Betreff
Offene Ganztagsgrundschule: Änderung der Elternbeiträge
Vorlage
005/2008
Aktenzeichen
FB 2 Ps
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Beschluss des Rates vom 22.03.07 ( Vorlage 041/2007) wurden die Elternbeiträge für die offenen Ganztagsgrundschulen wie folgt festgesetzt:

 

Einkommensgruppe

Beitrag

bis 13.000 €

              - €

bis 25.000 €

      25,50 €

bis 37.000 €

      51,50 €

bis 50.000 €

      83,00 €

bis 62.000 €

    105,00 €

bis 75.000 €

    120,00 €

ab 75.000 €

    140,00 €

 

Für jedes Geschwisterkind, das ebenfalls an der Schule das offenen Ganztagsangebot nutzt, wird kein Elternbeitrag erhoben.

 

Ab 01.08.2008 tritt das Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern ( Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Kraft. Durch KiBiz ändert sich u.a. die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen. 

Die derzeit noch geltende Satzung der Stadt Schwelm zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen entspricht nicht mehr den neuen, veränderten Anforderungen des KiBiz. Eine neue Elternbeitragssatzung zum 01.08.08 muss daher verabschiedet werden ( Vorlage für Jugendhilfeausschuss Nr.: 003/2008).

Parallel dazu müssen die Elternbeiträge für die Einrichtungen der offenen Ganztagsgrundschule angepasst werden, da diese 2007 in Anlehnung an die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen festgesetzt wurden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Elternbeiträge für die offene Ganztagsgrundschule sollen zum Schuljahr 2008/09 wie folgt festgesetzt werden:

 

Einkommensgruppe

Beitrag

bis zu  14.000 €

              - €

über 14.000 €  bis zu 24.000 €

      26,00 €

über 24.000 €  bis zu 34.000 €

      50,00 €

über 34.000 €  bis zu 44.000 €

      70,00 €

über 44.000 €  bis zu 54.000 €

      90,00 €

über 54.000 €  bis zu 64.000 €

    110,00 €

über 64.000 €  bis zu 74.000 €

    120,00 €

über 74.000 €  bis zu 84.000 €

    130,00 €

über 84.000 €

    140,00 €

 

Bei gleichzeitigem Besuch einer Kindertageseinrichtung und einer Einrichtung der offenen Ganztagsgrundschule wird für das 1. Kind in der offenen Ganztagsgrundschule nur 75 % des Beitrages der jeweiligen Beitragsgruppe berechnet. Jedes 3. und weitere Kind, das eine Einrichtung besucht, ist beitragsfrei.