Sachverhalt:
Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den
Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser hat
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Schwelm zu vermitteln.
Der Gesamtabschluss besteht aus:
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtbilanz und
- dem Gesamtanhang.
Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gem. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein
Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht, sowie gem. § 49 Abs. 3 GemHVO
NRW in Verbindung mit § 47 GemHVO NRW ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
Außerdem ist der Gesamtanhang gem. § 51 Abs. 3 GemHVO um eine Kapitalflussrechnung
unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der
vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches
bekannt gemachten Form zu ergänzen.
Nachdem die Gesamtabschlüsse
2011 bis 2017 auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur
Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ erstellt und somit
lediglich in der Entwurfsfassung vorliegen, durchläuft der Gesamtabschluss 2018
erstmals wieder das förmliche Prüfverfahren.
Da die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 dem Rat bisher nicht
vorgelegt wurden sind diese der Sitzungsvorlage als Anlage 1 und Anlage 2
beigefügt.
Die Gesamtabschlüsse
2016 bis 2018 wurden gem. 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW von der
Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
Zur Aufarbeitung der
rückständigen Gesamtabschlüsse wurde in weiten Teilen auf die externe
Begleitung und Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Audit
zurückgegriffen.
Der nunmehr zu
prüfende Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 (Anlage 3) schließt mit folgenden
Eckwerten ab:
Gesamtergebnis: 278.192,38 €
Bilanzsumme: 225.456.155,12 €
Eigenkapital: 5.342.828,13 €
Folgende weitere
Verfahrensweise ist vorgesehen:
- Prüfung
des Gesamtabschlusses 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem
entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat
- Feststellung
des Gesamtabschlusses 2018 durch Beschluss des Rates und Entlastung des
Bürgermeisters
- Anzeige
des vom Rat festgestellten Gesamtabschlusses 2018 bei der
Bezirksregierung; die Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse der Jahre
2011 bis 2017 werden dieser Anzeige beigefügt
- Öffentliche
Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2018
Im Rahmen des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im
Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) im Jahr 2019 führte der Gesetzgeber
erstmalig eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung der
Gesamtabschlüsse ein. Sie ist jährlich bei Vorliegen der Voraussetzungen per
Ratsbeschluss zu erwirken. Die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des
Gesamtabschlusses 2019 wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 01.10.2020
erwirkt.
Der erforderliche Ratsbeschluss für die Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 ist für die Ratssitzung am 30.09.2021
vorgesehen. An die Stelle des Gesamtabschlusses tritt dann ein ausführlicherer
und aufgewerteter Beteiligungsbericht.
Die Entwürfe der
Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 werden in elektronischer Form zur Verfügung
gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm verweist den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
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Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |