Betreff
Überplanmäßige Aufwendung für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Gevelsberg für die Beschulung von Förderschüler*innen
Vorlage
251/2021
Aktenzeichen
FB 4.3. Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund sinkender Schülerzahlen wurde 2013 die Förderschule in Schwelm aufgelöst. Mit der Stadt Gevelsberg wurde 2013 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, damit Schwelmer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Hasencleverschule in Gevelsberg beschult werden können. Für die Beschulung der Schwelmer Kinder zahlt die Stadt Schwelm einen jährlichen Schulkostenbeitrag, der sich aus den jeweiligen Haushaltsjahren ergebenden Einnahmen und Ausgaben und den jeweils aus Schwelm beschulten Kindern errechnet.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Stadt Gevelsberg ein vorläufiger Kostenbeitrag für die Stadt Schwelm in Höhe von insgesamt 81.873,42 € errechnet. Der gegenüber 2020 erhöhte Kostenbeitrag ergibt sich u.a. aus erhöhten Personalkosten und Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen. Da sich die Schülerzahl in der Hasencleverschule verringert hat, erhöht sich somit der Kostenbeitrag pro Schüler.
Hinzu kommt noch eine Nachzahlung aufgrund der Endabrechnung für das Jahr 2019 in Höhe von 6.895,45 €.

Insgesamt sind an die Stadt Gevelsberg 88.768,87 € zu zahlen.

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2021 beträgt 66.000 €. Es wird somit eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 22.800,00 € benötigt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 03.07.02.523200 – Erstattung für Aufwendungen v. Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit an Gemeinden – wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 22.800,00 € für das Haushaltsjahr 2021 bewilligt

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

03.07.02.

Bezeichnung

Zentrale Leistungen des Schulträgers

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

22.800 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwendungen bei Haushaltsstelle 03.02.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche

 

 

 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Schweinsberg