b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsrat hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der
Straßen-reinigungsgebühren 2022 am 21.09.2021 zugestimmt. Detaillierte
Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 198/2021 ausgeführt.
Die
der Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage
219/2021 erneut beigefügt:
·
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)
·
Gebührenkalkulation (Anlage 3)
·
Vergleichsübersicht einschl. Erläuterungen (Anlage 4)
Die
ab 2022 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 16. Nachtrag zur Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur
Vorlage 219/2021 wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht
unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für
den Rat (zu b):
Der
Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß §
Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |