Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2022 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
198/2021
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze:

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2022 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz
2021

Gebührensatz
2022

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

0,74

0,46 €

- 0,28

-37,8

Klasse B

0,47

0,32 €

- 0,15

-31,9

Klasse C

0,49

0,33 €

- 0,16

-32,7

Sommerreinigung
(sonstige Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,49

1,73 €

+ 0,24

+16,1

Klasse B

2,46

2,78 €

+ 0,32

+13,0

Klasse C

2,80

3,13 €

+ 0,33

+11,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Für Winterdienst und Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in die Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 656.550 €. Im Vergleich zum Vorjahr (659.300 €) ist nur eine Reduzierung (- 0,4 %) erzielt worden. Unter Berücksichtigung geringerer Erlöse (Allgemeininteresseanteil = - 6.450 €, Überdeckungsausgleich = - 21.900 €) werden die Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen (A =  - 38 %, B = - 32 %, C = - 33 %) gesenkt. Für die Sommerreinigung ergeben sich in allen Klassen (A = + 16 %, B = +13 %, C = + 12 %) Anhebungen der Gebührensätze.

 

Im Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. In den letzten Jahren sind die Einsatzzeiten der Beschäftigten und Fahrzeuge tendenziell rückläufig. Die geringeren Einsatzzeiten und geringerer Sachaufwand (Streumittel, Unterhaltung von Geräten und Ausstattung), sowie geringere Verwaltungskosten aufgrund einer Verschiebung zu Lasten der Sommerreinigung führen zur Kostenreduzierung von rd. 53.000 € (- 30 %). Die geringeren Kosten verursachen auf der Erlösseite einen geringeren Allgemeininteressenanteil (rd. -15.000 €). Darüber hinaus fällt der Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren um rd. 12.000 € geringer aus.

 

Bei der Sommerreinigung erhöhen sich die Kosten um rd. 50.000 € (+ 10 %). Die Steigerung ergibt sich primär aus Mehraufwand für Personal- und KFZ-Einsatz (+ 46.000 €). Sie wird nur geringfügig durch einem höheren Allgemeininteresseanteil (+ 9.000 €) abgemildert. Überdeckungsbeträge aus Vorjahren sind nur in reduziertem Umfang auszugleichen, so dass sich die Erlöse um 10.000 € verringern.

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die Frontmeter in der Klasse A um 17 m und in der Klasse B um 50 m. In der Klasse C sind gemäß durchschnittlicher Veranlagung des laufenden Jahres Zugänge von 247 m zu verzeichnen.

 

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße

 

 

2021

2022

Veränderung

Winterdienst Klasse C

9,80 €

6,60 €

- 3,20 €

Sommerreinigung Klasse C

56,00 €

62,60 €

+ 6,60 €

Straßenreinigung gesamt

65,80 €

69,20 €

+ 3,40 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2022 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte