Sachverhalt:
Der Entwurf des
Gesamtabschlusses der Stadt Schwelm zum 31.12.2018 wurde von der Stadtkämmerin
am 28.09.2021 aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt.
In seiner Sitzung vom 30.09.2021 hat der Rat der Stadt Schwelm den Entwurf
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet (§ 59 Abs.3 GO
NRW). Zur Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung, zu deren
gesetzlichen Aufgaben nach § 102 GO NRW auch die Prüfung des Gesamtabschlusses
gehört.
Der Gesamtabschluss ist daraufhin zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Geprüft wird auch, ob der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss steht.
Die Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und diesen Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 10.11.2021 vorgelegt. Der im Prüfbericht enthaltene Bestätigungsvermerk enthält die Feststellung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat (Anlage 1). Nach Beratung des Berichts hat der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig beschlossen den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zu übernehmen und diesen zum Bestandteil seiner Erklärung gemäß § 59 GO NRW zu erklären, wonach der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Prüfung gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen hat.
Seitens der Rechnungsprüfung und des Rechnungsprüfungsausschusses bestehen dementsprechend keine Bedenken gegen die Bestätigung des Gesamtabschlusses durch den Rat gemäß § 119 Abs. 9 Satz 2 GO NRW.
Der Beschluss über die Entlastung
des Bürgermeisters und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. des
Jahresfehlbetrages ist für den Gesamtabschluss abweichend vom Einzelabschluss
nicht vorgesehen. (Vgl. §§ 116
IX GO NRW, 96 I GO NRW, § 41 I j GO
NRW).
Der geprüfte Gesamtabschluss 2018 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Auf Wunsch können zusätzlich Papierexemplare zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss 2018 der Stadt Schwelm wird
gemäß § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW mit einer Gesamtbilanzsumme in Höhe von
225.456.155,12 € und einem Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 278.192,38 € vom
Rat bestätigt.
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Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |