Sachverhalt:
Der am 12.10.2021
eingegangene Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
„SCHWELM SOLL
RADSTADT WERDEN – Ampel auf grün!!!“ wird zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Bei der im Antrag
beschriebenen Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage die in der
Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW liegt. Die Signalplanung fällt in die
Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Schwelm). Änderungen
erfolgen in Abstimmung mit dem Landesbetrieb, der Polizei und anlassbezogenen
Institutionen (wie TBS, Feuerwehr, VER). Signalplanung müssen auf Grund des
fehlenden Fachpersonals durch Fachbüros erstellt werden. Die Kosten belaufen
sich bei Änderung auf Beträge von 1.000 – 5.000€, so dass mit Maximalkosten von
10.000€ zu rechnen wäre.
Der Antrag wurde dem
Landesbetrieb Straßen NRW mit der Bitte um fachliche Stellungnahme übermittelt.
In einem ersten Gespräch wurde mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Anfang
November 2021 eine interne Abstimmung zur Priorisierung einzelnen Maßnahmen
(auch in Schwelm) vornehmen wird. Kurz- bis mittelfristig ist die Erneuerung
einzelner Lichtsignalanlagen –auch in Schwelm- geplant. Bei der hier
betroffenen Anlage handelt es sich um eine sogenannte koordinierte
Signalschaltung. D. h., dass die angesprochene Anlage koordiniert mit der
Lichtsignalanlage an der Kreuzung Untermauer-/Obermauerstraße geschaltet ist.
Die Signaländerung an der angesprochenen Anlage führt folgerichtig zur Änderung
der Signalplanung an der koordinierten Lichtsignalanlage (2 Lichtsignalplanungen
müssten erneuert werden). Unabhängig davon wäre zu prüfen welche Auswirkungen
diese Änderung auf die verbundenen Fahrzeugverkehre hätte.
Sollte bis zum
Entscheidungstermin im Rat am 25.11.2021 eine fachliche Stellungnahme des
Landesbetriebes Straßen NRW vorliegen, wird die Verwaltung die Gremien
entsprechend informieren
Ergänzung zum
29.10.2021:
Der Landesbetrieb
Straßen NRW hat mit Post vom 28.10.2021 nachfolgende Stellungnahme abgegeben.
Die betroffene
Lichtsignalanlage (LSA) 5.061 stammt aus dem Jahr 1993 und läuft koordiniert
mit der Nachbaranlage 5.060 aus dem Jahr 1978. Beide Anlagen stehen aufgrund
ihres Baujahres seit einiger Zeit auf unserer Erneuerungsliste. Für beide
Anlagen liegen uns sowohl Verkehrszähldaten (Knotenstromzählungen) wie auch
topographische Aufnahmen aus dem Jahr 2018 vor.
Im Rahmen der
Erneuerung sind generell neue Signalplanunterlagen zu erstellen, welche den
heutigen Ansprüchen (z.B Barrierefreiheit) gerecht werden. In diesem
Zusammenhang wird unsererseits stets auf Optimierungspotential geachtet, um das
Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrsteilnehmer so harmonisch wie möglich zu
gestalten. Die vorgetragenen Punkte können dabei selbstverständlich auch
betrachtet und im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Eine Veränderung
der Bestandsplanungen ist aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der geplanten
Erneuerungen wirtschaftlich nicht sinnvoll und kann somit von uns nicht
unterstützt werden.
In Kürze steht in
unserem Haus ein Gespräch hinsichtlich des Bauprogrammes für Lichtsignalanlagen
an. Nach Abschluss des Gespräches kann ich Ihnen eine genauere Auskunft zum
möglichen Zeitpunkt der Erneuerung der Anlagen erteilen.
.
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Schweinsberg, 1. Beigeordneter
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt mit dem Landesbetrieb Straßen NRW hinsichtlich der Planung zur
konkreten Erneuerung der betroffenen Anlagen in Kontakt zu bleiben. Eine neue
Signalplanung soll die im Antrag angesprochenen Vorschläge, soweit technisch
und verkehrsplanerisch möglich, berücksichtigen. Verwaltung informiert den Rat
im ersten Sitzungszug 2022 über den dann bekannten Planungsstand.