Sachverhalt:
Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm hat
die Bestellung von Herrn Edgar Maihöfer zum stellvertretenden Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretender Wehrführer) bis zum Erreichen
des 60. Lebensjahres vorgeschlagen.
Das Kommando weist darauf hin, dass Herr Maihöfer in
seiner langjährigen Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm seine
persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen hat.
Nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 werden der Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende
Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs
Jahren bestellt.
Da die aktive Dienstzeit mit Vollendung des 60.
Lebensjahres endet und Herr Maihöfer erklärt hat, die Funktion über diesen
Zeitpunkt hinaus nicht ausüben zu wollen, ist die Bestellung von Herrn Maihöfer
auf den Zeitraum bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu beschränken.
Die stellvertretenden Wehrführer sind, soweit sie
nicht hauptamtlich tätig sind, zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der
Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer
und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet
sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist so lange
weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist.
Kreisbrandmeister Rehm teilte mit Schreiben vom
06.12.2007 mit, dass das Anhörungsverfahren am 05.12.2007 stattgefunden hat.
Aus den Reihen der aktiven Wehr gab es weder Einwände noch wurden Bedenken
gegen eine Erkennung von Herrn Maihöfer vorgebracht. Er schlägt vor, Herrn Stadtbrandinspektor Edgar Maihöfer als
stellvertretenden Wehrführer bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu
bestellen.
Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters an.
Beschlussvorschlag:
Herr Stadtbrandinspektor Edgar Maihöfer wird mit Wirkung vom 19.03.2008 bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres am 22.12.2011 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretender Wehrführer) bestellt.