Sachverhalt:
1.)
Gemäß §
13 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 in der Fassung der 2.
Änderungssatzung vom 13.02.2020 wählt der Rat zwei hauptamtliche Beigeordnete.
Am 25.2.2021 hatte der Rat beschlossen, die zweite Beigeordneten-Stelle zunächst
nicht auszuschreiben, bis Klarheit über die zukünftige Verwaltungsstruktur
herrsche. Mit der Vorlage 106/2021 hatte der Rat der Stadt die Verwaltung
beauftragt, möglichst bis zum September ein Eckpunktepapier zu entwickeln, aus
dem die Struktur der technischen Verwaltung zu entnehmen sei und die als
Grundlage zur Klärung der Führungsfunktion dienen sollte. In der Sitzung des
Rates am 30.9. hatte die Verwaltung ausgeführt, dass aufgrund der schwierigen
Ausgangslange im Hinblick auf die Erstellung des Haushalts für das Jahr 2022,
das gewünschte Eckpunktepapier noch nicht erstellt werden konnte. Da mit der
Beschlussfassung dieses Jahr nicht zu rechnen sei, gestalte sich auch die
Überleitung des Dienstleistungsbereichs der TBS schwierig. Vor diesem Hintergrund
diskutierte der Verwaltungsvorstand unterschiedliche Szenarien, wie mit dieser
Situation umgegangen werden könne. Wie zugesagt, stellt die Verwaltung mit
dieser Vorlage das Eckpunktepapier vor.
a.
Dem
Eckpunktepapier liegen im Wesentlichen drei Rahmenbedingungen zu Grunde.
Rahmenbedingung 1 - Zügige Umsetzung
Die Neubesetzung der Stelle des/der weiteren Beigeordneten ist zwingend mit
Veränderungen der Geschäftskreise der Beigeordneten verbunden. Auch unter
Berücksichtigung der in der Sitzung des Rates am 30.9. geäußerten Kritik an der
Umsetzung des „Strategiepapier 2030“ erscheinen insbesondere vor dem
Hintergrund der laufenden und anstehenden Investitionen in die Infrastruktur
der Stadt eine zügige Klärung sowie die schnelle Umsetzung notwendig. Gesucht
wird eine Führungskraft mit vertieften Kenntnissen im Bereich Stadtentwicklung,
Immobilienmanagement, der Dienstleistungsbereiche der TBS sowie der
Schulentwicklung der Stadt Schwelm. Vor dem Hintergrund dieses
Anforderungsprofils erscheint es als sinnvollste Lösung, die Leitung des
Technischen Dezernats dem 1. Beigeordneten Ralf Schweinsberg zu übertragen.
Alle diese Bereiche werden oder wurden bereits von Ralf Schweinsberg in der
Stadt Schwelm als Geschäftsbereichsleiter oder als Vorsitzender des Verwaltungsrats
TBS geführt. Eine öffentliche Stellenausschreibung dieser Funktion
einschließlich der notwendigen Einarbeitung in alle der vorgenannten
Sachgebiete würde zwangsläufig zu weiteren Verzögerungen führen.
b.
Rahmenbedingung
2 – Zuordnung der Geschäftsbereiche
In der Konsequenz führt diese Entscheidung dazu, dass die Verwaltung neben dem
Geschäftsbereich Bauen und Stadtentwicklung einen Geschäftsbereich Zentrale
Steuerung & Service und einen Geschäftsbereich Bürgerdienstleistungen
bildet. Der Geschäftsbereich Bürgerdienstleistungen besteht schwerpunktmäßig
aus dem Schul-, Jugend- und Sozialbereich, sodass letztlich ein neuer Jugend-
und Sozialdezernent gefunden werden müsste. Dieser Dezernent müsste das in der
Hauptsatzung vorgesehen Wahlamt des/der weiteren Beigeordneten besetzen.
c.
Rahmenbedingung
3 – Zeitplanung
Wie bereits unter Ziff. 1 a) ausgeführt, führt insbesondere die verzögerte
Beschlussfassung zum Haushalt bei einer Übernahme der Aufgaben der TBS ohne
eine entsprechende haushaltsrechtliche Grundlage zu Komplikationen. Die
Verwaltung empfiehlt aus dem Grund, die Verschiebung der Eingliederung auf den
1.1.2023. Vor diesem Hintergrund sollte der mit diesem Eckpunktepapier
eingehend erläuterte Eigenbetrieb zum 1.1.2023 gegründet werden.
2.)
Mit der
Zustimmung des Rates zur Festlegung der Geschäftsbereiche können die Aufgaben
im Zusammenhang mit dem Strategiepapier „Schwelm 2030“ und der Vorbereitung der
Rekommunalisierung ohne Verzögerung umgesetzt werden.
3.)
Die
Verwaltungsstruktur basiert auf dem Organisationsmodell für Kommunen unserer
Größenklasse der KGST und berücksichtigt dementsprechend die Geschäftsbereiche
Zentrale Steuerung & Service, Bürgerdienstleistungen und Bauen und
Stadtentwicklung.
Im Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service befindet sich das Amt des
Bürgermeisters und als zentrale Serviceabteilung ist ein Fachbereich bestehend
aus dem Finanzmanagement und dem Personal- und Organisationsmanagement
vorgesehen.
Die Bürgerdienstleistungen beinhalten die Bereiche Bildung und Generationen,
Kultur und Sport sowie das Aufgabengebiet Bürgerservice. Hier wird auch das
ServiceCenterSchwelm geführt werden.
Der Geschäftsbereich Bauen und Stadtentwicklung soll aus dem Fachbereich
Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt sowie dem Technischen Eigenbetrieb Schwelm
(TES) bestehen. In diesem Eigenbetrieb wird der komplette Hoch- und Tiefbau im
Städtischen Baubüro Schwelm (SBS) zusammengefasst. Diese Organisationseinheit
soll die zahlreichen Projekte der Bauunterhaltung, der Umsetzung des
Strategiepapiers 2030 sowie der Bauprojekte des ISEK koordinieren und umsetzen.
Vor diesem Hintergrund kommt der Leitung des SBS eine besondere Bedeutung zu,
da hier die Arbeiten zusammengeführt werden, die das Gesicht der Stadt Schwelm
in den kommenden Dekaden prägen werden.
Getrennt vom SBS wird zukünftig das Facilitymanagement der städtischen
Liegenschaften und Objekte geführt. Hier geht es einerseits darum, das SBS von
der Aufgabe der Haus- und Liegenschaftsverwaltung zu entbinden, um Kapazitäten
für die Gestaltung Schwelms zu schaffen. Andererseits soll auch das
Facilitymanagement gestärkt werden, um die zahlreichen Zukunftsthemen, auch im
Zusammenhang mit dem Klimarahmenplan 2030 anzugehen.
4.)
Ergänzend
zu der geänderten Zeitachse ist herauszustellen, dass die Vorbereitungen zur
Eingliederung der Dienstleistungsbereiche der TBS und der Einrichtung des
ServiceCentersSchwelm unverändert fortgeführt werden. Es ist weiterhin
beabsichtigt, bis zum 30.6.2022 die Details der Rekommunalisierung geklärt zu
haben und die Etatberatungen für das Jahr 2023 bereits mit neuen Stellen- und
Haushaltsplänen zu beginnen.
Bereits ab dem 1.1.2022 wird die neue Verwaltungsstruktur, bis auf die grau
unterlegten Teile des Schaubilds- Eigenbetrieb umgesetzt. Das bedeutet, dass
einerseits die Leitung des GB Bauen und Stadtentwicklung auf den 1.
Beigeordneten Ralf Schweinsberg vorbehaltlich der entsprechenden
Beschlussfassung übertragen wird. Gleichzeitig wird bereits zu diesem Zeitpunkt
das Facilitymanagement vom SBS getrennt.
Auch die Organisationseinheit Zentrale Steuerung wird zum 1.1.2022 gebildet.
Die Leitung des Geschäftsbereichs Bürgerdienstleistungen wird ab dem 1.1.2022
bis zu Dienstaufnahme des/der neuen Beigeordneten kommissarisch vom
Bürgermeister geführt.
Beschlussvorschlag:
1.)
Dem als
Anlage 1 beigefügten Geschäftsverteilungsplan sowie der dargestellten Zuordnung
der Geschäftsbereiche der Beigeordneten wird zugestimmt.
Der Geschäftskreis
des 1. Beigeordneten umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Städtisches Baubüro
Schwelm
Städtisches
Facilitymanagement
künftig
re-kommunalisierte Bereiche der TBS
Technik
(öffentl. Grün, Friedhof, Forst, Werkstatt)
Der Geschäftskreis
des weiteren Beigeordneten umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Familie,
Bildung, Sport
Bürgerdienste/Feuerwehr
ServiceCenterSchwelm
2.)
Der in
Anlage 2 beigefügten Stellenausschreibung für die Stelle eines/einer weiteren
Beigeordneten wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diese kurzfristig
zu veröffentlichen.
3.)
Die
Eingliederung der Dienstleistungsbereiche der TBS in die Verwaltung erfolgt zum
1.1.2023
4.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, zum 1.1.2023 einen Eigenbetrieb mit den in der
Verwaltungsstruktur (Anlage 1) dargestellten Aufgaben einzurichten und die
erforderlichen Schritte zügig einzuleiten.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |