Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
263/2021
Aktenzeichen
FB4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schnellbrief Nr. 618/2021  des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2021 zum Lagebild Asylzugänge und Belegungssituation der Landeseinrichtungen; Erhöhung der landesseitigen Zuweisungen in die Kommunen, wurde  informiert, dass in den nächsten Wochen eine erhöhte Zuweisung in die Kommunen erfolgen wird.

 

Grund hierfür ist laut Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI NRW) die bundesweit erhöhten Zugänge an Asylsuchenden.  Bis zum 16.11.2021 wurden 125.911 und bezogen auf Nordrhein-Westfalen (NRW)  26.404 Erstantragstellende (sog. EASY-Zugänge) verzeichnet. Angesicht der aktuellen EASY-Zugänge erwartet das MKFFI NRW, dass in 2021 etwa das Zugangsniveau von 2017 erreicht wird, als 34.684 Personen erfasst wurden.


Aktuell sprechen ca. 1.000 Personen pro Woche in der Landeserstaufnahme in Bochum vor, um ein Asylgesuch zu äußern. Hierunter befinden sich ca. 850 Personen, die als erstantragstellende oder folgeantragstellende Person in NRW verbleiben und in den Landeseinrichtungen aufgenommen werden.
Der Großteil der Geflüchteten stammt aus Syrien (20,3 %), Irak (15,4%) und Afghanistan (15%) und somit aus Herkunftsländern, in die aktuell keine Rückführungsperspektiven bestehen.

 

NRW verfügt derzeit über ca. 21.500 aktive Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen. Diese können aber aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und den hieraus resultierenden Infektionsschutzmaßnahmen nicht vollständig ausgeschöpft werden. NRW ist aktuell bemüht die belegbaren Kapazitäten zu erhöhen. Dies ist aber nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf möglich.

 

 

 

 

Aktuelle Erfüllungsquoten

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren liegt in Schwelm aktuell (Stand 19.12.2021) bei 88,89 % ( 58 Personen). Um die Aufnahme-verpflichtung zu 100 %  (65 Personen) zu erfüllen sind, sind 7 weitere Personen aufzunehmen.
Für den Zeitraum   06.01.- 20.01.2022 wurden der Stadt Schwelm durch die Bezirksregierung Arnsberg bereits 6 weitere Asylsuchende zugewiesen.

Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand 19.12.2021) liegt die Erfüllungsquote bei 109,08 % = 380 Personen.

 

Es handelt sich bei den vorgenannten Zahlen  lediglich um Stichtagsbetrachtungen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2018                            84                                   162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2019                            73                                        143 (davon 66 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2020                            66                                        121 (davon 65 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2021                            59                                        103 (davon 67 geduldete Flüchtlinge)

                                              

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.12.2021

 

Türkei                                   11 Personen

Syrien                                   10 Personen

Tadschikistan      7 Personen

Irak                                          6 Personen

Iran                                         6 Personen

China                                      6 Personen

Ghana                    6 Personen

Nigeria                   6 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber und Geduldeten kommen u.a. aus  Afghanistan, Armenien, Bangladesch, Burundi, Bosnien-Herzogowina  Libanon, Marokko sowie Serbien.

 

 

 

 

Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen

 

Am 03.11.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen vom Landtag beschlossen.

Mit diesem  Gesetz wird die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2020 getroffene Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) umgesetzt.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen wurden bereits in der Ausschusssitzung  am 25.08.2021 vorgestellt. Hierzu wird höflichst auf die Ausführungen  in der Sitzungsvorlage 155/2021 verwiesen.

 

Die im Juni 2021 für das Haushaltsjahr 2021 angekündigte Ausgleichszahlung für Bestandsgeduldete in Höhe von 253.880,28 € konnte am 01.12.2021 vereinnahmt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 263/2021 zur Kenntnis.

 


 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez.

Schweinsberg