Sachverhalt:
Im Rahmen der Corona-Pandemie und der Ausweitung des mobilen Arbeitens
bzw. der vom Gesetzgeber im Januar 2021 eingeführten Homeoffice-Pflicht für
Arbeitgeber, wurden zahlreiche mobile Endgeräte zur Sicherstellung des
Dienstbetriebes angeschafft. Infolge dessen hat sich ebenfalls die Anzahl der
abgeschlossenen Mobilfunkverträge erhöht. Zum Zeitpunkt der Einführung der
Homeoffice-Pflicht war Umfang und Höhe des erforderlichen Bedarfs nicht
absehbar. Im Verlauf des Jahres zeichnete sich ab, dass die veranschlagten
Mittel nicht ausreichen. Verwaltungsseitig wurden daher zunächst 20.000 €
überplanmäßig bereitgestellt.
Bis zum Jahresende sind weitere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen,
die die bisher bereitgestellten Haushaltsmittel überschreiten.
Daher kann die nächste erreichbare Ratssitzung am 24.02.2022 nicht
abgewartet werden und es ist eine Mittelbereitstellung im Wege einer
Dringlichkeit erforderlich.
Für das Haushaltsjahr 2022 werden entsprechende Etatmittel für die
Änderungsliste angemeldet.
Grundsätzlich können die im Zusammenhang mit Corona entstandenen
Aufwendungen über die Corona- Bilanzierungshilfe „neutralisiert“ werden. Da die
endgültige Prüfung aber erst im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführt wird,
soll im Rahmen der Deckung zunächst auf vorhandene
Minderaufwendungen/-auszahlungen zurückgegriffen werden.
Beschlussvorschlag:
Für das
Haushaltsjahr 2021 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.07.543170 –
„Rundfunk/Fernsehen/Telekommunikation“ weitere überplanmäßige Aufwendungen /
Auszahlungen in Höhe von 22.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/Minderausgaben
in Höhe von 22.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.01.542100 – „Aufwendungen
für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ sichergestellt. Aufgrund der
Dringlichkeit muss die
Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO
herbeigeführt werden.
Datum:
21.12.2021
_______gez.________________ _____gez.__________________
Stephan Langhard Thorsten Kirschner
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag
für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO zur Bewilligung von weiteren überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 22.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.07.543170 -„Rundfunk/Fernsehen/Telekommunikation“.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.07 |
Bezeichnung
Zentraler Service |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 22.000,00 |
Folgekosten 25.000,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
- Minderaufwendungen/-auszahlungen
in Höhe von 22.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.01.542100 –
„Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“
|
Der Bürgermeister gez. Langhard |