Betreff
a) 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
225/2021
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

In der Sitzung am 21.09.2021 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und   –kalkulation 2022 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

 

Ausführungen zur Entwicklung der Gebührensätze, der Kosten und Erlöse sowie der Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 190/2021 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrunde liegende Gebühren-bedarfsberechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Vergleichsübersicht 2021/2022 mit Erläuterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 225/2021 erneut beigefügt.

 

Die ab 2022 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 225/2021 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte