Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO über die Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 im Produkt 01.01.08 - "Technikunterstützte Informationsverarbeitung"
Vorlage
197/2021
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Ratsentscheidung vom 29.04.2021 wurden entsprechend der Vorlage 055/2021 für die Herstellung der Hausanschlüsse an den bisher nicht an
das Glasfasernetz angeschlossenen Schulen (Dietrich-Bonhoeffer-Realschule, GGS
Ländchenweg, GGS Nordstadt, Kath. GS St. Marien) auf Grundlage einer Kostenkalkulation investive Mittel i.H.v. 95.000 € im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung zur Verfügung gestellt.

 

Die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen erbrachte nach formeller und rechnerischer Prüfung, dass der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben ist. Durch allgemeine Baukostensteigerungen beläuft sich die Auftragssumme nach dem Vergabeverfahren nunmehr auf 129.495,26 €. Sie liegt damit knapp 35.000 € über den zu Beginn des Jahres kalkulierten Kosten i.H.v. 95.000 €. Es besteht nach Abschluss der Vergabe somit der Bedarf weitere 35.000 € im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung bereitzustellen, um die Maßnahme umsetzen zu können und alle Schwelmer Schulen bis zum Schuljahr 2022/2023 an das Glasfasernetz anzuschließen.

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Für das Haushaltsjahr 2021 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100 –„ Beschaffung Hardware Schulen“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 35.000,00 EUR für den Anschluss Schwelmer Schulen an das Glasfasernetz bewilligt. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Auszahlungen Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.

 

Wegen der Eilbedürftigkeit der Einleitung / Umsetzung der zugrundeliegenden baulichen Maßnahmen erfolgt die Mittelbereitstellung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO.

 

Datum: 02.09.2021

 

         gez. Langhard                                                                                        gez. Gießwein

          Bürgermeister                                                                                       Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 02.09.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 35.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100 – „Beschaffung Hardware Schulen“.

 

Auf die Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 55/2021 vom 29.04.2021 wird Bezug genommen. Der Beschluss lautete wie folgt:

 

Im Produkt 01.01.08 - "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" werden für das

Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 95.000 EUR bei der

Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100 „Beschaffung Hardware Schulen“ bewilligt. Die

Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher

Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 „Auszahlungen

Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.

 

Da mit der Einleitung / Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen nicht bis zu einer Mittelbewilligung durch den Rat (nächste Sitzung am 30.09.2021) bzw. durch den Hauptausschuss (nächste Sitzung am 23.09.2021) abgewartet werden kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

01.01.08

Bezeichnung

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

35.000,00

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Minderauszahlungen in Höhe von 35.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 - „Hochbau-investitionen an Schulen“

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard