Sachverhalt:
Aufgrund sinkender
Schülerzahlen wurde 2013 die Förderschule in Schwelm aufgelöst. Mit der Stadt
Gevelsberg wurde 2013 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen,
damit Schwelmer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Hasencleverschule
in Gevelsberg beschult werden können. Für die Beschulung der Schwelmer Kinder
zahlt die Stadt Schwelm einen jährlichen Schulkostenbeitrag, der sich aus den
jeweiligen Haushaltsjahren ergebenden Einnahmen und Ausgaben und den jeweils
aus Schwelm beschulten Kindern errechnet.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Stadt Gevelsberg ein vorläufiger
Kostenbeitrag für die Stadt Schwelm in Höhe von insgesamt 81.873,42 €
errechnet. Der gegenüber 2020 erhöhte Kostenbeitrag ergibt sich u.a. aus erhöhten
Personalkosten und Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen. Da sich die
Schülerzahl in der Hasencleverschule verringert hat, erhöht sich somit der
Kostenbeitrag pro Schüler.
Hinzu kommt noch eine Nachzahlung aufgrund der Endabrechnung für das Jahr 2019
in Höhe von 6.895,45 €.
Insgesamt sind an die Stadt Gevelsberg 88.768,87 € zu zahlen.
Der Ansatz für das
Haushaltsjahr 2021 beträgt 66.000 €. Es wird somit eine überplanmäßige
Aufwendung in Höhe von 22.800,00 € benötigt.
Beschlussvorschlag:
Bei der
Haushaltsstelle 03.07.02.523200 – Erstattung für Aufwendungen v. Dritten aus
lfd. Verw.Tätigkeit an Gemeinden – wird eine
überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 22.800,00 € für das
Haushaltsjahr 2021 bewilligt
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 03.07.02. |
Bezeichnung
Zentrale
Leistungen des Schulträgers |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 22.800 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen
bei Haushaltsstelle 03.02.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke an übrige Bereiche
|
Der Bürgermeister gez. Schweinsberg |