Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplanes
mit Stellenplan und den weiteren Anlagen
wurde am 22.10.2021 von der
Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Im Ergebnisplan sieht
der Entwurf für 2022 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 96.099.700 €,
sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 99.054.561 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes beläuft sich für 2022 somit auf + 45.139 €.
Darin enthalten sind
außerordentliche Erträge in Höhe von 10.319.900 €. Hierbei handelt es sich um
die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID- 19- Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften).
Nach § 75 GO NRW
muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im
Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Dies ist im
aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2022 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals
(wie auch bereits schon in den Jahren 2016 bis 2021) nicht mehr vor.
Für die Folgejahre
2023 - 2025 ergibt sich aktuell ein
negatives Jahresergebnis, das aber durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen
werden kann.
Mit Erlass vom 14. Mai 2021
hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW darauf hingewiesen, dass für die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen
der Stufen 1 (zu denen auch die Stadt Schwelm gehört) und 2 die Geltung des
Stärkungspaktgesetzes vom 9. Dezember 2011 mit Ablauf des 31. Dezember 2021
endet. Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Haushaltswirtschaft der am
Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen der Stufen 1 und 2 wieder uneingeschränkt
die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen, sowie der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
in der jeweils geltenden Fassung. In der Folge sind die Haushaltssatzungen für
die Haushaltsjahre ab 2022 gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW den nach § 120 GO NRW
zuständigen allgemeinen Aufsichtsbehörden anzuzeigen.
Im Produktbereich
06: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
zeichnete sich im Verlauf des Jahres 2021 eine deutliche Verschlechterung
ab. Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 einer
Haushaltsüberschreitung in diesem Bereich mit einem Volumen von rd. 2,8 Mio. €
zugestimmt.
In die Planung der Haushaltsansätze 2022 ff. sind diese Erhöhungen
ebenfalls eingeflossen. Ursächlich sind u.a. der Anstieg der Fallzahlen und
längere Betreuungsdauern, sowie erhöhter Betreuungsaufwand in diesem Bereich,
u.a. als mittelbare Folge der Covid – Pandemie. Auf der Ertragsseite machen
sich z. B. bei den Elternbeiträgen für Kindergärten deutliche Rückgänge
bemerkbar, auch dies ist vermutlich der veränderten Einkommenssituation durch
Covid 19 geschuldet. Dies ist kein Schwelmer Phänomen, sondern landes- und
bundesweit erkennbar. Erstmalig sind im Jahr 2021 auch in diesem Bereich
Corona- Auswirkungen betrachtet worden und in den Controlling – Bericht, bzw.
ab dem Jahr 2022 abschmelzend auch in die Bilanzierungshilfe eingeflossen.
Mittlerweile machen die Transferaufwendungen (Sozial-/Jugend- und
sonstige Transferaufwendungen) rd. 53 %
der gesamten Aufwendungen des Haushaltsplanentwurfes aus.
Der Haushaltsplanentwurf sieht im Bereich der Steuern zunächst die
Hebesätze aus der bisherigen Finanzplanung vor.
Sich bis zur
Verabschiedung des Haushalts Ende Februar
2022 ergebende positive Effekte sollen selbstverständlich ihren
Niederschlag in den Hebesätzen finden.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplanes
mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird hiermit eingebracht. Er ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt.
Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen
wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
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Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |