Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO über die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 im Produkt 01.01.07.543170 – "Zentraler Service“
Vorlage
262/2021
Aktenzeichen
A.d.BM
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Corona-Pandemie und der Ausweitung des mobilen Arbeitens bzw. der vom Gesetzgeber im Januar 2021 eingeführten Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber, wurden zahlreiche mobile Endgeräte zur Sicherstellung des Dienstbetriebes angeschafft. Infolge dessen hat sich ebenfalls die Anzahl der abgeschlossenen Mobilfunkverträge erhöht. Zum Zeitpunkt der Einführung der Homeoffice-Pflicht war Umfang und Höhe des erforderlichen Bedarfs nicht absehbar. Im Verlauf des Jahres zeichnete sich ab, dass die veranschlagten Mittel nicht ausreichen. Verwaltungsseitig wurden daher zunächst 20.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

Bis zum Jahresende sind weitere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, die die bisher bereitgestellten Haushaltsmittel überschreiten.

Daher kann die nächste erreichbare Ratssitzung am 24.02.2022 nicht abgewartet werden und es ist eine Mittelbereitstellung im Wege einer Dringlichkeit erforderlich.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 werden entsprechende Etatmittel für die Änderungsliste angemeldet.

 

Grundsätzlich können die im Zusammenhang mit Corona entstandenen Aufwendungen über die Corona- Bilanzierungshilfe „neutralisiert“ werden. Da die endgültige Prüfung aber erst im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführt wird, soll im Rahmen der Deckung zunächst auf vorhandene Minderaufwendungen/-auszahlungen zurückgegriffen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Für das Haushaltsjahr 2021 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.07.543170 – „Rundfunk/Fernsehen/Telekommunikation“ weitere überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 22.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/Minderausgaben in Höhe von 22.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.01.542100 – „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ sichergestellt. Aufgrund der Dringlichkeit muss die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO herbeigeführt werden.

 

Datum: 21.12.2021

 

 

 

 

_______gez.________________                                                _____gez.__________________

       Stephan Langhard                                                                                Thorsten Kirschner   

          Bürgermeister                                                                                       Ratsmitglied

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO zur Bewilligung von weiteren überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 22.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.07.543170 -„Rundfunk/Fernsehen/Telekommunikation“.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.07

Bezeichnung

Zentraler Service

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

22.000,00

Folgekosten

25.000,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

  • Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 22.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.01.542100 – „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard