Wehrführer bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu bestellen.

 

Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters an.


Beschlussvorschlag:

Herr Stadtbrandinspektor Edgar Maihöfer wird mit Wirkung vom 19.03.2008 bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres am 22.12.2011 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretender Wehrführer) bestellt.