Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
250/2021
Aktenzeichen
FB 3 Lac
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen  wurde am 22.10.2021  von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2022 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 96.099.700 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 99.054.561 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2022 somit auf + 45.139 €.

Darin enthalten sind außerordentliche Erträge in Höhe von 10.319.900 €. Hierbei handelt es sich um die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID- 19- Pandemie folgenden Belastungen                 in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften).           

 

Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (wie auch bereits schon in den Jahren 2016 bis 2021) nicht mehr vor.

 

Für die Folgejahre 2023  - 2025 ergibt sich aktuell ein negatives Jahresergebnis, das aber durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden kann.

 

Mit Erlass vom 14. Mai 2021 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW darauf hingewiesen, dass für die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen der Stufen 1 (zu denen auch die Stadt Schwelm gehört) und 2 die Geltung des Stärkungspaktgesetzes vom 9. Dezember 2011 mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endet. Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Haushaltswirtschaft der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen der Stufen 1 und 2 wieder uneingeschränkt die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, sowie der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung. In der Folge sind die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre ab 2022 gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW den nach § 120 GO NRW zuständigen allgemeinen Aufsichtsbehörden anzuzeigen.

 

Im Produktbereich 06: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

zeichnete sich im Verlauf des Jahres 2021 eine deutliche Verschlechterung ab. Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 einer Haushaltsüberschreitung in diesem Bereich mit einem Volumen von rd. 2,8 Mio. € zugestimmt.

In die Planung der Haushaltsansätze 2022 ff. sind diese Erhöhungen ebenfalls eingeflossen. Ursächlich sind u.a. der Anstieg der Fallzahlen und längere Betreuungsdauern, sowie erhöhter Betreuungsaufwand in diesem Bereich, u.a. als mittelbare Folge der Covid – Pandemie. Auf der Ertragsseite machen sich z. B. bei den Elternbeiträgen für Kindergärten deutliche Rückgänge bemerkbar, auch dies ist vermutlich der veränderten Einkommenssituation durch Covid 19 geschuldet. Dies ist kein Schwelmer Phänomen, sondern landes- und bundesweit erkennbar. Erstmalig sind im Jahr 2021 auch in diesem Bereich Corona- Auswirkungen betrachtet worden und in den Controlling – Bericht, bzw. ab dem Jahr 2022 abschmelzend auch in die Bilanzierungshilfe eingeflossen.

 

Mittlerweile machen die Transferaufwendungen (Sozial-/Jugend- und sonstige Transferaufwendungen)  rd. 53 % der gesamten Aufwendungen des Haushaltsplanentwurfes aus.

 

 

Der Haushaltsplanentwurf sieht im Bereich der Steuern zunächst die Hebesätze aus der bisherigen Finanzplanung vor.

Sich bis zur Verabschiedung des Haushalts Ende Februar  2022 ergebende positive Effekte sollen selbstverständlich ihren Niederschlag in den Hebesätzen finden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Mollenkott