Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - SCHWELM SOLL RADSTADT WERDEN, Fahrbahnmarkierungen für Radfahrende im Bereich der Barmer Straße
Vorlage
239/2021
Aktenzeichen
FB 6.1 / NL
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.09.2021 hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag gestellt, wonach die Fahrbahnmarkierungen für Radfahrende im Bereich der Barmer Straße ab dem Kreisverkehr Oehde, die Anfang Juni entfernt wurden, wieder schnellstmöglich aufzubringen seien. Die Verwaltung hatte in diesem Zusammenhang Straßen.NRW als zuständigen Straßenbaulastträger um Stellungnahme gebeten.

 

Der Landesbetrieb weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die in der Vergangenheit markierten Schutzstreifen nicht den gültigen Richtlinien und Vorgaben der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) entsprochen haben und daher nicht mehr zulässig waren. Hierzu ist im Rahmen der Verkehrskommission, die sich aus der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwelm, der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises und dem Straßenbaulastträger zusammensetzt, die Angelegenheit in einem Ortstermin erörtert worden. Einvernehmlich ist beschlossen worden, die Schutzstreifen zu demarkieren und den Radfahrer auf dem sehr breiten Gehweg in einem gemeinsamen Geh-Radweg in beiden Richtungen zu führen. Bei dieser Entscheidung sind alle Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen worden.

 

Eine Wegnahme der Linksabbiegespuren zu den Verbrauchermärkten wurde bei der gesamten Betrachtung aber wegen der Verkehrszahlen verworfen, da nach den DTV-Daten der Verkehrszählung der Anteil mit rund 27 Radfahrern am Tag im unteren Bereich liegt. Im Bereich der Zufahrten zu den  Verbrauchermärkten werden entsprechende Piktogramme markiert, welche auf die auf dem Geh-Radweg fahrenden Fahrradfahrer hinweisen.

 

Daher ist aus Sicht des Landesbetriebs die Führung der Radfahrer gemeinsam mit den Fußgängern auf der südlichen Seite der Barmer Straße vertretbar.

 

Im Ergebnis weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW als zuständiger Straßenbaulastträger nicht angewiesen werden kann, Änderungen an den Fahrbahnmarkierungen vorzunehmen. Des Weiteren ist die Entscheidung aus verkehrsplanerischer Sicht vertretbar, da sie den gültigen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entspricht.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Radwegeführung über einen gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Barmer Straße wird aufrechterhalten, da die Breite eines möglichen Schutzstreifens auf der Fahrbahn nicht den gültigen Richtlinien und Vorgaben der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) entspricht.

 

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard