Betreff
SCHWELM SOLL RADSTADT WERDEN – Ampel auf grün!!! - Antrag der Fraktion B'90/DIE GRÜNEN vom 12.10.2021
Vorlage
220/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der am 12.10.2021 eingegangene Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

„SCHWELM SOLL RADSTADT WERDEN – Ampel auf grün!!!“ wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Bei der im Antrag beschriebenen Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage die in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW liegt. Die Signalplanung fällt in die Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Schwelm). Änderungen erfolgen in Abstimmung mit dem Landesbetrieb, der Polizei und anlassbezogenen Institutionen (wie TBS, Feuerwehr, VER). Signalplanung müssen auf Grund des fehlenden Fachpersonals durch Fachbüros erstellt werden. Die Kosten belaufen sich bei Änderung auf Beträge von 1.000 – 5.000€, so dass mit Maximalkosten von 10.000€ zu rechnen wäre.

 

Der Antrag wurde dem Landesbetrieb Straßen NRW mit der Bitte um fachliche Stellungnahme übermittelt. In einem ersten Gespräch wurde mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Anfang November 2021 eine interne Abstimmung zur Priorisierung einzelnen Maßnahmen (auch in Schwelm) vornehmen wird. Kurz- bis mittelfristig ist die Erneuerung einzelner Lichtsignalanlagen –auch in Schwelm- geplant. Bei der hier betroffenen Anlage handelt es sich um eine sogenannte koordinierte Signalschaltung. D. h., dass die angesprochene Anlage koordiniert mit der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Untermauer-/Obermauerstraße geschaltet ist. Die Signaländerung an der angesprochenen Anlage führt folgerichtig zur Änderung der Signalplanung an der koordinierten Lichtsignalanlage (2 Lichtsignalplanungen müssten erneuert werden). Unabhängig davon wäre zu prüfen welche Auswirkungen diese Änderung auf die verbundenen Fahrzeugverkehre hätte.

 

Sollte bis zum Entscheidungstermin im Rat am 25.11.2021 eine fachliche Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW vorliegen, wird die Verwaltung die Gremien entsprechend informieren

 

Ergänzung zum 29.10.2021:

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW hat mit Post vom 28.10.2021 nachfolgende Stellungnahme abgegeben.

 

Die betroffene Lichtsignalanlage (LSA) 5.061 stammt aus dem Jahr 1993 und läuft koordiniert mit der Nachbaranlage 5.060 aus dem Jahr 1978. Beide Anlagen stehen aufgrund ihres Baujahres seit einiger Zeit auf unserer Erneuerungsliste. Für beide Anlagen liegen uns sowohl Verkehrszähldaten (Knotenstromzählungen) wie auch topographische Aufnahmen aus dem Jahr 2018 vor.

 

Im Rahmen der Erneuerung sind generell neue Signalplanunterlagen zu erstellen, welche den heutigen Ansprüchen (z.B Barrierefreiheit) gerecht werden. In diesem Zusammenhang wird unsererseits stets auf Optimierungspotential geachtet, um das Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrsteilnehmer so harmonisch wie möglich zu gestalten. Die vorgetragenen Punkte können dabei selbstverständlich auch betrachtet und im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden.

 

Eine Veränderung der Bestandsplanungen ist aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der geplanten Erneuerungen wirtschaftlich nicht sinnvoll und kann somit von uns nicht unterstützt werden.

 

In Kürze steht in unserem Haus ein Gespräch hinsichtlich des Bauprogrammes für Lichtsignalanlagen an. Nach Abschluss des Gespräches kann ich Ihnen eine genauere Auskunft zum möglichen Zeitpunkt der Erneuerung der Anlagen erteilen.

 

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Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg, 1. Beigeordneter


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landesbetrieb Straßen NRW hinsichtlich der Planung zur konkreten Erneuerung der betroffenen Anlagen in Kontakt zu bleiben. Eine neue Signalplanung soll die im Antrag angesprochenen Vorschläge, soweit technisch und verkehrsplanerisch möglich, berücksichtigen. Verwaltung informiert den Rat im ersten Sitzungszug 2022 über den dann bekannten Planungsstand.