Betreff
3. Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW
Vorlage
222/2021
Aktenzeichen
FB 6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetz-geber hat in das KAG NRW einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßen-ausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezo-gen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhaben-bezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßen-ausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden sollen, im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt sein.

 

Das im Jahr 2020 erstmals aufgestellte Straßen- und Wegekonzept wurde bereits zweimal fortgeschrieben. Inzwischen haben sich kurzfristig weitere Maßnahmen ergeben, die noch in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen werden sollten (gelb markiert).

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die beigefügte 3. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die, der Vorlage 222/2021 beigefügte 3. Fortschreibung des  Straßen- und Wegekonzepts gem. § 8a KAG NRW.

 

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard