Sachverhalt:
Auf den Ratsbeschluss vom 29.04.2021 zur Vorlage 080/2021 -
"Bäderlandschaft" wird zunächst Bezug genommen. In Umsetzung des
seinerzeit gefassten Beschlusses wird die Verwaltung im Jahr 2022 bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100 – „Hochbauinvestitionen Bäder“ ein
Investitionsbudget von 15,0 Mio. EUR zur Durchführung des beabsichtigten
Planungswettbewerbs im Etat zur Verfügung stellen.
Um den Planungswettbewerb zeitnah (noch in 2021) starten zu können, muss
jetzt die inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Durchführung mit
anschließendem Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern sowie das
Vergabeverfahren für die Technische Ausrüstung an einen externen Dienstleister
vergeben werden. Hierzu liegt ein Angebot eines namhaften und geeigneten
Fachingenieurbüros vor. Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und
beabsichtigt, das betreffende Büro mit den benötigten Leistungen auf Basis des
eingereichten Angebotes zu beauftragen.
Der Auftrag ist über die vorgenannte Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100
– „Hochbauinvestitionen Bäder“ abzuwickeln. Im Etat 2021 stehen auf dieser
Haushaltsstelle jedoch keine Mittel für die vorbeschriebene Beauftragung zur
Verfügung, sodass eine Haushaltsüberschreitung erforderlich ist. Da nicht bis
zu einer Mittelbewilligung durch den Rat (nächste Sitzung am 30.09.) bzw. durch
den Hauptausschuss (nächste Sitzung am 23.09.) abgewartet werden kann, ist eine
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch den Bürgermeister
und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Für das
Haushaltsjahr 2021 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100
–„Hochbauinvestitionen Bäder“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 70.000,00
EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei
der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“
sichergestellt. Wegen der Eilbedürftigkeit der zugrunde liegenden Beauftragung
erfolgt die Mittelbereitstellung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach
§ 60 Abs. 1, Satz 2 GO.
Datum: 08.09.2021
_______________________ _______________________
Langhard Kampschulte
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 08.09.2021
getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO zur
Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 70.000,00 EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100 – „Hochbauinvestitionen Bäder“.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 70.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
in Höhe von 70.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 –
„Hochbauinvestitionen an Schulen“
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |