Sachverhalt:
Mit
Ratsentscheidung vom 29.04.2021 wurden entsprechend der Vorlage 055/2021 für die
Herstellung der Hausanschlüsse an den bisher nicht an
das
Glasfasernetz angeschlossenen Schulen (Dietrich-Bonhoeffer-Realschule, GGS
Ländchenweg,
GGS Nordstadt, Kath. GS St. Marien) auf Grundlage einer Kostenkalkulation
investive Mittel i.H.v. 95.000 € im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung zur
Verfügung gestellt.
Die
öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen erbrachte nach formeller und
rechnerischer Prüfung, dass der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu
vergeben ist. Durch allgemeine Baukostensteigerungen beläuft sich die
Auftragssumme nach dem Vergabeverfahren nunmehr auf 129.495,26 €. Sie liegt
damit knapp 35.000 € über den zu Beginn des Jahres kalkulierten Kosten i.H.v.
95.000 €. Es besteht nach Abschluss der Vergabe somit der Bedarf weitere 35.000
€ im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung bereitzustellen, um die Maßnahme
umsetzen zu können und alle Schwelmer Schulen bis zum Schuljahr 2022/2023 an
das Glasfasernetz anzuschließen.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Für das
Haushaltsjahr 2021 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100 –„
Beschaffung Hardware Schulen“
überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 35.000,00 EUR für den Anschluss
Schwelmer Schulen an das Glasfasernetz bewilligt. Die Deckung ist durch
Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0301.785100 – „Auszahlungen Hochbauinvestitionen an Schulen“
sichergestellt.
Wegen der
Eilbedürftigkeit der Einleitung / Umsetzung der zugrundeliegenden baulichen
Maßnahmen erfolgt die Mittelbereitstellung im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO.
Datum:
02.09.2021
gez. Langhard gez. Gießwein
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 02.09.2021
getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO zur
Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 35.000,00 EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100 – „Beschaffung Hardware Schulen“.
Auf die
Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 55/2021 vom 29.04.2021 wird Bezug
genommen. Der Beschluss lautete wie folgt:
Im Produkt 01.01.08 -
"Technikunterstützte Informationsverarbeitung" werden für das
Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von 95.000 EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100
„Beschaffung Hardware Schulen“ bewilligt. Die
Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist
durch Minderauszahlungen in gleicher
Höhe bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0301.785100 „Auszahlungen
Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.
Da mit der
Einleitung / Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen nicht bis zu
einer Mittelbewilligung durch den Rat (nächste Sitzung am 30.09.2021) bzw.
durch den Hauptausschuss (nächste Sitzung am 23.09.2021) abgewartet werden
kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch
den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.08 |
Bezeichnung
Technikunterstützte Informationsverarbeitung |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 35.000,00 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen in Höhe
von 35.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 -
„Hochbau-investitionen an Schulen“
|
Der Bürgermeister gez. Langhard |