Sachverhalt:
Gebührensätze:
Im Rahmen der
Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2022 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz |
Gebührensatz |
Veränderung |
|
|
€ / m |
€ / m |
€ / m |
% |
Winterdienst |
|
|
|
|
Klasse A |
0,74 |
0,46 € |
- 0,28 |
-37,8 |
Klasse B |
0,47 |
0,32 € |
- 0,15 |
-31,9 |
Klasse C |
0,49 |
0,33 € |
- 0,16 |
-32,7 |
Sommerreinigung |
|
|
|
|
Klasse A |
1,49 |
1,73 € |
+ 0,24 |
+16,1 |
Klasse B |
2,46 |
2,78 € |
+ 0,32 |
+13,0 |
Klasse C |
2,80 |
3,13 € |
+ 0,33 |
+11,8 |
Entwicklung der Gebührensätze:
Für Winterdienst und
Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in die
Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist
zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen)
dargestellt.
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten der
Straßenreinigung belaufen sich auf 656.550 €. Im Vergleich zum Vorjahr (659.300
€) ist nur eine Reduzierung (- 0,4 %) erzielt worden. Unter Berücksichtigung
geringerer Erlöse (Allgemeininteresseanteil = - 6.450 €, Überdeckungsausgleich
= - 21.900 €) werden die Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen (A
= - 38 %, B = - 32 %, C = - 33 %)
gesenkt. Für die Sommerreinigung ergeben sich in allen Klassen (A = + 16 %, B =
+13 %, C = + 12 %) Anhebungen der Gebührensätze.
Im Bereich des
Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. In den
letzten Jahren sind die Einsatzzeiten der Beschäftigten und Fahrzeuge
tendenziell rückläufig. Die geringeren Einsatzzeiten und geringerer Sachaufwand
(Streumittel, Unterhaltung von Geräten und Ausstattung), sowie geringere
Verwaltungskosten aufgrund einer Verschiebung zu Lasten der Sommerreinigung
führen zur Kostenreduzierung von rd. 53.000 € (- 30 %). Die geringeren Kosten
verursachen auf der Erlösseite einen geringeren Allgemeininteressenanteil (rd.
-15.000 €). Darüber hinaus fällt der Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus
Vorjahren um rd. 12.000 € geringer aus.
Bei der
Sommerreinigung erhöhen sich die Kosten um rd. 50.000 € (+ 10 %). Die
Steigerung ergibt sich primär aus Mehraufwand für Personal- und KFZ-Einsatz (+
46.000 €). Sie wird nur geringfügig durch einem höheren
Allgemeininteresseanteil (+ 9.000 €) abgemildert. Überdeckungsbeträge aus
Vorjahren sind nur in reduziertem Umfang auszugleichen, so dass sich die Erlöse
um 10.000 € verringern.
In der als Anlage
3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der
einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt.
Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung
der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung
(sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Aufgrund von
Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die
Frontmeter in der Klasse A um 17 m und in der Klasse B um 50 m. In der Klasse C
sind gemäß durchschnittlicher Veranlagung des laufenden Jahres Zugänge von 247
m zu verzeichnen.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in
einer Anliegerstraße
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2021 |
2022 |
Veränderung |
Winterdienst Klasse C |
9,80
€ |
6,60 € |
-
3,20 € |
Sommerreinigung Klasse C |
56,00
€ |
62,60 € |
+
6,60 € |
Straßenreinigung gesamt |
65,80
€ |
69,20 € |
+
3,40 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2022 für die Straßenreinigung in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |