Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.09.2021 hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen
einen Antrag gestellt, wonach die Fahrbahnmarkierungen für Radfahrende im
Bereich der Barmer Straße ab dem Kreisverkehr Oehde, die Anfang Juni entfernt
wurden, wieder schnellstmöglich aufzubringen seien. Die Verwaltung hatte in
diesem Zusammenhang Straßen.NRW als zuständigen Straßenbaulastträger um
Stellungnahme gebeten.
Der Landesbetrieb weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die in der
Vergangenheit markierten Schutzstreifen nicht den gültigen Richtlinien und
Vorgaben der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) entsprochen haben und
daher nicht mehr zulässig waren. Hierzu ist im Rahmen der Verkehrskommission,
die sich aus der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwelm, der
Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises und dem Straßenbaulastträger
zusammensetzt, die Angelegenheit in einem Ortstermin erörtert worden.
Einvernehmlich ist beschlossen worden, die Schutzstreifen zu demarkieren und
den Radfahrer auf dem sehr breiten Gehweg in einem gemeinsamen Geh-Radweg in
beiden Richtungen zu führen. Bei dieser Entscheidung sind alle Vor- und
Nachteile gegeneinander abgewogen worden.
Eine Wegnahme der Linksabbiegespuren zu den Verbrauchermärkten wurde bei
der gesamten Betrachtung aber wegen der Verkehrszahlen verworfen, da nach den
DTV-Daten der Verkehrszählung der Anteil mit rund 27 Radfahrern am Tag im
unteren Bereich liegt. Im Bereich der Zufahrten zu den Verbrauchermärkten
werden entsprechende Piktogramme markiert, welche auf die auf dem Geh-Radweg
fahrenden Fahrradfahrer hinweisen.
Daher ist aus Sicht des Landesbetriebs die Führung der Radfahrer
gemeinsam mit den Fußgängern auf der südlichen Seite der Barmer Straße
vertretbar.
Im Ergebnis weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass der Landesbetrieb
Straßen.NRW als zuständiger Straßenbaulastträger nicht angewiesen werden kann,
Änderungen an den Fahrbahnmarkierungen vorzunehmen. Des Weiteren ist die
Entscheidung aus verkehrsplanerischer Sicht vertretbar, da sie den gültigen
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entspricht.
Beschlussvorschlag:
Die Radwegeführung über einen gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der
Barmer Straße wird aufrechterhalten, da die Breite eines möglichen
Schutzstreifens auf der Fahrbahn nicht den gültigen Richtlinien und Vorgaben
der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) entspricht.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |