b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
In
der Sitzung am 21.09.2021 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2022 für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
Ausführungen
zur Entwicklung der Gebührensätze, der Kosten und Erlöse sowie der
Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in
der Vorlage 190/2021 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrunde liegende
Gebühren-bedarfsberechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die
Vergleichsübersicht 2021/2022 mit Erläuterungen (Anlage 4) sind der
Vorlage 225/2021 erneut beigefügt.
Die
ab 2022 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage
1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 5. Nachtrag zur Satzung
über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm
(Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 225/2021 wird
beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht
unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für
den Rat (zu b):
Der
Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8
Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |