Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO über die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement"
Vorlage
207/2021
Aktenzeichen
FB 2
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Auf den Ratsbeschluss vom 29.04.2021 zur Vorlage 080/2021 - "Bäderlandschaft" wird zunächst Bezug genommen. In Umsetzung des seinerzeit gefassten Beschlusses wird die Verwaltung im Jahr 2022 bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100 – „Hochbauinvestitionen Bäder“ ein Investitionsbudget von 15,0 Mio. EUR zur Durchführung des beabsichtigten Planungswettbewerbs im Etat zur Verfügung stellen.

 

 

Um den Planungswettbewerb zeitnah (noch in 2021) starten zu können, muss jetzt die inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Durchführung mit anschließendem Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern sowie das Vergabeverfahren für die Technische Ausrüstung an einen externen Dienstleister vergeben werden. Hierzu liegt ein Angebot eines namhaften und geeigneten Fachingenieurbüros vor. Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und beabsichtigt, das betreffende Büro mit den benötigten Leistungen auf Basis des eingereichten Angebotes zu beauftragen.

 

Der Auftrag ist über die vorgenannte Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100 – „Hochbauinvestitionen Bäder“ abzuwickeln. Im Etat 2021 stehen auf dieser Haushaltsstelle jedoch keine Mittel für die vorbeschriebene Beauftragung zur Verfügung, sodass eine Haushaltsüberschreitung erforderlich ist. Da nicht bis zu einer Mittelbewilligung durch den Rat (nächste Sitzung am 30.09.) bzw. durch den Hauptausschuss (nächste Sitzung am 23.09.) abgewartet werden kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Für das Haushaltsjahr 2021 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100 –„Hochbauinvestitionen Bäder“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 70.000,00 EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt. Wegen der Eilbedürftigkeit der zugrunde liegenden Beauftragung erfolgt die Mittelbereitstellung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO.

 

Datum: 08.09.2021

 

 

 

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              Langhard                                                           Kampschulte

          Bürgermeister                                                         Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 08.09.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 70.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100 – „Hochbauinvestitionen Bäder“.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

70.000,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderauszahlungen in Höhe von 70.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg