Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
249/2021
Aktenzeichen
FB 3 Lac
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 10.12.2020 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 75.000.000  € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.12.2020 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

 

Die Jahresplanung 2022 ergibt stellenweise einen Kreditbedarf bis zu 72 Mio. €.

 

Um auch Schwankungen, wie z.B. Steuerausfälle, Mehraufwendungen durch Corona (die immer noch entstehen), abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite für 2022 um 1.000.000 € abzusenken und  auf 74.000.000 €  festzusetzen.

Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend.

 

Der Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Damit die Stadt Schwelm  zum 01.01.2022 über eine genehmigte Kreditlinie verfügt, muss die Liquiditätssicherung vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2022 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 249/2021 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.

 

 

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg