Betreff
Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018
Vorlage
201/2021
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Schwelm zu vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus:

 

  1. der Gesamtergebnisrechnung,
  2. der Gesamtbilanz und
  3. dem Gesamtanhang.

  

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gem. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht, sowie gem. § 49 Abs. 3 GemHVO NRW in Verbindung mit § 47 GemHVO NRW ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Außerdem ist der Gesamtanhang gem. § 51 Abs. 3 GemHVO um eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form zu ergänzen.

 

Nachdem die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ erstellt und somit lediglich in der Entwurfsfassung vorliegen, durchläuft der Gesamtabschluss 2018 erstmals wieder das förmliche Prüfverfahren.

 

Da die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 dem Rat bisher nicht vorgelegt wurden sind diese der Sitzungsvorlage als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt.

 

Die Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 wurden gem. 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m.  § 95 Abs. 3 GO NRW von der Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.

 

Zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse wurde in weiten Teilen auf die externe Begleitung und Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Audit zurückgegriffen.

 

Der nunmehr zu prüfende Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 (Anlage 3) schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Gesamtergebnis:                    278.192,38 €

Bilanzsumme:   225.456.155,12 €

Eigenkapital:                          5.342.828,13 €            

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

  1. Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat
  2. Feststellung des Gesamtabschlusses 2018 durch Beschluss des Rates und Entlastung des Bürgermeisters
  3. Anzeige des vom Rat festgestellten Gesamtabschlusses 2018 bei der Bezirksregierung; die Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 werden dieser Anzeige beigefügt
  4. Öffentliche Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2018

 

Im Rahmen des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) im Jahr 2019 führte der Gesetzgeber erstmalig eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse ein. Sie ist jährlich bei Vorliegen der Voraussetzungen per Ratsbeschluss zu erwirken. Die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des

Gesamtabschlusses 2019 wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 01.10.2020 erwirkt.

Der erforderliche Ratsbeschluss für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 ist für die Ratssitzung am 30.09.2021 vorgesehen. An die Stelle des Gesamtabschlusses tritt dann ein ausführlicherer und aufgewerteter Beteiligungsbericht.

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 werden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm verweist den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 


 

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Mollenkott