Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
03.09.2021 (Anlage 1) beantragte die
Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von zwei Verkaufssonntagen
für das Jahr 2021.
Beantragt ist zum einen für
Sonntag, den 10.10.2021 die Freigabe der Verkaufsstellen in der Schwelmer Innenstadt
einschließlich der Parkmöglichkeiten am Bahnhof und der bekannten Parkflächen
an der Hattinger Straße/ Talstraße/Carl-vom-Hagen-Straße in Verbindung mit einem geplanten
Innenstadt-Trödelmarkt.
Inzwischen ist geplant, diesen wegen der Corona-Pandemie auf den Parkplatz Wilhelmstraße zuzügl. einen
Teil der Wilhelmstraße zu beschränken.
In ihrem Antrag begründet die WGS das Interesse an der Öffnung der
Verkaufsstellen mit der zeitgleich stattfindenden Traditionsveranstaltung.
Zum anderen ist die
Freigabe des 12.12.2021 beantragt. Dies ist der 3. Advent und es findet
der Weihnachtsmarkt statt. Dieser Teil des Antrags ist nicht Inhalt dieser
Beschlussvorlage, da zunächst der Fortgang des seit
2018 laufenden Gerichtsverfahrens aufgrund der Klage der Gewerkschaft VER.DI
abgewartet werden soll.
Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden im öffentlichen Interesse jährlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Verkaufsstellen dürfen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein und auf die Zeit des Hauptgottesdienstes ist Rücksicht zu nehmen.
Ein öffentliches Interesse liegt
insbesondere z.B. vor, wenn die Öffnung im zeitlichen und räumlichen
Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen erfolgt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit wird
hier auf eine ausführliche weitere Begründung des öffentlichen Interesses
verzichtet. Dieses wird ggf. persönlich durch die Geschäftsführung des
Stadtmarketings im Rahmen der Sitzung dargestellt.
Im Hinblick auf die
mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die
verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden die
Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten.
Die Stellungnahme der Katholischen Kirche (St.
Marien in Schwelm), namentlich von Herrn Matthias Braun (Vorsitzender des
Gemeinderates) liegt bereits vor und ist der
Vorlage beigefügt (Anlage 4). Herr Braun hat keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung, bittet aber
ausdrücklich darum, folgende grundsätzliche Gedanken in die Vorlage
aufzunehmen:
Die Propsteigemeinde misst der
Einhaltung der Sonntagsruhe nach wie vor eine sehr große Bedeutung bei, auch
wenn dies mittlerweile in großen Teilen der Gesellschaft, Wirtschaft und
Politik anders beurteilt wird. Ein Tag in der Woche, an dem der Mensch eben
nicht seinen üblichen Geschäften nachgeht und der sich ganz ausdrücklich von
den anderen Tagen unterscheidet, ist äußerst wichtig, sowohl, um zur Ruhe zu
kommen, als auch um familiären, religiösen und spirituellen Bedürfnissen
nachzugehen. Glücklicherweise ist der Großteil der Sonntage tatsächlich noch
ein Ruhetag. Daher steht die Gemeinde den erweiterten Ladenöffnungszeiten an
den genannten Sonntagen positiv gegenüber. Für die Besucher des Trödel- bzw.
Weihnachtsmarktes trägt ein solcher Tag sicherlich auch zur Entspannung bei.
Die
Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen, der
Evangelischen Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen noch
nicht vor.
Die Verwaltung
schlägt vor, den beantragten Verkaufssonntag am 10.10.2021 freizugeben.
Nicht zuletzt ist
die Tatsache zu würdigen, dass die WGS alljährlich mit ihrem Antrag für zwei
bis drei Sonntage weit unterhalb der gesetzlich möglichen acht Sonntage bleibt.
Hier ist zu erkennen, dass auch auf die Beschäftigten des Einzelhandels Rücksicht
genommen wird.
Beide
Veranstaltungen - Trödelmarkt und verkaufsoffener Sonntag - stehen natürlich
unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.
Die Antragstellerin
WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag für den 10.10.2021 im Zusammenhang mit
dem 88. Trödelmarkt.
Um das formelle
Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschließen zu können, muss der Rat in seiner
Sitzung am 30.09.2021 eine Entscheidung
treffen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Rat, die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags“ zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die anliegende
„Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen
Sonntags“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Der Bürgermeister I. V. gez. Schweinsberg |