Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.09.2021 (Anlage 1) beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von zwei Verkaufssonntagen für das Jahr 2021.

 

Beantragt ist zum einen für Sonntag, den 10.10.2021 die Freigabe der Verkaufsstellen in der Schwelmer Innenstadt einschließlich der Parkmöglichkeiten am Bahnhof und der bekannten Parkflächen an der Hattinger Straße/ Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße in Verbindung mit einem geplanten Innenstadt-Trödelmarkt.

 

Inzwischen ist geplant, diesen wegen der Corona-Pandemie  auf den Parkplatz Wilhelmstraße zuzügl. einen Teil der Wilhelmstraße zu beschränken.

 

In ihrem Antrag begründet die WGS das Interesse an der Öffnung der Verkaufsstellen mit der zeitgleich stattfindenden Traditionsveranstaltung.

 

Zum anderen ist die Freigabe des 12.12.2021 beantragt. Dies ist der 3. Advent und es findet der Weihnachtsmarkt statt. Dieser Teil des Antrags ist nicht Inhalt dieser Beschlussvorlage, da zunächst der Fortgang des seit 2018 laufenden Gerichtsverfahrens aufgrund der Klage der Gewerkschaft VER.DI abgewartet werden soll.

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden im öffentlichen Interesse jährlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Verkaufsstellen dürfen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein und auf die Zeit des Hauptgottesdienstes ist Rücksicht zu nehmen.

 

Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere z.B. vor, wenn die Öffnung im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

Aufgrund der Kurzfristigkeit wird hier auf eine ausführliche weitere Begründung des öffentlichen Interesses verzichtet. Dieses wird ggf. persönlich durch die Geschäftsführung des Stadtmarketings im Rahmen der Sitzung dargestellt.

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten.

 

Die Stellungnahme der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm), namentlich von Herrn Matthias Braun (Vorsitzender des Gemeinderates) liegt bereits vor und ist der Vorlage beigefügt (Anlage 4). Herr Braun hat keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung, bittet aber ausdrücklich darum, folgende grundsätzliche Gedanken in die Vorlage aufzunehmen:

 

Die Propsteigemeinde misst der Einhaltung der Sonntagsruhe nach wie vor eine sehr große Bedeutung bei, auch wenn dies mittlerweile in großen Teilen der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik anders beurteilt wird. Ein Tag in der Woche, an dem der Mensch eben nicht seinen üblichen Geschäften nachgeht und der sich ganz ausdrücklich von den anderen Tagen unterscheidet, ist äußerst wichtig, sowohl, um zur Ruhe zu kommen, als auch um familiären, religiösen und spirituellen Bedürfnissen nachzugehen. Glücklicherweise ist der Großteil der Sonntage tatsächlich noch ein Ruhetag. Daher steht die Gemeinde den erweiterten Ladenöffnungszeiten an den genannten Sonntagen positiv gegenüber. Für die Besucher des Trödel- bzw. Weihnachtsmarktes trägt ein solcher Tag sicherlich auch zur Entspannung bei.

 

Die Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen, der Evangelischen Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen noch nicht vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Verkaufssonntag am 10.10.2021 freizugeben.

 

Nicht zuletzt ist die Tatsache zu würdigen, dass die WGS alljährlich mit ihrem Antrag für zwei bis drei Sonntage weit unterhalb der gesetzlich möglichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu erkennen, dass auch auf die Beschäftigten des Einzelhandels Rücksicht genommen wird.

 

Beide Veranstaltungen - Trödelmarkt und verkaufsoffener Sonntag - stehen natürlich unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.

 

Die Antragstellerin WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag für den 10.10.2021 im Zusammenhang mit dem 88. Trödelmarkt.

 

Um das formelle Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschließen zu können, muss der Rat in seiner Sitzung am 30.09.2021 eine Entscheidung treffen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags“ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Der Bürgermeister

I. V.

gez. Schweinsberg